Wehrpflicht in Österreich

In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger mit wenigen Unterbrechungen seit dem Jahr 1866 bis heute. Die Pflicht zur Stellung, umgangssprachlich auch Musterung genannt, ist Teil der Wehrpflicht und betrifft daher alle männlichen Staatsbürger.

Österreich-Ungarn (1867–1918)

Im Jahr 1866 wurde im Kaisertum Österreich vor dem sogenannten Ausgleich und der Umwandlung zu Österreich-Ungarn die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Es bestanden mehrere unterschiedlich organisierte Streitkräfte, die Gemeinsame Armee, die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k., die ab 1868 aufgestellte kaiserlich-königliche Landwehr der österreichischen Reichshälfte, die königlich ungarischen Landwehr und der letzteren angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr der ungarischen Reichshälfte[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Gemeinsam mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht der Doppelmonarchie.

Die Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heer betrug 12 Jahre und zwar:

3 Jahre in der Linie (aktiv)
7 Jahre in der Reserve
2 Jahre in der Landwehr

Ein Teil der wehrfähigen Mannschaften wurde der Ersatzreserve zugewiesen. Diese übten einmalig nur mehrere Wochen und verblieben zehn Jahre in der Ersatzreserve der Landwehr.

Einjährig-freiwilliger Dienst war sowohl im Heer (resp. der Kriegsmarine) als auch in der Landwehr gestattet.

Die allgemeine Dienstpflicht begann mit dem 21. Lebensjahr. Landsturmpflichtig waren alle Personen vom 19. bis zum 42. Lebensjahr, sofern sie nicht dem Heer, der Landwehr und der Ersatzreserve angehörten.

Deutschösterreich (1918–1919)

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs ging aus den deutschsprachigen Gebieten der Österreich-Ungarischen Monarchie die Republik Deutschösterreich hervor, in welcher Anfang November 1918 – die „Vorläufigen Richtlinien für die Aufstellung der Volkswehr“ herausgegeben wurden. Am 6. Februar 1919 beschloss die Provisorische Nationalversammlung „Deutsch-Österreichs“ auf der Grundlage des lange diskutierten Entwurfes vom 12. November 1918 ein provisorisches Wehrgesetz, das die allgemeine Wehrpflicht in der „Volkswehr“ vom 18. bis zum 41. Lebensjahr vorsah.

Erste Republik (1919–1934)

Durch den Friedensvertrag von Saint-Germain war das provisorische Wehrgesetz obsolet geworden und die Volkswehr musste zu einem Berufsheer, dem „Bundesheer“ umgewandelt werden. Der Teil V des Vertrages enthielt die „Bestimmungen über Land-, See- und Luftstreitkräfte“. Darin wurden schwere Waffen und die Unterhaltung von Luftstreitkräften, die allgemeine Wehrpflicht sowie die Bildung eines Generalstabes verboten, die Truppenstärke auf maximal 30.000 Mann (davon maximal 1.500 Offiziere und 2.000 Unteroffiziere) festgesetzt, und zahlreiche Einzelheiten, wie etwa die Dauer der Dienstzeit, festgelegt.

Ständestaat (1934–1938)

Die autoritäre Regierung des Ständestaates, die offizielle Bezeichnung war Bundesstaat Österreich, führte am 1. April 1936 entgegen der Bestimmungen des Friedensvertrages von Saint-Germain wieder die allgemeine Wehrpflicht unter der Bezeichnung Bundesdienstpflicht für Männer ein.[2]

„Anschluss“ an den NS-Staat (1938–1945)

Nach dem sogenannten „Anschluss“ Österreichs an den NS-Staat wurden die Truppenteile des Bundesheeres in die Wehrmacht integriert, wo sie insbesondere die Gebirgstruppen verstärkten. Es galt weiterhin die Wehrpflicht.

Zweite Republik (seit 1945)

Einführung der Wehrpflicht (1955)

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Ende der Besatzung Österreichs durch die Alliierten im Jahr 1955 wurde der Aufbau eigener Streitkräfte erlaubt. Bereits 1952 wurde trotz Verbots die Vorläuferorganisation des Bundesheeres, die B-Gendarmerie, ähnlich dem Bundesgrenzschutz in Deutschland, aufgestellt. Am 7. September 1955 wurde das Wehrgesetz verabschiedet, welche die Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht für Männer vorsieht.[3] Bis dahin gab es die sogenannten weißen Jahrgänge, also bestimmte Geburtenjahrgänge, die vor der Einführung der Wehrpflicht keinen Wehrdienst geleistet haben. In Österreich war der 1. Einrückungstermin im Jahr 1956 für den Jahrgang 1937 vorgeschrieben, die Dienstdauer beträgt neun Monate inklusive 2 Wochen Urlaub.

