Verwaltungsverband

Ein Verwaltungsverband ist eine Form der kommunalen Zusammenarbeit von Gemeinden in Sachsen. Der Gemeindeverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit.[1]

Struktur

Verwaltungsverbände bestehen aus mehreren benachbarten Mitgliedsgemeinden eines gemeinsamen Landkreises, wobei jede Gemeinde nur einem Verwaltungsverband angehören kann.[2]

Die Verbandsversammlung ist das zentrale Organ des Verwaltungsverbandes.[3] Sie besteht aus dem beamteten, hauptamtlichen Verbandsvorsitzenden, der die Verbandsversammlung leitet, den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden sowie zusätzlichen Vertretern pro Gemeinde je nach Einwohnerzahl.[4]

Aufgaben

Die Aufgaben des Verwaltungsverbandes bestimmen die Paragraphen § 7 und § 8 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG). Gewisse Aufgaben gehen dabei auf den Verwaltungsverband über, andere Aufgaben erledigt er im Auftrag der Mitgliedsgemeinden. Zu den eigenen Aufgaben gehören die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) sowie Weisungsaufgaben gemäß § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), wie z. B. das agieren als untere Bauaufsichtsbehörde. Aufgaben, die der Verwaltungsverband für die Mitgliedsgemeinden nach deren Weisung erledigt, sind die Vorbereitung und der Vollzug ihrer Beschlüsse, Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Vertretung bei Gerichtsverfahren. Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag können dem Verwaltungsverband weitere Aufgaben übertragen werden.

Übersicht der Verwaltungsverbände in Sachsen

Stand 1. Januar 2015 gibt es sechs Verwaltungsverbände mit 21 Mitgliedsgemeinden in Sachsen.

Aktuelle Verwaltungsverbände
NameLandkreisMitgliedsgemeinden
Verwaltungsverband Am Klosterwasser
(obersorbisch Zarjadniski zwjazk „Při Klóšterskej wodźe“)
Landkreis BautzenCrostwitz, Nebelschütz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Ralbitz-Rosenthal
Verwaltungsverband DiehsaLandkreis GörlitzHohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See, Waldhufen
Verwaltungsverband Eilenburg-WestLandkreis NordsachsenJesewitz, Zschepplin
Verwaltungsverband JägerswaldVogtlandkreisBergen, Theuma, Tirpersdorf, Werda
Verwaltungsverband Weißer Schöps/NeißeLandkreis GörlitzHorka, Kodersdorf, Neißeaue, Schöpstal
Verwaltungsverband WildensteinErzgebirgskreisBörnichen/Erzgeb., Grünhainichen

Folgende Verwaltungsverbände wurden aufgelöst (unvollständig):

Ehemalige Verwaltungsverbände
NameLandkreisMitgliedsgemeinden
(Zum Zeitpunkt der Auflösung)
Verwaltungsverband An der Talsperre KlingenbergWeißeritzkreisColmnitz, Dorfhain, Klingenberg
Verwaltungsverband Berggießhübel-LandLandkreis Sächsische SchweizBahratal, Berggießhübel, Dohma, Langenhennersdorf
Verwaltungsverband Grüner GrundErzgebirgskreisDrebach, Venusberg
Verwaltungsverband HeidedörferNiederschlesischer OberlausitzkreisKlitten, Kreba-Neudorf, Mücka
Verwaltungsverband LandbergWeißeritzkreisKesselsdorf, Mohorn, Pohrsdorf
Verwaltungsverband RosenbachVogtlandkreisLeubnitz, Mehltheuer, Syrau
Verwaltungsverband Waldgebiet VogtlandVogtlandkreisHammerbrücke, Morgenröthe-Rautenkranz, Tannenbergsthal
Verwaltungsverband WiedemarLandkreis NordsachsenNeukyhna, Wiedemar, Zwochau

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 5 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
  2. § 3 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
  3. § 17 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
  4. § 16 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)