Wladimir Anatoljewitsch Schamanow

Wladimir Schamanow (2007)

Wladimir Anatoljewitsch Schamanow (russisch Владимир Анатольевич Шаманов; * 15. Februar 1957 in Barnaul) ist ein russischer Offizier und Politiker. Das Vorgehen der von ihm kommandierten Militäreinheiten in den Tschetschenienkriegen und die damit verbundenen Opfer unter der tschetschenischen Zivilbevölkerung brachten ihm vonseiten unabhängiger Beobachter, Presseberichterstatter und Menschenrechtsgruppen wiederholt den Vorwurf schwerer Verletzungen des Kriegsvölkerrechts ein.

Biografie

Militärischer Werdegang

Wladimir Schamanow absolvierte die Offiziershochschule der Luftlandetruppen in Rjasan. Nach ihrem Abschluss im Jahr 1978 fungierte er bis Mitte der 1990er Jahre als Kommandeur verschiedener Truppenteile, darunter des 104. Garde-Luftsturmregiments der 76. Garde-Luftsturmdivision in Pskow. Nachdem er 1989 die Frunse-Militärakademie abgeschlossen hatte, diente er u. a. als stellvertretender Kommandeur des 300. Fallschirmjägerregiments der 98. Garde-Luftlandedivision in Iwanowo und als Kommandeur des 328. Garde-Fallschirmjägerregiments der 104. Garde-Luftlandedivision. Von Juli 1994 bis September 1995 war er stellvertretender Kommandeur der 7. Garde-Luftsturmdivision. Nachdem Schamanow 1998 die Generalstabsakademie der Streitkräfte Russlands abgeschlossen hatte, war er zunächst Chef des Stabes bzw. Erster Stellvertretender Kommandeur des Moskauer Militärbezirks und seit August 1999 Befehlshaber des Nordkaukasischen Militärbezirks. Nach einem „Zwischenspiel“, u. a. als Gouverneur der Oblast Uljanowsk von 2001 bis 2004, dient er seit November 2007 als „Kontraktoffizier“ wieder in den russischen Streitkräften. Per Dekret des russischen Präsidenten vom 24. Mai 2009 wurde er zum Oberbefehlshaber der Luftlandetruppen ernannt. Seit 2012 ist er Generaloberst. Schamanow ist überdies Träger höchster russischer Auszeichnungen und Held der Russischen Föderation.[1]

Kommandeur in den Tschetschenienkriegen

Wladimir Schamanow war im Ersten und Zweiten Tschetschenienkrieg eingesetzt, wo er im Ruf stand, ein „Schlächter des tschetschenischen Volkes“ zu sein.[2] In seinen Bemühungen, Territorium zu sichern und den Feind zu vernichten, kümmerte er sich kaum um so genannte Kollateralschäden unter unbeteiligten tschetschenischen Zivilisten. Seiner Logik zufolge war jede Zivilperson, die nicht bereit war, tschetschenische Kämpfer, selbst Väter, Söhne und Brüder, an die Russen zu verraten, gleich zu behandeln wie der Feind und daher zu vernichten. Mit dem von ihm autorisierten brutalen Vorgehen seiner Streitkräfte erwarb er sich auch den Ruf ein Mann zu sein, der seine Mission erfolgreich zu Ende brachte.[3]

Im Zweiten Tschetschenienkrieg agierten seine Truppen nicht minder brutal und ihr Kommandierender unternahm nichts gegen „Pannen“, die sich in seinem Kommandobereich ereigneten, wie beispielsweise den Fliegerangriff auf tschetschenische Zivilisten, denen die russischen Streitkräfte zuvor die Ausreise in eine Nachbarrepublik gestattet hatten.[4] Pavel Felgenhauer, ein für die unabhängige russische Tageszeitung Nowaja gaseta arbeitender Militäranalytiker, urteilte im März 2000, dass Putin und die Spitze seiner Militärführung allein durch den von ihnen autorisierten Einsatz von Aerosol- und 1.500-Kilogramm-Bomben, Raketenwerfern des Typs TOS-1 sowie von Raketen des Typs SS-21 „Totschka-U“ in Kriegsverbrechen involviert seien.[5] Bis dahin hatte der Krieg bereits mehrere tausend tschetschenische Zivilisten das Leben gekostet.[6] Überdies waren zahlreiche „verdächtige“ Tschetschenen vom russischen Militär in so genannten „Filtrationslagern“ interniert worden, wo nicht wenige von ihnen gefoltert und ermordet wurden. Schamanow tolerierte auch diese Lager in seinem Machtbereich.[7]

