Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union

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Staatliche EbeneHessen
StellungLandesvertretung
Gründung1989
HauptsitzBrüssel
BehördenleitungFriedrich von Heusinger
Bedienstete29
NetzauftrittHomepage der Vertretung

Die Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union ist die Landesvertretung Hessens bei der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel. Sie unterstützt das Land in der Umsetzung seiner Europapolitik.

Organisation

Das Büro des Landes Hessen bei der EU in Brüssel ist dem Ministerium für Europa- und Bundesangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zugeordnet und untersteht Lucia Puttrich, der Hessischen Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund, und dem Staatssekretär für Europa Uwe Becker. Im Mai 2013 ist die Hessische Landesvertretung in das neue Mehr-Regionen-Haus in Brüssel eingezogen.

Aufgaben und Ziele

Die Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union nimmt die Interessen des Landes auf europäischer Ebene wahr und vermittelt Informationen zwischen der EU und der Landesregierung. Sie pflegt die Kontakte zu den Europaabgeordneten, zur Europäischen Kommission, dem Ministerrat sowie zu den Büros der deutschen Länder, anderen europäischen Regionen und zu den vielfältigen europäischen Netzwerken. Das Büro ist Ansprechpartner für Landkreise, Kommunen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände und sonstige Einrichtungen bei der Vermittlung von Kontakten zu europäischen Entscheidungsträgern.

Weblinks

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.