Wolfgang Andreas von Graben
Wolfgang Andreas von Graben, auch Wolf Andrä von Graben sowie nur Wolfgang von Graben (* wohl Anfang der 1460er Jahre auf Burg Sommeregg; † nach 1524 wohl ebendort), Burggraf und Herr von Sommeregg, Schaffer von Moosburg, war ein kärntnerischer Edelmann, Verwalter sowie kaiserlicher Offizier zu Wien.
Biografie
Wolfgang Andreas von Graben war der Sohn von Andreas von Graben zu Sommeregg aus der Sommeregger Linie der Herren von Graben und von Barbara von Hallegg, Tochter des kaiserlichen Verwesers der Landeshauptmannschaft von Kärnten und Burggrafen von Sommeregg Jörg von Hallegg (auch Hallecker). Unter seinen Neffen waren Ladislaus Prager, Erbmarschall von Kärnten und Kämmerer von Kaiser Friedrich III. sowie Haymeran von Rain zu Sommeregg, kaiserlicher Feldhauptmann in Italien. Von Graben selbst war mit einer Barbara verheiratet, aus deren Ehe aber wohl keine ehelichen Söhne entsprossen.[1]
1481 wurde Von Graben durch den kärntnerischen Landesfürsten Kaiser Friedrich III. die Burg Gurnitz bis auf dessen Widerruf hin verpfändet.[2] 1483 wurde er in Nachfolge seines Vaters als Schaffer von Herrschaft und Schloss Moosburg erwähnt.
1485 war Von Graben einer der kaiserlichen Hauptleute, welche gegen die von den Stadtbürgern Wiens angedachte Übergabe derselbigen an die Ungarn unter Matthias Corvinus Einspruch erhoben, da bei jener wohl auch die Kontrolle über ganz Österreich verloren gehen würde.[3] Aufgrund seines diesbezüglichen Heldenmutes bei der Verteidigung Wiens wurde er 1486 durch den römisch-deutschen König Maximilian I. bei dessen Krönung in Aachen mit dem Schwert Kaiser Karls des Großen zum Ritter geschlagen.[4] In weiterer Folge blieb Von Graben als Offizier in kaiserlichen Diensten in Wien.
Im Jahre 1506, kurz vor dem Tod seines Bruders Virgil von Graben, hatte Maximilian I. dessen ohne männlichen Erben gebliebenen Brüdern Wolfgang Andreas und Ernst von Graben zugesichert, ihnen die Herrschaft und Burggrafschaft Sommeregg als Lehen zu übergeben, sowie es in weiterer Folge Ernstens Erbtochter Rosina von Graben von Rain und ihrem ersten Mann Georg Goldacher zu verleihen.[5] 1506/07 machte Von Graben ebenfalls ein eigenes Testament zugunsten seiner Nichte Rosina. Im Jahre 1507 ging Sommeregg an die Brüder Wolfgang Andreas und Ernst von Graben, die Sommeregg bis zu Ernstens Tod im Jahre 1513 innehatten.[6]
Mit der Urkunde vom 19. Februar 1511 wurde der Vergleich zwischen den Brüdern Ernst und Wolfgang (Wolfgang Andreas) von Graben wegen der Streitigkeiten betreffend die Verlassenschaft nach dem Tod ihres Bruders Virgil von Graben. Zustandegekommen ist dieser Vergleich durch die Schiedsleute Hanns Geuman, Hochmeister des St. Georgs Ritterordens zu Millstatt, Balthasar Thanhauser, Hauptmann und Vizedom zu Friesach, Ulrich I. von Ernau und Sewald Feulner und Veit Weltzer, Landesverweser und Hauptmann des Stiftes Gurk, als Obmann. Inhaltlich wurden diverse Güter, Lehensleute und finanzielle Vereinbarungen fixiert.[7]
1520 vermittelt Von Graben nebst Wolfgang Khevenhüller und Christoph von Kuenburg als Kommissar im Auftrag des Landesverwesers Veit Welzer in den Streitigkeiten zwischen den Nachbarschaften Kamering (Paternion) und Ferndorf bezüglich eines Schadens, den die Ferndorfer bei Überschwemmungen erlitten haben.[8]
- 1520 vermittelt Von Graben nebst Wolfgang Khevenhüller und Christoph von Kuenburg als Kommissar im Auftrag des Landesverwesers Veit Welzer in den Streitigkeiten zwischen den Nachbarschaften Kamering (Paternion) und Ferndorf, Teil I
- 1520 vermittelt Von Graben nebst Wolfgang Khevenhüller und Christoph von Kuenburg als Kommissar im Auftrag des Landesverwesers Veit Welzer in den Streitigkeiten zwischen den Nachbarschaften Kamering (Paternion) und Ferndorf, Teil II
Wolfgang Andreas von Graben wird 1524 als noch lebend vermeldet.[9]
Information
Wolfgang Andreas (Wolf Andrä), manchmal auch fälschlicherweise nur Wolfgang von Graben ist nicht mit seinem Bruder Wolfgang von Graben, dem Chorherren von Innichen (genannt 1450) und seinem entfernten Vetter Wolfgang von Graben († 1521) aus der Kornberger Linie dieses Geschlechts zu verwechseln.
