Wahlmännerkollegium

Als Wahlmännerkollegium oder Wahlkollegium bezeichnet man eine Versammlung, deren Mitglieder, die Wahlmänner, zum Zweck der Wahl eines Amtsträgers zusammentreten. Beispiele für derartige Gremien:

Papstwahl 1903

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Stimmzettelabgabe beim Konklave von 1903