Verträge von Évian
Die Verträge von Évian (arabisch اتفاقيات إيفيان, DMG Ittifāqiyyāt Īfiyān; französisch Accords d’Évian) wurden am 18. März 1962 in Évian-les-Bains unterzeichnet; mit ihnen endete der Algerienkrieg. Unterzeichner waren Frankreich und die algerische Nationale Befreiungsfront (Front de Libération Nationale, FLN). Die Verträge bestehen aus einer Grundsatzerklärung über die Bedingungen eines Waffenstillstands und einer Unabhängigkeit Algeriens und sechs weiteren Vereinbarungen, die die Inhalte der Grundsatzvereinbarung zur künftigen Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Algerien und zum Status der in Algerien lebenden Franzosen konkretisieren.
Vertragsinhalte
Durch die Verträge von Évian wurde der Algerienkrieg mit der Proklamation eines Waffenstillstandes ab dem 19. März 1962, 12:00 Uhr beendet;[1] dieser Waffenstillstand wurde allerdings nur zwischen den unmittelbaren Vertragspartnern eingehalten, während auf französischer Seite die OAS die Gewalttätigkeiten fortsetzte und durch die algerische Seite insbesondere die Harkis verfolgt wurden, algerische Gehilfen der französischen Armee.
Über die Unabhängigkeit Algeriens sollte innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Vertragsabschluss ein Referendum in den algerischen Départements stattfinden. Dieses erfolgte am 1. Juli 1962 auch unter Einschluss der Auslandsalgerier[2] und erbrachte eine Mehrheit von über 99 Prozent für die Unabhängigkeit.[3] Zwei Tage später erkannte de Gaulle für Frankreich das Ergebnis des Referendums und damit die Unabhängigkeit Algeriens an,[4] am 5. Juli erklärte Algerien seine Unabhängigkeit. Das Unabhängigkeitsreferendum schloss dabei in seiner Fragestellung ausdrücklich die Zustimmung zu allen weiteren Regelungen der Verträge von Évian ein.[5]
Für die Organisation des Referendums und die Übergangszeit wurde eine provisorische Exekutive eingesetzt.
Alle Personen, die mit der Unabhängigkeit die französische Staatsbürgerschaft behielten (französische Staatsbürger französischer oder europäischer Abstammung, algerische Juden sowie Personen, denen der französische Staat vor der Unabhängigkeit die allgemeinen Bürgerrechte zuerkannt hatte[6]) und die am Tag der Unabhängigkeit entweder
- seit 20 Jahren in Algerien lebten oder
- seit 10 Jahren in Algerien lebten und entweder selbst in Algerien geboren wurden oder mindestens einen in Algerien geborenen Elternteil hatten,
konnten für drei Jahre unter Beibehaltung der französischen Staatsbürgerschaft die algerischen Bürgerrechte ausüben (während ihre französischen ruhten) und danach durch Antrag die algerische Staatsbürgerschaft ohne weitere Bedingungen erwerben. Für sie galten diverse Rechte für die Repräsentation in politischen Gremien und im öffentlichen Leben sowie zur Garantie ihrer Eigentumsrechte und ihrer kulturellen Identität.
Personen, die aus Algerien geflüchtet waren, wurde die Rückkehr zugesichert. Für Algerier und Franzosen galt eine grundsätzliche Freizügigkeit zwischen Frankreich und Algerien. Algeriern wie Franzosen, die aus Algerien ins Ausland ziehen wollten, wurde dieses Recht ausdrücklich eingeräumt und ihr Eigentum dabei garantiert.
Vereinbart wurden weiterhin Amnestieregelungen: Gefangene mussten auf beiden Seiten binnen 20 Tagen nach Vertragsabschluss freigelassen werden. Für alle im Zuge des Algerienkriegs und der Unabhängigkeitsauseinandersetzungen bis zum Tag des Waffenstillstands begangenen Straftaten bzw. eingeleitete Strafverfolgungen galt eine Amnestie, die Disziplinarstrafen einschloss (letzteres betraf insbesondere Militär- und Polizeiangehörige, denen Übergriffe oder Folterungen vorgeworfen wurden). Für Meinungsäußerungen galt diese Amnestie bis zum Tag des Unabhängigkeitsreferendums.