Human Rights Watch forderte die Internationale Gemeinschaft im Juli 2007 dazu auf, gegenüber der russischen Regierung darauf zu bestehen, Ermittlungen gegen Schamanow einzuleiten. Diese Aufforderung beruhte auf einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in dem die Verantwortlichkeit Schamanows für den „massive use of indiscriminate weapons [dt.: „unterschiedslose Waffen“]“[8] und damit verbunden einer Reihe von zivilen Opfern anlässlich einer von ihm kommandierten russischen Militäroperation im südwestlich von Grosny gelegenen Katyr-Jurt im Februar 2000 zutage getreten war.[9] Zuvor hatte sich bereits das Europäische Parlament in einer Entschließung anlässlich einer Sitzung am 19. Januar 2006 auf diesen Prozess bezogen. Darin forderte es im Punkt 13 (von insgesamt 22)

„… die russischen Behörden auf, die Ermittlungen und Strafverfahren gegen Generalmajor Wladimir Schamanow und Generalmajor Jakow Nedobitko wieder aufzunehmen, die beide vor Gericht gestellt und für die Dauer der Ermittlungen ihrer Funktionen enthoben werden sollten, da sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der unterschiedslosen Bombardierung tschetschenischer Zivilisten in Katyr-Jurt im Februar 2000 für schuldig befunden wurden;“[10]

Ähnlich wie in Katyr-Jurt war auch ein Einsatz von Schamanows Truppen Ende November/Anfang Dezember 1999 in Alchan-Jurt, südwestlich von Grosny, verlaufen. Schamanows Männer hatten nach der Vertreibung tschetschenischer Rebellen die Dorfbewohner systematisch ausgeplündert und dabei mindestens ein Dutzend von ihnen ermordet.[11] Human Rights Watch hatte die Vorkommnisse in Alchan-Jurt bereits im April 2000 in einem ausführlichen Bericht dokumentiert.[12] Am 8. Juni 2001 wandte sich die Organisation wegen dieses Massakers in einem offenen Brief an den US-amerikanischen Präsidenten George W. Bush. Darin wurde er aufgefordert darauf zu drängen, dass in Russland eine Untersuchung gegen Schamanow eingeleitet werde, der – so der dargestellte Sachverhalt – von Bewohnern von Alchan-Jurt um Hilfe gebeten worden war, aber nichts getan hatte, um das Massaker zu stoppen.[13]

Kommandeur im Kaukasuskrieg und Gouverneur von Uljanowsk

Bereits während des letzten Tschetschenienkriegs hatte sich Schamanow dafür ausgesprochen, den „verräterischen“ Georgiern, die in russischen Militärkreisen als heimliche Unterstützer der Tschetschenen galten, eine Lektion zu erteilen. Diese Gelegenheit erhielt er schließlich im August 2008, wo er während des Kaukasuskrieges Oberbefehlshaber der russischen Truppen in Abchasien war.[14]

Schamanow setzte sich auch für den in Russland wegen Kriegsverbrechen verurteilten Juri Dmitrijewitsch Budanow ein, der während des Zweiten Tschetschenienkriegs die 18-jährige Elsa Kungajewa misshandelt und ermordet hatte – ein Verbrechen, das auch bei zahlreichen russischen Offizieren für Abscheu gesorgt hatte.[15] Von 2001 bis 2004 war Schamanow Gouverneur der Oblast Uljanowsk, „one of the poorest, turned into a mere source of raw materials for big companies based elsewhere and, worse, into a rubbish tip for waste materials“, wie die mittlerweile ermordete russische Reporterin und Menschenrechtsaktivistin Anna Politkowskaja in einem ihrer Bücher schrieb.[16] Dort heißt es über Schamanows Tätigkeit als Gouverneur weiter:

