Vollprüfung

Vollprüfung bezeichnet

  • im Qualitätsmanagement die Prüfung jedes hergestellten Einzelstücks, siehe Vollprüfung (Qualitätsmanagement)
  • im Recht die Prüfung in rechtlich und tatsächlich vollständiger Hinsicht, siehe Vollprüfung (Recht).