Wilhelm Taucher

Wilhelm Taucher (* 26. Mai 1892 in Fürstenfeld; † 18. April 1962 in Graz) war ein österreichischer Ökonom, Hochschullehrer und Minister im autoritären Ständestaat.

Biografie

Wilhelm Taucher besuchte das Gymnasium in Graz mit Matura 1911. Er studierte, unterbrochen durch Militärdienst im Ersten Weltkrieg, Rechts- und Staatswissenschaft an der Universität Graz und wurde dort 1918 zum Dr. iur. promoviert. Anschließend war er bei der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie der Steiermark tätig. Er habilitierte sich 1923 extern, lehrte zunächst als Privatdozent Finanzwissenschaft und Volkswirtschaftspolitik an der Universität Graz und wurde dort 1929 zum a.o. Professor ernannt. Er beriet ab 1935 den Landeshauptmann der Steiermark. Dem Landtag Steiermark gehörte er von 1934 bis 1936 an. Taucher wurde 1936 in der Zeit des Austrofaschismus zum Bundesminister für Handel und Verkehr in der Bundesregierung Schuschnigg III ernannt, aus der er im Februar 1938 ausschied. Von 22. Februar bis 12. März 1938 gehörte er als Ersatzmitglied für den zum Justizminister ernannten Ludwig Adamovich dem Staatsrat und dem Bundestag an.

Nach dem „Anschluss Österreichs“ verlor er seine Professur und leistete ab 1940 im Zweiten Weltkrieg erneut Militärdienst. Nach dessen Ende erhielt er 1945 ein Ordinariat für Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik an der Universität Graz, als deren Rektor er 1954/1955 amtierte.

Er amtierte von 1949 bis 1953 auch als Beauftragter für den Marshallplan.

Ehrungen

Literatur

  • Gertrude Enderle-Burcel: Christlich – ständisch – autoritär. Mandatare im Ständestaat 1934–1938. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 243f.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Auszeichnungen von Ministern. In: Mühlviertler Nachrichten mit der reichbebilderten Beilage „Oesterreichische Woche“, 25. Juni 1937, S. 5 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/mvn

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.