Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht

Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) vertritt gemäß § 35 VwGO das öffentliche Interesse des Bundes in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Grundlage und Aufgaben

Der VBI wird von der Bundesregierung bestellt. Der Zusatz „beim Bundesverwaltungsgericht“ hebt die Stellung des VBI als Organ der Rechtspflege hervor. Der VBI ist an die Weisungen des Kabinetts gebunden, nicht an solche einzelner Bundesministerien. Er kann sich an jedem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht beteiligen, um seinen Auftrag durchzuführen – ausgenommen ist das Wehrdisziplinarrecht. Der VBI äußert sich regelmäßig schriftlich und vertieft seine Auffassung in der mündlichen Verhandlung.

Die Vertretung des Bundesinteresses ist in einem übergreifenden, unparteiischen Sinne zu verstehen. Gemeint sind die gesamtstaatlichen Interessen des Bundes. Diese schließen die Belange der Länder und Kommunen ebenso ein wie die Rechte und Pflichten der einzelnen Bürger. Der VBI ist also eine öffentliche Einrichtung, der der Gesetzgeber das Bundesinteresse, einen Aspekt des Gemeinwohls, anvertraut hat. Der VBI trägt durch seine Beteiligung am Verwaltungsstreitverfahren zu Verwirklichung des Rechts bei (§ 63 Ziff. 4 VwGO).

Der VBI ist dem Bundesministerium des Innern und dort der Abteilung für Verfassungsrecht zugeordnet. Er ist die Nachfolgeeinrichtung des früheren Oberbundesanwalts (OBA). Dieser war am 1. Januar 2002 im Zuge der Haushaltskonsolidierung als eigenständige Behörde aufgelöst worden (Art. 14 DiszNOG 2001, BGBl. I 1509). Heute wird die Aufgabe von sechs Bediensteten wahrgenommen. Vertreterin des Bundesinteresses ist seit dem 21. Februar 2022 Ministerialdirigentin Bettina Auerbach.[1]

Es steht den Ländern frei, an ihren Gerichten ebenfalls Vertreter des öffentlichen Interesses einzurichten (§ 36 VwGO).

Literatur

  • Ferdinand Kopp: Die Vertretung der Interessen des Staates und des öffentlichen Interesses in anderen modernen Rechtssystemen, in: VerwArch 1980, S. 209 ff.
  • Ferdinand Kopp: Der Vertreter des öffentlichen Interesses in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, in: DVBl 1982, S. 277 ff.
  • Wolfgang Heckner: Anwalt des Staates und Anwalt des öffentlichen Interesses – 125 Jahre Landesanwaltschaft Bayern, in: BayVBl 2005, S. 138 ff.
  • Klaus-Dieter Schnapauff: Vom Oberbundesanwalt zum Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht, in: Eberhard Schmidt-Aßmann/Dieter Sellner/Günter Hirsch/Gerd-Heinrich Kemper/Hinrich Lehmann-Grube (Hrsg.): Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht. Heymann, Koln u. a. 2003, S. 185 ff. ISBN 3-452-24052-5.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Vertreterin des Bundesinteresses. Abgerufen am 12. Juli 2022.

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