„Under him the crime bosses of Ulianovsk came out of the underground. Shamanov openly depended on them and was surrounded by ex-soldiers who had retrained as gangsters, a minor sideways movement in Russia. Shamanov himself was thoroughly stupid and incapable of managing civilians.
Wrapping themselves in democratic slogans and brandishing the support of Putin, these supposed helpmates of the state openly robbed, and continue to rob, the province, even though Shamanov has now been transferred to the presidential administration.“[17]

Oberbefehlshaber der russischen Luftlandetruppen

Nach seiner von den Medien als erfolglos bezeichneten Amtszeit als Gouverneur wurde Schamanow, mittlerweile im Rang eines Generalleutnants, Oberbefehlshaber der russischen Luftlandetruppen. In dieser Funktion handelte er sich im Herbst 2009 wegen des Missbrauchs seiner dienstlichen Stellung für private Zwecke eine Rüge von Verteidigungsminister Anatoli Serdjukow ein. Schamanow hatte zwei Gruppen Spezialeinheiten der Fallschirmjäger in eine Wodka-Fabrik beordert, die damals seinem Schwiegersohn gehörte.[18] Dort sollten sie Ermittler der Moskauer Staatsanwaltschaft an einer Durchsuchung hindern. Für russische Verhältnisse eher ungewöhnlich an diesem Fall war laut Medienberichten auch, dass Beweise für Schamanows Missbrauch der ihm unterstellten Militäreinheiten an die Öffentlichkeit gelangten und in der Zeitung Nowaja gaseta veröffentlicht wurden.[19]

Im Zusammenhang mit der völkerrechtswidrigen russischen Annexion der Krim wurde Schamanow am 12. Mai 2014 als Nummer 2 in die „Liste der Personen und Einrichtungen nach Artikel 1“ der „Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen“ aufgenommen. Als Begründung dafür wurde angeführt, dass Schamanow in seiner Funktion als „Kommandeur der luftgestützten russischen Truppen […] verantwortlich für die Stationierung luftgestützter russischer Streitkräfte auf der Krim“ gewesen sei.[20] Der Europäischen Union waren hinsichtlich dieser Maßnahme in den folgenden Monaten einige weitere Staaten gefolgt, darunter Kanada und Australien, nicht aber die USA.[21]

Literatur

  • Ray Finch: One Face of the Modern Russian Army: General Vladimir Shamanov. In: Journal of Slavic Military Studies, 24:396–427, 2011. (online; PDF; 512 kB)

