Vollzug
Vollzug (endbetont, von vollziehen) steht für:
- Ausführen einer Handlung im psychologischen Sinne
- Rechtshandlung, bei der die Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten
- Kurzform für den Strafvollzug
- Vollstreckung eines Bescheides
Vollzug (anfangsbetont, von Voll-Zug) steht für:
- Eisenbahnzug normaler Länge, siehe Zugbildung
Siehe auch:
Wiktionary: Vollzug – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen