Vollbahn

Vollbahn und Volleisenbahn sind Fachbegriffe zur Bezeichnung von Eisenbahnen, die weder Straßenbahnen noch Kleinbahnen sind.[1] Der Begriff wurde auch als Abgrenzung gegenüber dem Begriff der Kleinbahn (Preußisches Kleinbahngesetz), ähnlich einer Lokalbahn, verwendet.[2] Er weist darauf hin, dass die Eisenbahn keine baulichen Einschränkungen bezüglich dem Betrieb mit hohen Achslasten und hohen Geschwindigkeiten aufweist. In der europäischen Norm DIN EN 17343:2021-03, „Bahnanwendungen – Allgemeine Begriffe“ wird ein Vollbahnsystem als konventionelles Bahnsystem zum Verkehr zwischen Regionen oder Ländern bezeichnet.[3]

Beispielsweise war 1895 die Bahnstrecke Meckenbeuren–Tettnang als erste Lokalbahn Europas elektrifiziert, und 1899 fuhr die Burgdorf-Thun-Bahn als erste Vollbahn Europas elektrisch,[4] während die erste elektrische Straßenbahn, die Straßenbahn Groß-Lichterfelde, schon 1881 ihren Betrieb aufgenommen hatte.

Einzelnachweise

  1. Eberhard Hohnecker: Schienenfahrweg für das 21. Jahrhundert. Hrsg.: Forschungsgemeinschaft „Schienenfahrweg für das 21. Jahrhundert“. Mai 2004, S. 19 (baden-wuerttemberg.de [PDF]).
  2. Stichwort Kleinbahnen in: Dr. Freiherr v. Röll, Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Zweite, vollständig neu bearbeitete Auflage 1912–1923
  3. CEN-CENELEC: DIN EN 17343:2021-03 Bahnanwendungen – Allgemeine Begriffe;. März 2021, S. 14, Abschn. 3.1.3.
  4. Hermann Dietler: Stichwort Burgdorf–Thun-Bahn (Schweiz) in: Dr. Freiherr v. Röll, Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Zweite, vollständig neu bearbeitete Auflage 1912–1923, Bd. 3, S. 161–164