XY-Frau

Als XY-Frau bzw. XY-Mädchen werden Frauen oder Mädchen bezeichnet, die trotz eines X- und eines Y-Chromosoms – die normalerweise die Geschlechtschromosomen eines Mannes sind – aufgrund spezieller hormoneller Wirkungen (einer partiellen oder kompletten Testosteronblockade etwa bei Fehlen des TDF-Proteins) ein vollständiges weibliches Erscheinungsbild (Phänotyp) besitzen. Die weibliche Entwicklung setzt im Mutterleib ein, und es werden oftmals unauffällige Mädchen geboren. Die männliche Entsprechung zur XY-Frau ist der XX-Mann.

Entwicklung und Ursachen

Bis zur Pubertät und meist auch darüber hinaus findet eine unauffällige soziale Geschlechtsentwicklung statt (vergleiche Geschlechtsidentität). Ebenso wie bei der hier nicht vorliegenden Aneuploidie kann hier nicht von einer Erkrankung gesprochen werden, sondern lediglich von einer hormonell bedingten besonderen phänotypischen Ausprägung.

Ursachen können sein:

XY-Frauen haben eine Vagina, die beispielsweise verkürzt sein kann, weshalb eine Neovagina (Kolpopoese) angelegt werden kann.

Bedeutung im Spitzensport

Mit der Frage nach der Definition der Geschlechter hat sich auch der weibliche Spitzensport bereits seit den 1950er Jahren beschäftigt. Grundlage für die Geschlechtsüberprüfung beim Sport war die Befürchtung, männliche Athleten könnten sich Wettbewerbsvorteile verschaffen, indem sie als Frauen antreten. Um dies auszuschließen, mussten sich weibliche Athletinnen ab 1950 körperlichen Untersuchungen unterziehen, die später durch Chromosomentests und schließlich durch hormonelle Kontrollen des Testosteronwertes ersetzt wurden. Der Leichtathletikweltverband IAAF beendete die Praxis der Zulassungsbeschränkung auf Basis der Geschlechtschromosomen im November 2018. Maßgeblich sind jetzt nur noch das Selbstverständnis als (legal anerkannte) Frau oder intersexuelle Person, in Kombination mit einem Testosteronspiegel, der über mindestens 6 Monate vor Wettkampfbeginn unterhalb von 5 Nanomol/Liter Blut (nmol/L) gehalten werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein erhöhter Testosteronspiegel vorher natürliche oder unnatürliche Ursachen hatte, wird er gesenkt und definiert die Wettkämpferin sich nicht vor dem Gesetz als Mann, darf sie antreten.[1]

Ein prominentes Beispiel einer XY-Spitzensportlerin ist die Mittelstreckenläuferin Caster Semenya. Nachdem in den Medien bereits öffentlich am weiblichen Geschlecht der südafrikanischen Leichtathletin gezweifelt worden war, durfte sie vorübergehend nicht zu Wettkämpfen antreten. Mittlerweile tritt sie als Frau an.[2]

Siehe auch

Literatur

  • Claudia Lang: Intersexualität: Leben zwischen den Geschlechtern. Doktorarbeit Universität München 2005. Campus, Frankfurt/M. 2006, ISBN 978-3-593-38223-4.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. IAAF introduces new eligibility regulations for female classification (engl.) IAAF, abgerufen am 2. April 2021.
  2. Eva Richter-Kuhlmann: Intersexualität: Leben zwischen den Geschlechtern. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 109, Nr. 31–32, 2012 (Digitalisat [abgerufen am 6. April 2021]).