Quelle
Die Daten zu diesem Artikel wurden aus der Von Graben Forschung von Matthias Laurenz Gräff übernommen.[10]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Carinthia I, Zeitschrift für geschichtliche Landeskunde von Kärnten" (geleitet von Wilhelm Neumann), 163. Jahrgang, 1973, S. 129.
- ↑ Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie, Bände 3-8. Von Geschichtsverein für Kärnten,Historischer Verein für Kärnten
- ↑ Johann Sporschil: Geschichte des Entstehens, des Wachsthums und der Grösse der Österreichischen Monarchie. Band 3. S. 285.
- ↑ Digitalisiert bei Google books Joseph August Kumar: Mahlerische Streifzüge in den Umgebungen der Hauptstadt Grätz - Grätz. Kapitel XIII Rosenberg und Graben, S. 294.
- ↑ Carinthia I, Zeitschrift für geschichtliche Landeskunde von Kärnten" (geleitet von Wilhelm Neumann), 163. Jahrgang, 1973, S. 129.
- ↑ Wilhelm Wadl: Geschichte der Burg und Herrschaft Sommeregg. In: Carinthia I. Jahrgang 179, 1989, S. 156.
- ↑ Urkunde: Khevenhüller, Familie AT-KLA 688-B-192 F St. In: Monasterium.net. ICARUS – International Centre for Archival Research
- ↑ Urkunde: Urkunden der Herrschaft Paternion AT-KLA 264-B-21 St. In: Monasterium.net. ICARUS – International Centre for Archival Research
- ↑ Carinthia I, Zeitschrift für geschichtliche Landeskunde von Kärnten" (geleitet von Wilhelm Neumann), 163. Jahrgang, 1973, S. 129.
- ↑ Von Graben Forschung
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
---|---|---|
Virgil von Graben | Burggraf und Herr von Sommeregg 1507–1513 (mit Ernst von Graben) | Rosina von Graben von Rain |
Personendaten | |
---|---|
NAME | Graben, Wolfgang Andreas von |
ALTERNATIVNAMEN | Graben, Wolf Andrä von |
KURZBESCHREIBUNG | Burggraf von Sommeregg, kaiserlicher Offizier zu Wien |
GEBURTSDATUM | 15. Jahrhundert |
GEBURTSORT | Burg Sommeregg |
STERBEDATUM | 16. Jahrhundert |
STERBEORT | Burg Sommeregg |
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Autor/Urheber: Urkunde: Khevenhüller, Familie AT-KLA 688-B-192 F St, Lizenz: CC BY-SA 4.0
19.02.1511 Vergleich zwischen den Brüdern Ernst und Wolfgang €Wolfgang Andreas) von Graben wegen der Streitigkeiten um die Verlassenschaft nach ihrem Bruder Virgil von Graben , zustandegekommen durch die Schiedsleute Hanns Geuman, Hochmeister des St. Georgs Ritterordens zu Millstatt, Balthasar Thanhauser, Hauptmann und Vizedom zu Friesach, Ulrich von Ern(n)au und Sewald Feulner und Veit Weltzer, Landesverweser und Hauptmann des Stiftes Gurk, als Obmann, laut dem Schiedsspruch: Ernst soll Wolfgang 12 Pfund Pfennig Geld "und für die mawtt" geben und 100 Gulden, die ihm vormals zugesprochen worden sind. Außerdem sollen Wolfgang und seine Erben die hernach geschriebenen Güter, Leute und Stuck, die er schon innegehabt hat, auch weiterhin innehaben wie andere freie Güter: eine Taferne mit ihrer Zugehörung zu Velden "pey dem Werd see" gelegen, drei Güter zu ?B..euing ober Villach , ein Gut ob "Feucht" , das Hanns Fresacher mit bebaut, ein Zehent zu "Winkchlern am Kestenperg" (Köstenberg), ein Gut unter Ortenburg, eine Taferne mit einem Zulehen, das Kresnigk innehat, eine Hube daselbst, die Ruepl Oberlennder innehat, ein Gut zu Fresach, eine "pewntten" zu Sand Liennhardt unter Sachsenburg; aus seinem Weingarten zu Sumeregk (Burg Sommeregg bei Seeboden) soll er ihm jährlich 12 Yhrn Most geben, weiters soll Wolfgang der Forchtensee (? Farchtner See b. Paternion) mit seiner Zugehörung mitsamt dem Bach und "zynns vischen" eingeantwortet werden, in