Wissenschaftlicher Ausschuss Gesundheits- und Umweltrisiken

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (englisch: Scientific Committee on Health and Environmental Risks, SCHER) wurde 2008 durch die Europäische Kommission eingerichtet.[1] Gemeinsam mit den wissenschaftlichen Ausschüssen „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) und „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) ist er Teil einer Beratungsstruktur für die wissenschaftliche Risikobewertung in den Bereichen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt. Dem Ausschuss gehören bis zu 17 Mitglieder an – wissenschaftliche Sachverständige, mit denen ein größtmögliches Spektrum wissenschaftlicher Disziplinen abgedeckt wird. Diese werden von der Europäischen Kommission für drei Jahre ernannt. Die maximale Mandatsdauer beträgt drei aufeinanderfolgende Amtszeiten von je drei Jahren.

2016 wurden die beiden Ausschüsse „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER) und „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) zu dem neuen Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheit, Umwelt- und neu aufkommende Risiken“ (englisch: Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks, SCHEER) zusammengefasst. Die Mandatsdauer beträgt fünf Jahre.[2]

Zuständigkeit

Der wissenschaftliche Ausschuss Gesundheits- und Umweltrisiken erstellt Gutachten über die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden. Ebenso zu biologischen und physikalischen Faktoren, die sich negativ auf Gesundheit und Umwelt auswirken können, beispielsweise bezüglich der Luft- und Wasserqualität, der Abfallwirtschaft und der Qualität der Böden sowie über die Lebenszyklusanalyse. Es werden ferner Gutachten im Zusammenhang mit neu auftretenden oder neu identifizierten Gesundheits- und Umweltrisiken erstellt. Der Ausschuss befasst sich mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Toxizität und Ökotoxizität von Bioziden.

Gemeinsam mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) und anderer europäischer Risikobewertungsagenturen kann er sich mit Fragen zur Toxizität und Ökotoxizität chemischer, biochemischer und biologischer Verbindungen befassen, deren Verwendung die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen könnte. Ein weiteres Thema sind die methodischen Aspekte zur Bewertung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von chemischen Stoffen, einschließlich Chemikaliengemischen.[1]

Mitglieder

Laut Beschluss der EU-Kommission vom 7. August 2015 gehören dem Ausschuss SCHEER folgende Mitglieder an:[3]

NameOrganisationLand
Roberto BertolliniVertreter der Weltgesundheitsorganisation bei der Europäischen UnionItalien
Teresa BorgesGesundheitsministeriumPortugal
Wim De JongNationales Institut für Öffentliche Gesundheit und Umweltschutz (RIVM)Niederlande
Pim De VoogtKWR Watercycle Research InstituteNiederlande
Raquel Duarte-DavidsonÖffentliche Gesundheit EnglandGroßbritannien
Peter HoetMedizinische Fakultät, Katholieke Universiteit LeuvenBelgien
Rodica-Mariana IonNational Institute of R&D for Chemistry and Petrochemistry – ICECHIMRumänien
Renate Krätke (stellv. Vorsitzende)Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)Deutschland
Demosthenes PanagiotakosHarokopio-Universität AthenGriechenland
Ana ProykovaUniversität SofiaBulgarien
Theodoros SamarasAristoteles-Universität ThessalonikiGriechenland
Marian ScottUniversität GlasgowGroßbritannien
Remy SlamaInstitut national de la santé et de la recherche médicale (INSERM)Frankreich
Emanuela Testai (stellv. Vorsitzende)Istituto Superiore di Sanità, Department of Environment and Primary Prevention Mechanism of Toxicity UnitItalien
Theodorus Vermeire (Vorsitzender)Nationales Institut für Öffentliche Gesundheit und Umweltschutz (RIVM)Niederlande
Marco VighiIMDEA Water Institute, Alcala’ de HenaresSpanien
Sergej ZacharovUniversitätsklinikum PragTschechien

Einzelnachweise

  1. a b BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. August 2008 zur Einrichtung einer Beratungsstruktur der Wissenschaftlichen Ausschüsse und Sachverständigen im Bereich Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/210/EG
  2. Xavier Prats Monné: Neuer Zusammenschluss und neue Mitglieder – Aufgabe der Wissenschaftlichen Ausschüsse bleibt gleich. European Commission, abgerufen am 29. August 2019.
  3. Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS). SCCS-MEMBERS. European Commission, abgerufen am 28. August 2019 (englisch).