Weblinks

Commons: Vladimir Shamanov – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Alle Daten zum militärischen Werdegang wurden der Biographie auf der Website des russischen Verteidigungsministeriums (englisch) entnommen. Die deutschen Bezeichnungen der russischen Truppeneinheiten stammen von der Webseite Die Waffengattung „Luftlandetruppen“ der Streitkräfte der Russischen Föderation des „Verbandes zur Pflege der Traditionen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR e.V.“ (abgerufen am 9. Januar 2015).
  2. Zu diesen Vorwürfen und anderen Machenschaften Schamanows vgl. auch Fallschirmjäger-Chef nutzte Einheiten privat (Die Welt, 12. Oktober 2009) und Ein russischer General (Frankfurter Rundschau, 19. Januar 2001).
  3. Vgl. Finch 2011, S. 406 f.
  4. Vgl. Finch 2011, S. 415.
  5. Vgl. dazu ÖMZ 3/2000, S. 368 und Pavel Felgenhauer: Russian Strategy in the Chechnya Wars, S. 7: „The use of such mass-destruction weapons … and ballistic missiles against civilian targets was authorized by the Kremlin and this implicates Putin, as well as his top military chiefs in war crimes.“ Vortrag am Forschungsseminar Parameter bewaffneter Konflikte, veranstaltet vom Institut für Internationale Friedenssicherung der Landesverteidigungsakademie in der Zeit vom 17.–19. März 2000 (Download der Beiträge).
  6. Eine vorläufige „Bilanz“ zweier tschetschenischer Abgeordneter von Mitte Januar 2000 ging von 15.000 getöteten Zivilisten aus, wohingegen der Vorsitzende des prorussischen „Tschetschenischen Staatsrates“ von 2.000 getöteten Zivilisten sprach. Putin wiederum hatte knapp einen Monat vorher gegenüber der damaligen US-Außenministerin gemeint, dass man die zivilen Kriegsopfer in Tschetschenien „an den Fingern einer Hand abzählen“ könne. ÖMZ 2/2000, S. 230.
  7. Vgl. Finch 2011, S. 415 f.
  8. Als „unterschiedslose Waffen“ werden solche bezeichnet, die militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können, entweder weil sie nicht gegen bestimmte militärische Ziele gerichtet werden können oder ihre Wirkung sich nicht entsprechend begrenzen lässt. Das Verbot des Einsatzes solcher geächteter Waffen ist im „Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können“ (auch: „VN-Waffenübereinkommen 1980“; engl.: „Convention on Prohibitions or Restrictions on the Use of Certain Conventional Weapons Which May be Deemed to be Excessively Injurious or to Have Indiscriminate Effects, 10 October 1980“) und den dazugehörigen Protokollen festgelegt. Der Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte vor solchen unterschiedslosen Angriffen wurde ferner im „1. Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflike (Protokoll I)“ festgeschrieben.
  9. Vgl. dazu Human Rights Watch: Justice for Chechnya. The European Court of Human Rights Rules against Russia. (Memento desOriginals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hrw.org Juli 2007, S. 12 und 14.
  10. Unterrichtung durch das Europäische Parlament. Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Tschetschenien nach den Wahlen und zur Zivilgesellschaft in Russland. Bundesrat. Drucksache 224/06 vom 20. Februar 2006, S. 6.
  11. Vgl. dazu Florian Hassel: Der Krieg im Schatten. Russland und Tschetschenien. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2003, S. 68f. – Auf die Verbrechen von Alchan-Jurt angesprochen, antwortete Schamanow, niemand solle es wagen, die russischen Soldaten „anzurühren“. „Sie vollbringen eine heilige Tat: Sie verteidigen Russland.“ Ebda., S. 69 und General auf kriminellen Abwegen (Wiener Zeitung, 21. September 2009).
  12. Human Rights Watch: „No Happiness Remains.“ Civilian Killings, Pillage, and Rape in Alkhan-yurt, Chechnya. Report, 1. April 2000.
  13. Vgl. dazu U.S. President Must Press Russia on Chechnya Abuses. Criminal Investigation Urged on Role of Top General in Massacre (Human Rights Watch News, 14. Juni 2001). – Der HRW-Brief vom 8. Juni 2001 ist mittlerweile im WWW nicht mehr abrufbar.
  14. Vgl. Finch 2011, S. 416.
  15. Vgl. Finch 2011, S. 417.
  16. Anna Politkovskaya: A Russian Diary. A Journalist's Final Account of Life, Corruption, and Death in Putin's Russia. Random House, New York 2007 (E-Book-Ausgabe).
  17. Politkovskaya, Diary, ebda.
  18. Schamanows Schwiegersohn, Alexej Chramuschin, galt zu dieser Zeit als wichtiges Mitglied der tatarischen Mafia und wurde steckbrieflich gesucht.
  19. Vgl. dazu Fallschirmjäger-Chef nutzte Einheiten privat (Die Welt, 12. Oktober 2009) und General auf kriminellen Abwegen (Wiener Zeitung, 21. September 2009).
  20. Verordnung (EU) Nr. 477/2014 (PDF) des Rates vom 12. Mai 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Amtsblatt der Europäischen Union L 137/3 vom 12. Mai 2014.
  21. Vgl. dazu Consolidated list of Ukraine-related sanctions and restrictive measures (Memento vom 28. April 2014 im Internet Archive) (Info auf riskadvisory.net). – Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.

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