Wahlen 1848
Die Liste der Wahlen 1848 umfasst Parlamentswahlen, Präsidentschaftswahlen, Referenden und sonstige Abstimmungen auf nationaler und subnationaler Ebene, die im Jahr 1848 weltweit abgehalten wurden.
Termine
Land | Datum | Link zur Wahl 1848 | Link zur letzten Wahl | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
![]() | April | Wahl der Landstände des Herzogtums Nassau | 5. Wahlperiode | |
Herzogtum Lauenburg | April/Mai | Wahl zur Landesversammlung in Lauenburg | Erste Wahl, die Ritter- und Landschaft wurde durch sechs städtische und zwölf ländliche aus Wahlen der Bürger und ländlichen Grundbesitzer hervorgegangene Deputierte ergänzt, siehe auch Landesversammlung (Lauenburg) | |
![]() | 20. April | Landtagswahl zum Landtag von Schwarzburg-Rudolstadt | 1844/45 | |
![]() | 23. April | Parlamentswahl in Frankreich | 1846 | |
![]() | 1. Mai | Wahl zur Frankfurter Nationalversammlung | Einzige Wahl zum Parlament des durch die Revolution entstandenen kurzlebigen Deutschen Reiches | |
![]() | 1. Mai | Wahl zur Preußischen Nationalversammlung | Einzige Wahl für das durch die Revolution entstandene Parlament, das im Dezember wieder aufgelöst wurde. | |
![]() | Juni bis Aug. | Landtagswahlen Reuß jüngerer Linie | Erste Wahl | |
![]() | Mai und Juni | Landtagswahl zum Gothaer Landtag | Erste Wahl, nach dem Beschluss eines neuen Wahlrechts löste sich der Landtag nach 10 Tagen am 28. Juni wieder auf | |
![]() | 2. Juni | Landtagswahl zum Coburger Landtag | 1844 | |
![]() | 27. Juli und 28. Juli | Wahl zur konstituierenden Schleswig-Holsteinischen Landesversammlung | Wahl zum Parlament des von 1848 bis 1851 existierenden Schleswig-Holsteins | |
![]() | Mai und Juni | Landtagswahl zum Gothaer Landtag | Mai und Juni | Wahl nach dem Wahlrecht das der Landtag, der im Mai und Juni gewählt wurde, beschlossen hatte |
![]() | 1. August | Schweizer Parlamentswahlen | Erste Wahl | |
![]() | 7. August | Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten | 1846 | |
![]() | 25. Oktober | Wahl zur Constituierenden Versammlung der Freien Stadt Frankfurt | Einzige Wahl | |
![]() | 5. Okt. – 4. Dez. | Wahl zur Konstitutante in Hamburg | Wahl zur Verfassunggebenden Versammlung;[1] | |
![]() | 14. Aug. und 9. Nov. | Landtagswahl zum Landtag von Schwarzburg-Rudolstadt | April 1848 | indirekte Wahl, am 14. August Wahl der Wahlmänner, am 11. September Wahl der Abgeordneten durch diese |
![]() | November | Wahl zum Beratungslandtag in Reuß ältere Linie | der bis 1851 tagende Landtag beschloss eine Verfassung für das Fürstentum, die allerdings nie in Kraft trat | |
![]() | 7. November | Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten | 1844 | |
![]() | 1. Dezember | Wahl zur Kammer der Abgeordneten in Bayern | 1845 | Erste Wahl ohne Klassenwahlrecht;[2] |
Einzelnachweise
- ↑ Hans Wilhelm Eckardt: Von der privilegierten Herrschaft zur parlamentarischen Demokratie: Die Auseinandersetzungen um das allgemeine und gleiche Wahlrecht in Hamburg. Hrsg.: Landeszentrale für politische Bildung Hamburg. 2. überarb. und erg. Auflage. Hamburg 2002, ISBN 3-929728-66-4, S. 24.
- ↑ Josef Leeb: Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Ständeversammlung im Vormärz (1818–1848). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1996, S. 153 f.
Auf dieser Seite verwendete Medien
Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
Die quadratische Nationalfahne der Schweiz, in transparentem rechteckigem (2:3) Feld.
US Flag with 30 stars. In use 4 July 1848–3 July 1851. Created by jacobolus using Adobe Illustrator, and released into the public domain.
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
Flagge Bayerns
Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)