Viktor Heller
Viktor Heller (* 1. Juli 1925 in Wien; † 8. Oktober 1987 in Linz[1]) war ein österreichischer Jurist und Richter. Zuletzt war Heller ab 1984 Präsident des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs und damit einer der drei Höchstgerichtspräsidenten Österreichs.
Werdegang
Viktor Heller wurde in Wien geboren und wuchs auch in der österreichischen Bundeshauptstadt auf. An der Universität Wien begann er schließlich die Studien der Rechts- und Staatswissenschaften. 1947 wurde er ebendort zum Doktor der Rechtswissenschaften, 1966 zum Doktor der Staatswissenschaften promoviert. Im Jahr seiner ersten Promotion begann er auch die richterliche Berufslaufbahn, die ihn zunächst an mehrere Bezirksgerichte, dann ans Arbeits- und Sozialgericht Wien, zum Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und schließlich als Senatsrat ans Oberlandesgericht Wien führte. Mit 1. Oktober 1969 wurde er zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs ernannt. Daneben war er ab 1969 nach abgeschlossener Lehramtsprüfung als Lehrer für Volkswirtschaftslehre, Rechtslehre und Staatsbürgerschaftskunde an kaufmännischen höheren Schulen tätig. Als Lehrer verfasste er auch ein im gesamten Bundesgebiet für den Rechtskunde-Unterricht genutztes Lehrbuch für kaufmännische Schulen.[2]
Mit 30. März 1976 wurde Viktor Heller vom damaligen Unterrichtsminister Fred Sinowatz zum Leiter der Rechtssektion im Bundesministerium für Unterricht und Kunst bestellt und unterbrach daher seine richterliche Laufbahn. Als Sektionschef im Bildungsministerium war Heller für zahlreiche Gesetzesnovellen der SPÖ-Alleinregierung unter Kanzler Kreisky im Schulbereich maßgeblich verantwortlich – etwa für die Einführung der Schülervertretungen auf Landes- und Bundesebene.[2] Daneben engagierte sich Viktor Heller auch im Bereich der Erwachsenenbildung: 1978 wurde er zum Präsidenten der Volkshochschule Hietzing gewählt, am 17. Juni 1984 übernahm er den Vorsitz im Verband der österreichischen Volkshochschulen.[1]
1983 kehrte Viktor Heller aus der Tätigkeit als ranghoher Beamter im Bildungsministerium wieder zurück an den VwGH, als er an diesem zum Vizepräsidenten bestellt wurde. Nur ein Jahr später wurde Heller als Nachfolger von Hubert Raschauer zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs ernannt. Diese Tätigkeit übte er bis zu seinem überraschenden Tod nach einem schweren Schlaganfall im Jahr 1987 aus.[1] Er wurde am Hietzinger Friedhof bestattet.[3]
Literatur
- Wilhelm Filla: VÖV-Präsident Heller gestorben. In: Die österreichische Volkshochschule. Nr. 146, 1987, ISSN 0472-5662, S. 32–36 (Online [PDF; 26,3 MB; abgerufen am 29. Oktober 2021]).
- Werner Jisa, Felix Jonak, Theo Öhlinger: Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Prof. DDr. Viktor Heller zum Gedenken. In: Recht der Schule (RdS). 9. Jahrgang, Nr. 3/4, 1987, ISSN 0379-4415, S. 65–66.
Einzelnachweise
- ↑ a b c Wilhelm Filla: VÖV-Präsident Heller gestorben. In: Die österreichische Volkshochschule. Nr. 146, 1987, ISSN 0472-5662, S. 32–36 (Online [PDF; 26,3 MB; abgerufen am 29. Oktober 2021]).
- ↑ a b Werner Jisa, Felix Jonak, Theo Öhlinger: Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Prof. DDr. Viktor Heller zum Gedenken. In: Recht der Schule (RdS). 9. Jahrgang, Nr. 3/4, 1987, ISSN 0379-4415, S. 65–66.
- ↑ Grabstelle Viktor Heller, Wien, Hietzinger Friedhof, Gruppe 10, Nr. 165.
Personendaten | |
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NAME | Heller, Viktor |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Jurist und Höchstrichter |
GEBURTSDATUM | 1. Juli 1925 |
GEBURTSORT | Wien |
STERBEDATUM | 8. Oktober 1987 |
STERBEORT | Linz |
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“