Vertretungen der deutschen Regionen und kommunalen Verbände bei der Europäischen Union
Vertretungen der deutschen Regionen und kommunalen Verbände bei der Europäischen Union sind neben der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, der Gemeinsamen Vertretung der deutschen Länder und den einzelnenLandesvertretungen der deutschen Länder weitere deutsche Vertretungen bei der Europäischen Union in Brüssel.
Bestehende Vertretungen
Als Vertretungen der deutschen Regionen und kommunalen Verbände existieren im Moment
- das Europabüro des Deutschen Landkreistags
- das Europabüro des Deutschen Städtetags
- das Europabüro des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
- als Teil einer Bürogemeinschaft der baden-württembergischen, bayerischen und der sächsischen Kommunen:
- das Europabüro der baden-württembergischen Kommunen (https://www.europabuero-bw.de/)
- das Europabüro der bayerischen Kommunen (http://www.ebbk.de/)
- das Europabüro der sächsischen Kommunen
- das Europabüro der Region Stuttgart in den Räumen der Landesvertretung Baden-Württemberg
Aufgaben und Ziele
Die Vertretungen nehmen die Interessen ihrer Mitglieder auf europäischer Ebene wahr:
- Sie informieren frühzeitig über europapolitische Entwicklungen und nehmen spezifische Interessen bei den EU-Institutionen wahr.
- Sie beraten Wirtschaft, Verbände, bei der Nutzung von EU-Förderprogrammen und vermittelt Kontakte.
- Sie sind Ansprechpartner für Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie einzelne Bürger.
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.