Vollziehung

Unter Vollziehung wird verstanden

  • vollziehende Gewalt (zweite Staatsgewalt, ausführende Gewalt vollziehende Gewalt, Verwaltung und Regierung), siehe Exekutive
  • Vollzug, insbesondere von Verwaltungsakten, siehe sofortige Vollziehung
  • Vollziehung der Ehe, der erste Beischlaf zwischen zwei Ehepartnern nach ihrer Eheschließung (CIC can. 1061 § 1)

Siehe auch: