Wilhelm Schaeffner

Wilhelm Peter Schaeffner (* 29. Januar 1815 in Frankfurt am Main; † 14. Januar 1897 ebenda) war ein deutscher Politiker, Jurist, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und einer der Vorreiter der modernen kollisionsrechtlichen Wissenschaft.

Nach rechtswissenschaftlichen Studien in Bonn und Heidelberg, wo er 1835 promoviert wurde, erfolgte 1836 die Zulassung Schaeffners als Advokat in seiner Heimatstadt.[1] Obwohl er sich schriftstellerisch mehrheitlich ausländischem Recht[2] und der Rechtsgeschichte[3] widmete, gelangte Schaeffner zu wissenschaftlicher Bekanntheit durch sein mit sechswundzwanzig Jahren veröffentlichten Werk „Entwicklung des internationalen Privatrechts[4], in dem er für die Wissenschaft von der Kollision der Gesetze erstmals den Begriff „internationales Privatrecht“ verwendete, der sich seither auch im außer-amerikanischen Schrifttum durchgesetzt hat.[5] Schaeffner, der bei Fehlen positiver Gesetze Rechtsverhältnisse nach den Gesetzen des Ortes beurteilen wollte, „wo diese existent geworden sind“, setzte an Stelle der überkommenen Statutentheorie bereits das einzelne Rechtsverhältnis"[6] (für das Karl Friedrich von Savigny später den „Sitz“ bestimmte), „sah damit bereits das Wesentliche“[7] und wurde mithin zu einem der Vorreiter der modernen IPR-Wissenschaft.[8]

Am 25. Oktober 1848 wurde er in die Constituierende Versammlung der Freien Stadt Frankfurt gewählt. 1849 erklärte er seinen Mandatsverzicht. 1850 bis 1851 gehörte er dem Gesetzgebenden Körper an.

Literatur

  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 324.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. die biographische Notiz von Stefan Wagner, „Wilhelm Peter Schaeffner (1818–1897)“ in: Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPRax) 1997, S. 73 ff.
  2. Vgl. Wilhelm Schaeffner, George Crabb's Geschichte des englischen Rechts, Verlag Gustav Jonghans, Darmstadt 1839, sowie ders., Geschichte der Rechtsverfassung Frankreichs I – IV, Verlag Johann David Sauerländer, Frankfurt am Main 1845–1850.
  3. Vgl. Wilhelm Schaeffner, Das römische Recht in Deutschland während des 12. u. 13. Jahrhunderts, Verlag von Theodor Blaesing, Erlangen 1859.
  4. Vgl. Wilhelm Schaeffner, Entwicklung des internationalen Privatrechts, Druck und Verlag von Johann David Sauerländer, Frankfurt am Main 1841.
  5. Entlehnt war dieser Begriff dem Richter am Supreme Court der USA und Professor an der Harvard Law School, Joseph Story und dessen „Commentaries on the Conflict of Laws“, Boston 1834, demgemäß die Rechtswissenschaft des Kollisionsrechts als „Private International Law“ bezeichnet werden konnte: „The jurisprudence, then, arising from the conflict of the laws of different nations (…) may be fitly denominated private international law (…)“.
  6. Vgl. hierzu auch Thomas Hirse, Die Ausweichklausel im Internationalen Privatrecht, Tübingen 2006, S. 153 ff.
  7. Vgl. Gerhard Kegel, Story und Savigny, in: Festschrift der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur 600-Jahr-Feier der Universität zu Köln (1988), S. 65 ff. (89).
  8. Vgl. Günter Herrmann, Johann Nikolaus Hert und die deutsche Statutenlehre, Berlin 1963, S. 170 und Nikolaus Sandmann, Grundlagen und Einfluss der internationalprivatrechtlichen Lehre Carl Georg von Wächters (1797–1880), Münster 1979, S. 84, Fn. 2.