Zehlendorfer Stichkanal
Der Zehlendorfer Stichkanal ist eine nördliche Abzweigung vom Teltowkanal am Kilometer 13,49 im Berliner Ortsteil Lichterfelde mit einer Länge von einem Kilometer. Er zählt zu den sogenannten Sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes[1] und gehört rechtlich zum Teltowkanal. Vom Berliner Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wird er als Gewässer-Nr. 191 geführt; zuständig ist das örtliche Naturschutz- und Grünflächenamt. Das Land Berlin ist Eigentümer des Areals außer der Wasserfläche und eines Uferstreifens beidseitig. Die Einfahrt wurde durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel mit dem allgemeinen Verbotszeichen A.1 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung untersagt.[2][3] Grund hierfür ist die geplante Entwicklung zu einem naturnahen Landschaftsraum.
Der Zehlendorfer Stichkanal ist ein Überrest des ehemaligen Teltower Sees und entstand in der heutigen Form gleichzeitig mit dem Bau des Teltowkanals am Anfang des 20. Jahrhunderts.[4] Damals lag er auf dem Gebiet der Gemeinde Zehlendorf.
Weblinks
- Geschichte Zehlendorfer Stichkanal (ZSK) ( vom 24. Juli 2016 im Internet Archive), Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
Einzelnachweise
- ↑ Verzeichnis F der Chronik ( vom 22. Juli 2016 im Internet Archive), Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- ↑ Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung ( des vom 27. September 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 8,3 MB)
- ↑ § 6.22 Nr. 1 Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt
- ↑ Zehlendorfer Stichkanal. In: berliner-stadtplan.com. Abgerufen am 1. Januar 2023.
Koordinaten: 52° 24′ 26″ N, 13° 16′ 42″ O
Auf dieser Seite verwendete Medien
Zehlendorfer Stichkanal an der Fußgängerbrücke des Teltowkanal-Uferwegs in Zehlendorf, Berlin, Deutschland.