Das Wehrsystem sieht vor, dass jeder taugliche männliche österreichische Staatsbürger im Alter von 17 bis 50 Jahren, Offiziere, Unteroffiziere und Spezialisten (Ärzte, Ingenieure, Chemiker, Waffenexperten, Dolmetscher etc.) bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, wehrpflichtig sind. Frauen können freiwillig Dienst im Bundesheer leisten (Art. 9a Abs3 B-VG). Männliche Staatsbürger, die aus Gewissensgründen die Erfüllung der Wehrpflicht verweigern, müssen einen Ersatzdienst leisten (Zivildienst). Für Zivildienstleistende, die Berufe, die das Führen einer Waffe erfordern, ergreifen wollen, kann eine nachträgliche militärische Ausbildung angeordnet werden (§ 6b Abs5 Zivildienstgesetz).[4]

Erste Verkürzung der Dienstdauer (1971)

Am 1. August 1971 wurde die Dienstdauer offiziell auf sechs Monate verkürzt, allerdings mussten noch zwei Monate Truppenübungen dazugezählt werden, weshalb die tatsächliche Verkürzung nur einen Monat betrug.

Zweite Verkürzung der Dienstdauer und Abschaffung der verpflichtenden Milizübungen (2006)

Seit 1. Jänner 2006 dauert der verpflichtende Grundwehrdienst nur noch sechs Monate, Truppenübungen bei der Miliz müssen nur noch von Männern, welche über den Grundwehrdienst hinaus, länger beim Bundesheer bleiben abgeleistet werden, dies betrifft beispielsweise Männer die den einjährigen Ausbildungsdienst leisten, oder ehemalige Chargen, Unteroffiziere und Offiziere, welche den aktiven Dienst beim Bundesheer gekündigt haben. Im Rahmen des (verpflichtenden) Grundwehrdienstes gibt es keine Milizübungen mehr.[5]

Einführung der Teiltauglichkeit (2021)

Im Jahr 2021 wurde von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner die sogenannte Teiltauglichkeit eingeführt, vor allem um mehr Wehrpflichtige in die Zivildienststellen zu bringen. Standen im Jahr 2006 noch rund 31.000 taugliche Wehrpflichtige dem Bundesheer zur Verfügung, waren es im Jahr 2020 nur noch ca. 16.000 taugliche Männer. Trotz Bevölkerungswachstums ist dies einerseits darauf zurückzuführen, dass weniger Staatsbürger geboren wurden und andererseits, dass häufiger körperliche und psychische Erkrankungen diagnostiziert werden, außerdem entscheiden sich statistisch insbesondere in Wien immer mehr Wehrpflichtige für den Zivildienst, welcher ursprünglich eher Ausnahme den Regel war. Statt der erwarteten 2.000 zusätzlichen Wehrpflichtigen wurden im Jahr 2021 nur 627 und im Jahr 2022 nur 568 Männer eingezogen.[6]

Einführung von Wehrersatzdiensten (1975)

Seit 1. Jänner 1975 können Wehrdienstverweigerer den verpflichtenden Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern. Die Wehrpflicht wird durch Ableistung eines Wehrersatzdienstes erfüllt. Zwischen 1975 und 1991 mussten Wehrdienstverweigerer ihre Gewissensvorbehalte vor einer Kommission glaubwürdig begründen (als Gewissensprüfung bezeichnet). Wurden diese Gewissensgründe anerkannt, war die Dauer des Ersatzdienstes mit der Dauer des militärischen Pflichtdienstes identisch. Seit der Novelle des Zivildienstgesetzes im Jahr 1991 ist eine formelle Erklärung ausreichend, seither ist die Dauer des Ersatzdienstes länger ist als der militärische Pflichtdienst. Folgende Wehrersatzdienste gibt es, gereiht nach den Einführungsjahren:

Zivildienst (seit 1975)

Der im Jahr 1975 eingeführte Zivildienst ist die am häufigsten gewählte Form des Wehrersatzdienstes und umfasst in der Regel Tätigkeiten im sozialen Umfeld, wie etwa im Rettungswesen, in der Sozial- und Behindertenhilfe, in der Altenbetreuung, in Krankenhäusern, bei der Feuerwehr, in der Landwirtschaft oder im Straßenverkehr als Schulwegpolizisten[7]. Der ordentliche Zivildienst dauert neun Monate, mehr als 45 % der tauglichen Männer eines Jahrganges (seit 2020) leisten ihren Pflichtdienst als Wehrersatzdienst ab.[8]

Auslandsdienste Österreichs (seit 1992)

