Wohnraumversorgung Berlin

Wohnraumversorgung Berlin
RechtsformAnstalt des öffentlichen Rechts
Gründung2016
SitzBerlin
Leitung
  • Volker Härtig bis 31.05.2022
  • Dr. Ulrike Hamann bis 31.03.2022
Mitarbeiterzahl7 (2022)
BrancheStadtentwicklung
Websitehttps://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraumversorgung/

Die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) ist eine nicht rechtsfähige und vermögenslose Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin, welche Beratungsaufgaben gegenüber dem Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, Degewo) wahrnimmt. Die zentrale Aufgabe der WVB ist es demnach, politische Leitlinien zur Umsetzung des wohnungspolitischen Auftrags, zur Unternehmensstruktur und Unternehmensführung dieser Wohnungsunternehmen zu formulieren und dem Senat als Vorschlag vorzulegen.

Die WVB ist eine nachgeordnete Einrichtung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die WVB wurde zum 1. Januar 2016 per Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) bzw. Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin - Anstalt öffentlichen Rechts“ (WoVErG BE)[1] errichtet, welches aufgrund der Bürgerinitiative Mietenvolksentscheid Berlin beschlossen wurde.

Organe

Zu den Organen des WVB gehören neben der Trägerversammlung durch die zuständigen Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung (2 Mitglieder) der Vorstand und der Verwaltungsrat mit 15 Mitgliedern.[2]

Fachbeirat

Darüber hinaus gibt es einen Fachbeirat der WVB, der deren Organe, die landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie die Mieterräte in wohnungspolitischen Aspekten berät. Der Fachbeirat soll sich per Gesetz aus Experten zusammensetzen, die ausgeprägte Kenntnisse und Erfahrungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik in Berlin haben und über Kompetenzen hinsichtlich des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrags der landeseigenen Wohnungsunternehmen verfügen und u. a. in Wissenschaft und Forschung, wohnungs- und mietenpolitischen Verbänden, Interessenvertretungen, Vereinen oder Initiativen sowie der Sozialarbeit bzw. Wohlfahrtspflege aktiv sind.[3] Derzeit besteht der Fachbeirat aus 21 Personen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin - Anstalt öffentlichen Rechts“
  2. Jan Kuhnert, Olof Leps: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit - Springer. S. 505–506, doi:10.1007/978-3-658-17570-2 (springer.com [abgerufen am 27. Februar 2017]).
  3. Olof Leps: In Berlin wird Wohnen sozialer. In: Mieterforum. Band 2015, Nr. IV. Dortmund 2015, S. 10.