Vertrauensgremium

Das Vertrauensgremium (auch: Gremium nach § 10a Absatz 2 BHO) des Deutschen Bundestages bewilligt die Ausgaben, die der Geheimhaltung unterliegen.

NameFraktionFunktion
Christoph Meyer
FDP
Vorsitzender
Dennis Rohde
SPD
stellvertretende Vorsitzende
Martin Gerster
SPD
Wiebke Papenbrock
SPD
Andreas Schwarz
SPD
André Berghegger
CDU/CSU
Ingo Gädechens
CDU/CSU
Kerstin Radomski
CDU/CSU
Sven-Christian Kindler
B90/Grüne
Jamila Schäfer
B90/Grüne
Otto Fricke
FDP
Dietmar Bartsch
Die Linke

Rechtsgrundlage ist § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Demnach kann der Bundestag aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes in Ausnahmefällen die Bewilligung von Ausgaben, die nach geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden sollen, im Haushaltsgesetz­gebungsverfahren von der Billigung der Wirtschaftspläne durch ein Gremium von Mitgliedern des Haushaltsausschusses (Vertrauensgremium) abhängig machen.

Soweit sein Recht auf Kontrolle reicht, verfügt das Vertrauensgremium über die gleichen Rechte wie das Parlamentarische Kontrollgremium. Sofern der Bundestag nichts anderes beschließt, sind die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste des BundesBundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) – vom Bundesministerium der Finanzen dem Vertrauensgremium zur Billigung vorzulegen. Über die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes entscheidet das Vertrauensgremium im Rahmen der Haushaltsberatungen.

Konkret bestehen die Aufgaben des Vertrauensgremiums somit im Wesentlichen darin, im Zuge des jährlichen Haushaltsverfahrens unter Wahrung der Geheimhaltung die Wirtschaftspläne für die drei Nachrichtendienste des Bundes zu beschließen und während des laufenden Jahres zu kontrollieren, wie die Nachrichtendienste mit den ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln umgehen.[1]

Die einzelnen Haushaltstitel der Nachrichtendienste sind nicht in den Einzelplänen von Bundeskanzleramt (BND), Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BfV) und Bundesministerium der Verteidigung (MAD) aufgeführt. Im öffentlichen Haushaltsplan des Bundes sind bei den verantwortlichen Ressorts nur die Abschlussbeträge dieser Wirtschaftspläne ohne weitere Aufschlüsselung aufgeführt.

Das Vertrauensgremium wird vom Bundestag in entsprechender Anwendung von § 2 PKGrG für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Die Mitglieder des Vertrauensgremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekanntgeworden sind. An den Sitzungen des Vertrauensgremiums können der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, sein Stellvertreter und ein beauftragtes Mitglied mitberatend teilnehmen. Bei den Sitzungen zur Beratung der Wirtschaftspläne der Dienste und deren Vollzug gilt dies auch für die übrigen Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Das Vertrauensgremium wird durch den Bundesrechnungshof über das Ergebnis seiner Prüfung der Jahresrechnung sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung von geheimzuhaltenden Ausgaben unterrichtet. Der Verfassungsgrundsatz der Budgetöffentlichkeit ist im Bereich der Nachrichtendienste eingeschränkt.

Geschichte

Das Vertrauensgremium entstand im Zuge der Überführung der Organisation Gehlen als BND in den Bundesdienst. Es trat am 22. Februar 1956 erstmals zusammen. Anfangs gehörten ihm Erwin Schoettle (SPD), Rudolf Vogel (CDU), Martin Blank (FDP), Wilfried Keller (GB/BHE) und Heinrich Schild (DP) an.[2]

Weitere Mitglieder des Gremiums waren unter anderem Fritz Baier, Norbert Barthle, Steffen Bockhahn, Bettina Hagedorn und Gisela Piltz.

Mit Ablauf des 5. Mai 2020 legte der bisherige Vorsitzende des Vertrauensgremiums Johannes Kahrs sein Bundestagsmandat nieder, weil ihn die SPD-Fraktion nicht für das Amt des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen hatte.[3] Am 7. Mai 2020 wurde Bettina Stark-Watzinger als Nachfolgerin von Stefan Ruppert gewählt, der sein Mandat mit Ablauf des 27. April 2020 niedergelegt hatte.[4][5] Zu Kahrs Nachfolger wählte der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2020 Dennis Rohde.[6]

Im 20. Deutschen Bundestag gehören dem Gremium 13 Mitglieder an; im 19. Deutschen Bundestag waren es neun. Christoph Meyer wurde erstmals in das Gremium und zu dessen Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Vorsitzende der vorherigen Legislaturperiode Dennis Rohde (SPD) übernahm den stellvertretenden Vorsitz. Die ehemalige stellvertretende Vorsitzende Gesine Lötzsch sowie die einfachen Mitglieder Reinhard Brandl, Klaus-Dieter Gröhler, Patricia Lips, Eckhardt Rehberg, Bettina Stark-Watzinger und Tobias Lindner verließen das Gremium. Weiterhin an gehört ihm Martin Gerster. Neu in das Gremium kamen neben Christoph Meyer die Abgeordneten Wiebke Papenbrock, Andreas Schwarz, André Berghegger, Ingo Gädechens, Kerstin Radomski, Sven-Christian Kindler, Jamila Schäfer, Otto Fricke und Dietmar Bartsch. Der der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zustehende Posten wurde zunächst nicht besetzt, weil der von der Fraktion vorgeschlagene Abgeordnete Marcus Bühl die notwendige Mehrheit im Plenum verfehlte. Daher hat das Gremium vorerst nur 12 statt 13 Mitglieder.[7]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag – Vertrauensgremium. In: bundestag.de. Deutscher Bundestag, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Januar 2019; abgerufen am 3. Januar 2019.
  2. Thomas Wolf: Die Entstehung des BND. Aufbau, Finanzierung, Kontrolle (= Jost Dülffer, Klaus-Dietmar Henke, Wolfgang Krieger, Rolf-Dieter Müller [Hrsg.]: Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945–1968. Band 9). 1. Auflage. Ch. Links Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-96289-022-3, S. 356.
  3. Erklärung auf Kahrs' Homepage. Abgerufen am 8. Mai 2020.
  4. Bundestag stimmt über die Besetzung von vier Gremien ab. Deutscher Bundestag, abgerufen am 9. Mai 2020.
  5. Dr. Stefan Ruppert, FDP. In: Bundestag.de. Deutscher Bundestag, abgerufen am 8. Mai 2020.
  6. Bundestag wählt Dennis Rohde in Gremien und lehnt AfD-Kandidaten ab. Deutscher Bundestag, abgerufen am 23. August 2020.
  7. Plenarprotokoll 20/17. (PDF) In: Deutscher Bundestag. 17. Februar 2022, abgerufen am 20. März 2022.