dem jedoch auch der Goldacher, kaiserlicher Rat, von Sommeregg das Recht zum Fischen hat; weiters werden Ansprüche wegen einem Lehenrückfall von Pangratz Hemel erwähnt, und schließlich sollen sie gemeinsam den dritten Teil des väterlichen und mütterlichen Erbes verantworten. Die Schiedsleute legen fest, dass Ernst und Wolfgang von Graben bei Nichteinhaltung der einzelnen Auflagen dem Kaiser als Landesfürsten von Kärnten 1000 Gulden zu zahlen haben. Siegler: Ernst von Graben, Hans Gewman, Hochmeister des St. Georgs Ritterordens zu Millstatt, Balthasar Tanhawser, Hauptmann und Vizedom zu Friesach, Ulrich von Ernaw (Ernau), Sewald Fewllner, Veit Weltzer, Verweser in Kärnten und Hauptmann des Stiftes zu Gurk als Obmann
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31.05.1520 Die Kommissare Wolfgang Khevenhüller, Christoph von Kuenburg (Kienburg) und Wolfgang vom Graben [Wolfgang Andreas von Graben] vermitteln im Auftrag des Landesverwesers Veit Welzer in den Streitigkeiten zwischen den Nachbarschaften Kamering (Camring) und Ferndorf (Verendorf) bezüglich eines Schadens, den die Ferndorfer bei Überschwemmungen erlitten haben: Die Ferndorfer Pfarrkirche sowie ihre Äcker und Gründe wurden durch die Wassermassen der Drau stark beschädigt und mitgerissen. Daher laden die Kommissare die Parteien an die betroffene Stelle. Die Ferndorfer werden von Hans Meixner und Johann Geumann, Hochmeister des Georgsordens, vertreten. Die Kommissare treffen folgende Entscheidung: Die Kameringer dürfen den Graben, mit dem sie die Drau umleiten, in der bestehenden Form behalten; wann immer sie denselben in Notzeiten räumen, sollen sie den Ferndorfern aber zuvor Bescheid sagen. Die Rodungsflächen zwischen dem alten Wasserlauf und dem neuen Graben sollen Kameringer und Ferndorfer gemeinsam nützen, alles unterhalb des Grabens gehört aber den Kameringern. Die Kosten für die Besichtigung sollen von den beiden Parteien geteilt werden. Siegler: Wolfgang Khevenhüller; Christoph von Kuenburg; Wolfgang vom Graben
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Wolfgang Andreas von Graben, imperial officier, Schäffer of Moosburg in Carinthia. Sketch by Matthias Laurenz Gräff, 2024.
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31.05.1520 Die Kommissare Wolfgang Khevenhüller, Christoph von Kuenburg (Kienburg) und Wolfgang vom Graben [Wolfgang Andreas von Graben] vermitteln im Auftrag des Landesverwesers Veit Welzer in den Streitigkeiten zwischen den Nachbarschaften Kamering (Camring) und Ferndorf (Verendorf) bezüglich eines Schadens, den die Ferndorfer bei Überschwemmungen erlitten haben: Die Ferndorfer Pfarrkirche sowie ihre Äcker und Gründe wurden durch die Wassermassen der Drau stark beschädigt und mitgerissen. Daher laden die Kommissare die Parteien an die betroffene Stelle. Die Ferndorfer werden von Hans Meixner und Johann Geumann, Hochmeister des Georgsordens, vertreten. Die Kommissare treffen folgende Entscheidung: Die Kameringer dürfen den Graben, mit dem sie die Drau umleiten, in der bestehenden Form behalten; wann immer sie denselben in Notzeiten räumen, sollen sie den Ferndorfern aber zuvor Bescheid sagen. Die Rodungsflächen zwischen dem alten Wasserlauf und dem neuen Graben sollen Kameringer und Ferndorfer gemeinsam nützen, alles unterhalb des Grabens gehört aber den Kameringern. Die Kosten für die Besichtigung sollen von den beiden Parteien geteilt werden. Siegler: Wolfgang Khevenhüller; Christoph von Kuenburg; Wolfgang vom Graben