Wildfangrecht
Das Wildfangrecht ist ein Begriff aus der deutschen Geschichte. Es bestand im 17. Jahrhundert hauptsächlich in der Pfalz unter Kurfürst Karl Ludwig. Dieser glaubte ein Anrecht darauf zu haben, jeden sein Land passierenden Mann, der sich nicht über seine Angehörigkeit zu einem Landesherrn ausweisen konnte, als „Wildling“ zu seinem Untertanen machen zu können. Dieses Recht wurde von Kaiser Maximilian I. im Jahr 1518 zwar der Kurpfalz bestätigt, führte aber in den Jahren 1664 bis 1666 zu kriegerischen Verwicklungen mit dem Kurfürsten von Mainz und dem Herzog von Lothringen. Eine neuerliche Bestätigung dieses Rechtes beendigte schließlich den Streit.
Die Tatsache, dass in dem heute zu Ludwigshafen am Rhein gehörenden Ort Mundenheim im Jahr 1667 von 122 Bewohnern ganze 115 Personen so genannte "Wildfänge" waren, lässt darauf schließen, dass dieses "Recht" vom Landesherren ausgiebig wahrgenommen wurde.
Zitat
- Im 17. Jahrhundert bestand noch das sogenannte Wildfangsrecht, das hauptsächlich in der Pfalz unter Kurfürst Karl Ludwig besonders ausgebildet war und das sich als ein Überrest schlimmer Zustände aus dem Mittelalter darstellte, in welchem vielfach brutale Gewalt Recht bildete. Der Kurfürst glaubte ein altes Anrecht darauf zu haben, jeden sein Land passierenden Mann, der sich nicht über seine Angehörigkeit zu einem Landesherrn ausweisen konnte, als „Wildling“ zwangsweise zu seinem Untertanen machen zu können. Dieses Recht, von Kurfürst Karl Ludwig behufs Bevölkerung seines Landes in ausgiebigster Weise geübt, wurde von Kaiser Maximilian I. im Jahre 1518 zwar der Kurpfalz bestätigt, führte aber in der Folge zu kriegerischen Verwickelungen mit dem Kurfürsten von Mainz und dem Herzog von Lothringen in den Jahren 1664 bis 1666. Eine neuerliche Bestätigung dieses kurpfälzischen Rechtes beendigte schließlich den Streit.
- (Zitat aus Geschichte der Stadt Ludwigshafen am Rhein. Herausgegeben vom Bürgermeisteramt. Ludwigshafen, 1903)
Siehe auch
- Wildfang
- Wildling