Walter Geppert
Walter Geppert (* 31. Mai 1939 in Wien) ist ein österreichischer Jurist und Politiker (SPÖ) im Ruhestand.
Leben
Nach einer Lehre als Dreher und Werkzeugmacher besuchte Walter Geppert die Sozialakademie der Arbeiterkammer Wien. Ab 1962 war er in der Arbeiterkammer Wien tätig. Daneben studierte er an der Universität Wien Rechtswissenschaften, wo er 1979 promovierte.
Von 1985 bis 1991 war er Generaldirektorstellvertreter im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Von 1989 bis 1990 übte er das Amt des Bundesministers für Arbeit und Soziales aus.
Von 1991 bis 2001 war er Generaldirektor des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, ab 1992 Vorstandsmitglied der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS).
Auszeichnungen
- 2002: Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien
- 2004: Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich[1]
Weblinks
- Eintrag zu Walter Geppert im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Walter Geppert. In: dasrotewien.at – Weblexikon der Wiener Sozialdemokratie. SPÖ Wien (Hrsg.)
- Literatur von und über Walter Geppert im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Radiobeiträge mit Walter Geppert im Onlinearchiv der Österreichischen Mediathek
- Walter Geppert auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- Walter Geppert im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
Einzelnachweise
- ↑ Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,6 MB)
Personendaten | |
---|---|
NAME | Geppert, Walter |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Politiker (SPÖ) |
GEBURTSDATUM | 31. Mai 1939 |
GEBURTSORT | Wien |
Auf dieser Seite verwendete Medien
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“