Verwaltungsgemeinschaft Greußen

WappenDeutschlandkarte
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Koordinaten: 51° 13′ N, 10° 57′ O

Basisdaten
Bestandszeitraum:1992–
Bundesland:Thüringen
Landkreis:Kyffhäuserkreis
Fläche:63,04 km2
Einwohner:3096 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte:49 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen:KYF, ART, SDH
Verbandsschlüssel:16 0 65 5002
Verbandsgliederung:7 Gemeinden
Adresse der
Verbandsverwaltung:
Bahnhofstr. 13a
99718 Greußen
Website:www.vgem-greussen.de
Gemeinschaftsvorsitzende:Heidemarie Veit
Lage der Verwaltungsgemeinschaft Greußen im Kyffhäuserkreis
ThüringenAbtsbessingenAn der SchmückeAn der SchmückeArternBad Frankenhausen/KyffhäuserBellstedtBorxlebenClingenEbelebenEbelebenEtzlebenFreienbessingenGehofenGreußenGreußenHelbedündorfHolzsußraKalbsriethKyffhäuserlandMönchpfiffel-NikolausriethNiederbösaOberbösaOberheldrungenReinsdorfRockstedtRoßleben-WieheKyffhäuserlandKyffhäuserlandSondershausenKyffhäuserlandTopfstedtTrebraWasserthalebenWestgreußenKarte
Über dieses Bild
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In der Verwaltungsgemeinschaft Greußen aus dem thüringischen Kyffhäuserkreis haben sich die Stadt Clingen und sechs Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen.

Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist in Greußen, das der Verwaltungsgemeinschaft nicht angehört.

Gemeinden

  1. Clingen, Stadt
  2. Niederbösa
  3. Oberbösa
  4. Topfstedt
  5. Trebra
  6. Wasserthaleben
  7. Westgreußen

Geschichte

Die Verwaltungsgemeinschaft wurde am 25. März 1992 gegründet. Zum 29. November 1994 kam Trebra hinzu. Zum 1. Januar 1996 kam Niederbösa zur Verwaltungsgemeinschaft. Zum 1. Dezember 2010 schloss sich die Stadt Großenehrich der Verwaltungsgemeinschaft an. Am 31. Dezember 2012 kam die Gemeinde Oberbösa aus der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser hinzu. Zum 1. Januar 2021 fusionierten Greußen, Großenehrich und Wolferschwenda, das nicht zur Verwaltungsgemeinschaft gehört hat, zur neuen Landgemeinde Greußen, die zeitgleich die Verwaltungsgemeinschaft verließ.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bevölkerung der Gemeinden vom Thüringer Landesamt für Statistik (Hilfe dazu).
  2. Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (2. ThürGNGG 2019) vom 10. Oktober 2019, §6, abgerufen am 1. Januar 2021

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