Weibel (Amtsdiener)

Bundesrat Maurer bei seiner Vereidigung, flankiert von zwei Bundesweibeln im Ornat
Bundesweibel in Arbeitsuniform
Der Standesweibel des Kantons Appenzell Innerrhoden führt den Zug der Regierung an. Die Farben des Kantons sind Schwarz und Weiss.
Genfer Standesweibel in den Standesfarben Rot und Gelb
Farben der Standesweibel zur Zeit der Restauration
Bundesrat Didier Burkhalter (zweiter vorne links) mit seiner Frau und einem Bundesweibel am Marché-Concours in Saignelégier. Ganz rechts eine Standesweibelin des Gastkantons Basel-Stadt.

Weibel (auch Amtsweibel, französisch huissier, italienisch usciere, rätoromanisch salter) ist eine schweizerische Amtsbezeichnung.

Heutige Funktionen

Ein Weibel dient der Regierung, dem Parlament oder dem Gericht. Er ist für Dienst- und Botengänge zuständig, wirkt als Saaldiener und hat zeremonielle Aufgaben.

Man unterscheidet verschiedene Weibel:

Bundesebene

Kantonale Ebene

  • Standesweibel (auch Staats- oder Landweibel) arbeiten für die Regierung und (selten: oder) das Kantonsparlament.
  • Ratsweibel sind die Amtsdiener der Kantonsparlamente von Basel-Stadt, Glarus und Solothurn.
  • Gerichtsweibel (Gerichtsdiener) sind die Amtsdiener eines Gerichts (Bezeichnung nur in wenigen Kantonen gebräuchlich).

Kommunale Ebene

  • Stadtweibel oder Ratsweibel arbeiten für grössere Städte und haben vor allem zeremonielle Aufgaben. Entsprechend auch der Gemeindeweibel, der für die Gemeindeverwaltung Botengänge macht und auch formelle Aufgaben hat.

Bei öffentlichen Auftritten trägt der Weibel einen Ornat in den Farben der repräsentierten Körperschaft. Bundesweibel zum Beispiel tragen daher einen Umhang, der halb rot, halb weiss ist. Unter seinem Ornat und beim normalen Dienst im Regierungs- bzw. Parlamentsgebäude trägt der Bundesweibel eine grüne Uniform, die bei Bundesratsweibeln im Gehrock-Stil ausgestaltet ist.[1]

Bei Auftritten im Ornat kann man Bundesrats- und Parlamentsweibel dadurch unterscheiden, dass erstere goldene Randborten und eine goldene Medaille mit Schweizerwappen tragen, letztere hingegen deren Pendant in Silber.

Geschichte

In der Alten Eidgenossenschaft war der Weibel ein untergeordneter Amtsträger einer Obrigkeit oder Herrschaft und nahm vielfältige Aufgaben in der Verwaltung und im Gerichtswesen wahr. Für Einzelheiten siehe die unter Literatur genannten Artikel sowie Amtsbot.

Wortherkunft

Das Wort Weibel stammt von althochdeutsch weibil, das seinerseits von ahd. weibôn ‚sich hin und her bewegen‘ abgeleitet ist. Die Dienstgrad­bezeichnungen Feldweibel (Schweiz) beziehungsweise Feldwebel (Deutschland) sind desselben Ursprungs, ebenso das im Schweizerdeutschen und Schweizerhochdeutschen gängige Verb (herum)weibeln ‚geschäftig umhergehen‘, ‚werbend Kontakte knüpfen‘, ‚Lobbying treiben‘.

Siehe auch

Literatur

  • Anne-Marie Dubler: Die Freiweibel im Oberaargau. Einheimische in der bernischen Landesverwaltung. In: Anne-Marie Dubler: Staatswerdung und Verwaltung nach dem Muster von Bern. hier + jetzt, Baden 2013 (Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 90), S. 347–370.
  • Ruth Jörg: Weibel. In: Schweizerisches Idiotikon, Band XVI, Spalten 109–138.
  • Hubert Foerster: Der Grossweibel in Freiburg 1803–1848. In: Freiburger Geschichtsblätter 80, 2003, S. 91–109.
  • André Holenstein: Weibel. In: Historisches Lexikon der Schweiz.

Weblinks

Commons: Weibel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Berner Zeitung vom 31. August 2011, abgerufen am 5. Mai 2022

Auf dieser Seite verwendete Medien

Parlamentsweibel (Schweiz).jpg

Zwei Parlamentsweibel an der Eröffnung der 50. Legislatur, in Bern, im 2015.
Regierung Appenzell Innerrhoden 2010.JPG
Autor/Urheber: PaterMcFly, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Regierung des Kantons Appenzell Innerrhoden nach der Landsgemeinde 2010. Vorne links Daniel Fässler; Rechts hinter dem Weibel Carlo Schmid-Sutter; Hinter ihm, ohne Hut, die gerade neugewählte Antonia Fässler
Didier Burkhalter mit Weibel in Saignelégier.JPG
Autor/Urheber: PaterMcFly, Lizenz: CC BY 3.0
Bundesrat Didier Burkhalter (zweiter vorne links) mit seiner Frau und dem Bundesweibel.
Zentralbibliothek Solothurn - SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT MDCCCXV - aa0710.tif
Das konzentrisch organisierte Bild zeigt in der Mitte das von Ornamenten umgebene Schweizerwappen, ausserhalb des Titelkreises die Wappen der Schweizer Kantone und deren Namen.

Umschrift: SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT MDCCCXV Der Wappenkranz ist mittels gotischen Masswerkformen zu einem Quadrat erweitert, als dessen Rahmen die Rückenansichten aller Standesweibel der Schweiz aufgereiht sind. Die Darstellung entspricht (abgesehen vom umschliessenden "Siegelkranz") der von der Tagsatzung am 4. Juli 1815 festgelegten Beschreibung des "Siegels der Eidgenossenschaft".[1]:

"In der Mitte der eidgenössische rothe Schild mit dem weißen Kreuz als gemeineidgenössisches Wappenzeichen; ringsherum eine zirkelförmige einfache gothische Verzierung; außer derselben die Inschrift: Schweizerische Eidgenossenschaft, mit der Jahreszahl MDCCCXV; in einem äußern Zirkel alle XXII Kantonswappen in runden Feldern nach ihrer eidgenössischen Rangordnung, und das Ganze mit einem einfachen Siegelkranze in unterschobenen kleinen Blättern geschlossen."

Die Kantonswappen entsprechen dem Stand zwischen 1815 und 1833 (altes Neuenburgerwappen; vereinigtes Basel; Fribourg hatte bis 1830 die Standesfarben blau und schwarz, so koloriert für den Weibel, allerdings war das Wappen bereits vor 1830 in schwarz und weiss, und ist hier irrtümlich auch blau koloriert).

Dickenmann publizierte Versionen dieses Drucks bis mind. 1851, teilweise entsprechend der politischen Geschehnisse angepasst, nach 1833 (Trennung beider Basel) werden zwei Weibel für Basel dargestellt, nach 1848 das neue Wappen für Neuenburg.
Ueli Maurer bei seiner Vereidigung zum BR.png

Bundesratswahl 2008, Ueli Maurer bei seiner Vereidigung
Restauration-autorités.jpg
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Les autorités cantonales genevoises devant le Corps de musique de Landwehr (Harmonie officielle de l'Etat de Genève) pendant la commémoration de la Restauration genevoise.