Wolfgang Peschorn

Wolfgang Peschorn (2019)

Wolfgang Peschorn (* 17. Mai 1965[1] in Wien[2]) ist ein österreichischer Beamter und ehemaliger Politiker. Vom 3. Juni 2019 bis zum 7. Jänner 2020 war er Bundesminister für Inneres in der Bundesregierung Bierlein. Seit 2006 ist er mit Unterbrechung für die Dauer der Tätigkeit als Minister Präsident der Finanzprokuratur.[3][4]

Leben

Wolfgang Peschorn wuchs in Graz und Wien auf.[5] Nach Ablegung der Matura am GRG7 Kandlgasse studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Wien[1] und absolvierte eine Ausbildung zum Klarinettisten.[5] Das Jus-Studium schloss er 1988 ab.[2] 2005 promovierte er mit einer Dissertation über die Finanzprokuratur zum Doktor der Rechte.[6][7]

1991 trat er in den Anwaltsdienst der Finanzprokuratur.[8] 1995 legte er die Rechtsanwaltsprüfung ab, 1997 die Prokuraturprüfung.[1] 2006 wurde er von Finanzminister Karl-Heinz Grasser zum Präsidenten der Finanzprokuratur bestellt.[9]

Wolfgang Peschorn (links) bei der Angelobung mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen (2019)

Am 3. Juni 2019 wurde er zum Bundesminister für Inneres in der Bundesregierung Bierlein ernannt. Mit 7. Jänner 2020 folgte ihm Karl Nehammer als Innenminister der Bundesregierung Kurz II nach, Peschorn wurde wieder Leiter der Finanzprokuratur.[4]

Kritik

Die von Innenminister Wolfgang Peschorn im November 2019 angekündigten Umbaupläne für das Geburtshaus von Adolf Hitler wurden von Bürgermeister Johannes Waidbacher und dem Obmann des Vereins für Zeitgeschichte Florian Kotanko begrüßt.[10] Als jedoch sein Nachfolger Karl Nehammer im Juni 2020 das damit verbundene Konzept der „Neutralisierung“ präsentierte, wurde die von Peschorn konzipierte Übersiedlung der Polizei und die Entfernung des von Bürgermeister Gerhard Skiba 1989 errichteten Mahnsteins kritisiert.[10] Das Mauthausen Komitee Österreich, das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus und der KZ-Verband/VdA OÖ (Landesverband Oberösterreich der AntifaschistInnen, WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus) vermuten, dass mit dem Umzug des Gedenksteines mit der Aufschrift „Für Frieden Freiheit und Demokratie – Nie wieder Faschismus – Millionen Tote mahnen“ ins Haus der Geschichte Österreich in Wien eine „Verdrängung statt Auseinandersetzung“ und eine „Verhöhnung aller Opfer des Faschismus“ erfolge. Netzwerk-Sprecher Robert Eiter[11] forderte Nehammer auf, den nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus in Angriff zu nehmen, statt einen antifaschistischen Mahnstein verschwinden zu lassen. Auch die erinnerungspolitische Sprecherin der SPÖ Sabine Schatz[12] und der Grüne Nationalratsabgeordnete und Gemeinderat in Braunau David Stögmüller sprachen sich für den Erhalt des Gedenksteines an seinem bisherigen Platz aus.[13] Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Braunau am Inn beschloss im Juli 2020, den Gedenkstein unverändert zu lassen und hat damit einen Teil der Entscheidung des früheren Innenminister Wolfgang Peschorn aufgehoben.[14]

Publikationen (Auswahl)

  • Die Geschichte der Finanzprokuratur. In: Manfred Kremser: Anwalt und Berater der Republik. Festschrift zum 50. Jahrestag der Wiedererrichtung der österreichischen Finanzprokuratur, Orac Verlag, Wien 1995. (PDF-Datei; 182 kB)

Weblinks

Commons: Wolfgang Peschorn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c Oberösterreichische Nachrichten: Die neuen Minister im Kurzportrait. Artikel vom 2. Juni 2019, abgerufen am 2. Juni 2019.
  2. a b Bundesminister für Inneres: Lebenslauf. Abgerufen am 12. Juli 2019.
  3. Wolfgang Peschorn auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
  4. a b Übergangszeit für die Übergangsminister: Wer wird was? In: DerStandard.at. 8. Januar 2020, abgerufen am 9. Januar 2020.
  5. a b Kleine Zeitung: Kriegserklärung an die „Berater, die die Republik schädigen“. Artikel vom 18. Februar 2017, abgerufen am 2. Juni 2019.
  6. Finanzprokuratur. In: Österreichische Nationalbibliothek. Abgerufen am 8. November 2019.
  7. Dr. Wolfgang Peschorn. In: meineabgeordneten. Abgerufen am 8. November 2019.
  8. Anwalt und Berater der Republik. Abgerufen am 2. Juni 2019.
  9. Dr. Wolfgang Peschorn zum neuen Leiter der Finanzprokuratur bestellt. OTS-Meldung vom 20. April 2006, abgerufen am 2. Juni 2019.
  10. a b Patrick Guyton: Wenn Hitlers Geburtsort die Geschichte löscht. In: RedaktionsNetzwerk Deutschland. 12. August 2020, abgerufen am 18. März 2022.
  11. Stefanie Ruep: Kundgebung für den Verbleib des Mahnsteins vor dem Hitlerhaus. DerStandard, 4. Juli 2020, abgerufen am 18. März 2022 (österreichisches Deutsch).
  12. 771/A(E) (XXVII. GP) - "Mahnstein gegen Krieg und Faschismus" in Braunau. In: Parlament Österreich. Abgerufen am 18. März 2022.
  13. Salzburger Nachrichten: Kritik an Umbauplänen für Hitler-Geburtshaus. 3. Juni 2020, abgerufen am 18. März 2022.
  14. Mahnmal - Hitler-Geburtshaus: Stadt Braunau lässt Gedenkstein unverändert. In: Wiener Zeitung. 9. Juli 2020, abgerufen am 18. März 2022.

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Austria Bundesadler.png
Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Am 3. Juni 2019 wurde Mag. Alexander Schallenberg als Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres angelobt.

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