Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen

Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (englisch Emergency Response Coordination Centre, ERCC) ist eine Einrichtung der Europäischen Union[1] und übernahm und erweiterte im Jahr 2013 die Aufgaben des Beobachtungs- und Informationszentrums (englisch Monitoring and Information Centre, MIC).[2]

Auftrag

Das ERCC stellt den funktionalen Kern des im Oktober 2001 entwickelten EU-Zivilschutz-Mechanismus (Community Mechanism for Civil Protection) dar[3] und nimmt Hilfsanfragen von Staaten auf und leitet diese an die beteiligten Mitgliedsländer weiter.[4] Es spielt eine Schlüsselrolle als Koordinierungszentrum für Notfalleinsätze innerhalb und außerhalb der EU. Die Hauptaufgabe besteht dabei im Analysieren und Sammeln, Koordinieren und Weitergeben von Echtzeit-Informationen, sowie in der Ausarbeitung und Bereitstellung von Noteinsatzplänen für Experten und Ausrüstung.[5][4] Zu den Mitgliedern zählen neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch z. B. Island und Norwegen.[3] Zu den denkbaren Aktionsbereichen des Zentrums zählen Brände, Erdbeben, eine Ölpest, Industrieunfälle oder Attentate.[4]

Einsätze

So wurde beispielsweise beim Dammbruch nahe der ungarischen Gemeinde Kolontár über das Beobachtungs- und Informationszentrum, das von Anfang an die Katastrophe beobachtete, von der ungarischen Regierung um die Unterstützung durch Experten gebeten,[6] 2014 unterstütze man die WHO bei der Bekämpfung der Ebola-Epidemie in Westafrika und koordinierte die Hilfseinsätze beim Hochwasser in Bosnien-Herzegowina und Serbien. 2015 unterstützte man nach Anfrage Nepal bei Bewältigung des Erdbebens unter anderem durch Bereitstellung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen und anderer technischer Systeme.[5]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. eingerichtet mit Art. 7 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU
  2. European Commission: Emergency Response Coordination Centre, Echo Factsheet
  3. a b EU Civil Protection Mechanism. European Commission, abgerufen am 9. November 2018 (englisch).
  4. a b c Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung bei der Terrorismusbekämpfung. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 23. November 2021.
  5. a b EMERGENCY RESPONSE COORDINATION CENTRE – ECHO FACTSHEET
  6. EurActiv: Hungary asks EU for help with toxic decontamination (Memento vom 24. November 2010 im Internet Archive) (en)

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.