Seit 1992 besteht die Möglichkeit, den Wehrersatzdienst als Gedenkdienst im Ausland zu absolvieren. Im November 1997 wurde eine gesetzliche Neuregelung des Auslandsdienstes beschlossen, die ab diesem Zeitpunkt auch Sozial- und Friedensdienste außerhalb von Österreich ermöglicht. Es gibt drei Möglichkeiten der Ableistung:[9]

Freiwilliges Umweltjahr (seit 2013)

Das Freiwillige Umweltjahr (FUJ) kann seit dem Jahr 2013 bei einer Mindestdauer von zehn Monaten als Wehrersatzdienst absolviert werden.[13]

Freiwilliges Sozialjahr (seit 2016)

Das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) kann seit dem Jahr 2016 zu den Konditionen des FSJ als Wehrersatzdienst geleistet werden.[14]

Entwicklungshilfedienst

Ein Dienst im Bereich der Entwicklungshilfe kann nach einer Mindestdauer von 2 Jahren als Wehrersatzdienst anerkannt werden.[15]

Volksbefragung zur Wehrpflicht in Österreich (2013)

Aufgrund des internationalen Trends zur Abschaffung der Wehrpflicht, speziell auch die zu diesem Zeitpunkt stattfindende Diskussion über die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland, stellte Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) die Wehrpflicht im Zuge des Wiener Wahlkampfs im Oktober 2010 in Frage und forderte diesbezüglich eine Volksbefragung. Damit wurde die bisherige Parteilinie für die Wehrpflicht, die Minister Darabos noch wenige Tage zuvor als „in Stein gemeißelt“ bezeichnete, aus wahltaktischen Gründen um 180 Grad gedreht.

Im August 2012 gab ÖVP-Chef Michael Spindelegger bekannt, dass sich die ÖVP entgegen ihrer früheren Linie mit der SPÖ auf eine Volksbefragung zur Frage der Wehrpflicht geeinigt habe.[16]

Dabei sollen sich die Abstimmenden zwischen den von der SPÖ („Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres?“) bzw. ÖVP („Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“) propagierten Modellen entscheiden.[17]

Die Volksbefragung konnte eine klare Entscheidung herbeiführen, mit Ausnahme der Bundeshauptstadt Wien votierten alle Bundesländer mehrheitlich für die Beibehaltung der Wehrpflicht. Nach dem amtlichen Endergebnis stimmten 59,7 % für die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivildienst und 40,3 % für ein Berufsheer.[18]

Einzelnachweise

  1. István Deák: Der k. (u) k. Offizier 1848–1918, Wien – Köln – Weimer, 1991., s. 72.

    „Die beiden Wehrgesetze sahen ein gemeinsames Heer und eine gemeinsame Marine unter einem Reichskriegsminister sowie drei Landwehren, nämlich eine österreichische, eine ungarische und eine kroatisch-slawonische, vor.“

    István Deák
  2. https://hdgoe.at/allgemeine-wehrpflicht
  3. https://newsv2.orf.at/stories/2035907/2035905/
  4. https://karriere.bundesheer.at/grundwehrdienst
  5. https://newsv2.orf.at/stories/2035907/2035905/
  6. https://www.profil.at/oesterreich/bundesheer-teiltauglichkeit-gescheitert/402191949
  7. Bundesministerium für Inneres: 35 Jahre Zivildienst in Österreich (zuletzt abgerufen am 2. Dezember 2015)
  8. Interesse am Zivildienst geht zurück. In: oesterreich.orf.at. 8. Februar 2019, abgerufen am 1. August 2019.
  9. https://www.zivildienst.gv.at/zivildiener/freiwilligendienste.html
  10. https://www.freiwilligenweb.at/sonderformen/friedensdienst/
  11. https://www.freiwilligenweb.at/sonderformen/gedenktdienst/
  12. https://www.freiwilligenweb.at/sonderformen/sozialdienst-im-ausland/
  13. http://www.jugendumwelt.at/de/programme/freiwilliges-umweltjahr/zivildienstersatz
  14. Volkshilfe Wien: Freiwilliges Sozialjahr bei der Volkshilfe Wien (Memento vom 7. November 2016 im Internet Archive) (zuletzt abgerufen am 8. November 2016)
  15. https://www.zivildienst.gv.at/zivildiener/freiwilligendienste.html
  16. Wehrpflicht: Volksbefragung übers Heer im Jänner, DiePresse.com, 27. August 2012. Abgerufen am 28. August 2012.
  17. Heeres-Befragung: Regierung einigt sich auf Fragestellung, DiePresse.com, 7. September 2012. Abgerufen am 8. September 2012.
  18. Offizielle Seite zum Ergebnis der Volksbefragung Archivierte Kopie (Memento desOriginals vom 6. September 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/vb2013.bmi.gv.at