Zölibatsdispens

Zölibatsdispens ist in der lateinischen Kirche die Freistellung eines Mannes von der Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit (Zölibat). Eine solche Dispens ist dem Papst vorbehalten[1] und wird derzeit nur unter zwei – sehr unterschiedlichen – Voraussetzungen erteilt.

Sie kann erstens einem geweihten Priester auf dessen Antrag im Zuge der sogenannten Laisierung gewährt werden. Dieser Priester hat nach seiner Priesterweihe geheiratet und ist daraufhin durch seinen Bischof von allen Ämtern und Funktionen entbunden worden. Er darf nicht nur keine priesterlichen Dienste mehr ausüben (siehe aber Character indelebilis), sondern auch in keinem nichtpriesterlichen Dienst oder Ehrenamt eingesetzt werden, bis es nach einem meist langjährigen Verfahren, sofern er dies wünscht und beantragt, zur Laisierung kommen kann. Mit dieser ist die Dispens zur kirchlich gültigen Eheschließung und zur Übernahme nichtpriesterlicher Berufe und Ehrenämter in der Kirche verbunden – nicht jedoch zur Rückkehr in den priesterlichen Dienst. Eine besondere Bedeutung erhielt die Laisierung in Italien durch die Lateranverträge, da ohne Laisierung ehemalige Priester keine Anstellung im öffentlichen Dienst erhalten konnten.

Zweitens kann einem verheirateten Mann vor der Priesterweihe eine Zölibatsdispens erteilt werden, so dass er, ohne das Versprechen der Ehelosigkeit abzulegen und ohne Einschränkung seines Ehelebens, zum Priester geweiht werden kann. Diese Dispens kann nur der zuständige Bischof beantragen, und sie wird derzeit fast ausschließlich aus nichtkatholischen Kirchen konvertierten Geistlichen gewährt. Erstmals geschah dies für den Mainzer evangelischen Pfarrer Rudolf Goethe, der 1951 mit Zölibatsdispens Pius’ XII. zum Priester geweiht wurde. Bedingungen und Verfahrensdauer haben sich seither mehrfach geändert.

Eine Besonderheit ist der tschechische Priester Jan Kofroň, dem im Mai 2008 die Zölibatsdispens für eine Weihe sub conditione (also für den Fall, dass seine erste Weihe ungültig gewesen wäre) erteilt wurde. Kofroň wurde bereits im August 1988 während des kommunistischen Regimes in der tschechischen Untergrundkirche zum Priester geweiht. Nach dem Fall des Kommunismus wurde im Untergrund geweihten verheirateten Priestern der Übertritt zur griechisch-katholischen Kirche angeboten. Kofroň lehnte den Übertritt aber ab.[2][3]

Derzeit liegen zwischen bischöflichem Antrag und römischer Dispens gewöhnlich mehrere Jahre. Über Zahlen und Namen gibt es keine zuverlässigen Quellen. Nach dem Konflikt über die Frauenordination in der anglikanischen Gemeinschaft im Jahr 1993 kam es während des Pontifikats Johannes Pauls II. zu einer Übertrittswelle von rund 200 ehemaligen Geistlichen der Church of England mit Zölibatsdispens.[4]

Beispiele von mit Zölibatsdispens geweihten Priestern

Einzelnachweise

  1. CIC 1047 §2 3°
  2. a b Kirche In 07/2008, S. 9.
  3. a b Wiener Zeitung vom 12. Juni 2008: Priesterweihe für verheirateten Mann
  4. Verheiratete Priester: Wende bei Zölibat? Die Presse, 14. September 2005, Zugriff: 9. September 2008
  5. Time Magazin vom 31. Dezember 1951 (engl.)
  6. https://bistumlimburg.de/beitrag/rheingau-pfarrer-i-r-otto-franzmann-gestorben/
  7. Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller weihte fünf Diakone zu Priestern (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)
  8. Gerd Felder: Katholische Priester mit Frau, Kind und Segen des Papstes (Memento vom 15. Dezember 2015 im Internet Archive). In: WAZ, 19. August 2008.
  9. Schweizer Familienvater wird in Belgien zum Priester geweiht (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)
  10. http://kath.net/news/13484
  11. https://taz.de/!277590/
  12. Markus Rohrhofer: Katholische Priester mit offizieller Frau und Kindern gibt es. Der Standard, 28. Juni 2007
  13. Markus Rohrhofer: Irrwege zur Priesterweihe. Der Standard, 30. Juni/1. Juli 2007
  14. Verheirateter Mann zu katholischem Priester geweiht
  15. SZ, 7. Juli 2010
  16. Meisner weiht Vater zum Priester (Memento vom 26. Februar 2011 im Internet Archive)
  17. Hamburger Morgenpost vom 25. Mai 2012: Mit päpstlichem Segen: Katholischer Priester darf verheiratet sein, abgerufen am 26. Mai 2012
  18. Er ist verheiratet, hat vier Kinder - und wird katholischer Priester, Augsburger Allgemeine 26. Oktober 2018
  19. [1]