Frankreich sicherte die weitere technische und finanzielle Unterstützung Algeriens zu. Dazu wurden auch umfangreiche Regelungen für wirtschaftliche und monetäre Kooperation und Freihandel zwischen den beiden Staaten getroffen. Bestehende Such-, Förder- und Transportrechte für Erdöl und Erdgas sowie weitere Mineralien blieben für die nordalgerischen Départements bestehen. Für die beiden Départements der Sahara gingen die Regelungen noch weiter, hier wurde französischen Unternehmen auch ein Vorrecht auf Förderrechte für die nächsten sechs Jahre eingeräumt. Die weitere Erkundung der Bodenschätze in der Sahara lag bei einer gemeinsamen algerisch-französischen Agentur.
Das französische Militär behielt für einige Jahre Nutzungsrechte an Stützpunkten und technischen Einrichtungen in Algerien, insbesondere den Marine- und Luftwaffenstützpunkt Mers-el-Kébir für 15 Jahre.
Teilnehmer
Delegation des Front de libération nationale (FLN)
- Krim Belkassem, Saad Dahlab, Ahmed Boumendjel, Ahmed Francis, Taïeb Boulahrouf, Mohamed Seddik Benyahia, Redha Malek, Kaïd Ahmed (Commandant Slimane), Commandant Mendjli
Delegation der Franzosen
- Louis Joxe, Bernard Tricot, Roland Cadet, Yves Roland-Billecart, Claude Chayet, Bruno de Leusse, Vincent Labouret, Jean Simon (General), Hubert de Seguins Pazzis (Lieutenant-Colonel), Robert Buron, Jean de Broglie
Sonstiges
Die rechte Organisation de l’armée secrète (OAS), die den Verbleib der algerischen Départements bei Frankreich erzwingen wollte, protestierte gegen die Verhandlungen. Sie verübte eine Serie von Bombenanschlägen. Hauptleidtragende waren Algerier. Das Bombenattentat von Pont-sur-Seine auf Präsident General de Gaulle am 8. September 1961 war erfolglos, ebenso das mit Schusswaffen verübte Attentat von Petit-Clamart am 22. August 1962.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Soweit keine weiteren Einzelnachweise angegeben sind, beziehen sich die Ausführungen zu den Inhalten der Verträge auf folgende Quelle: No 7395. Échange des lettres et déclarations adoptés le 19 mars 1962 a l'issue des pourparlers d'Évian, constituant un accord entre la France et l'Algérie. Paris et Rocher Noir, 3 juillet 1962/Exchange of letters and declarations adopted on 19 march 1962 at the close of the Evian talks, constituting an agreement between France and Algeria. Paris and Rocher Noir, 3 July 1962. In: Treaties and international agreements registered or filed and recorded with the Secretariat of the United Nations (= United Nations Treaty Series. Band 507). 1965, S. 25–99 (französisch, englisch, un.org [PDF; abgerufen am 18. Dezember 2017]).
- ↑ Décret no 62-305 du 19 mars 1962 portant règlement du référendum d'autodétermination dans les départements d'Alger, Batna, Bône, Constantine, Médéa, Mostaganem, Oasis, Oran, Orléans-ville, Saïda, Saoura, Sétif, Tiaret, Tizi-Ouzou, Tlemcen. (PDF) In: Journal officiel de la République française. 20. März 1962, S. 3034, abgerufen am 18. Dezember 2017 (französisch).
- ↑ Proclamation des résultats du référendum d'autodétermination du 1er juillet 1962. (PDF) In: Journal officiel de l'État Algérien. 6. Juli 1962, S. 3, abgerufen am 18. Dezember 2017 (französisch).
- ↑ Déclaration portant reconnaissance de l'indépendance de l'Algérie. (PDF) In: Journal officiel de la République française. 3. Juli 1962, S. 6483, abgerufen am 18. Dezember 2017 (französisch).
- ↑ Die exakte Fragestellung lautete Voulez vous que l'Algérie devienne un État indépendant coopérant avec la France dans les conditions définies par les déclarations du 19 mars 1962? (Möchten Sie, dass Algerien ein unabhängiger Staat wird, der mit Frankreich unter den Bedingungen der Erklärungen vom 19. März 1962 kooperiert?), vgl. Proclamation des résultats du référendum d'autodétermination du 1er juillet 1962. (PDF) In: Journal officiel de l'État Algérien. 6. Juli 1962, S. 3, abgerufen am 18. Dezember 2017 (französisch).
- ↑ Qui a conservé la nationalité française à l’indépendance de l’Algérie ? Consultat Général de France à Alger, 13. Oktober 2016, abgerufen am 18. Dezember 2017 (französisch).
Literatur
- Stephen Adler: International Migration and Dependence. Saxon House, Farnborough 1977, ISBN 0-566-00202-7.
- Miloud Barkaoui: Kennedy and the Cold War imbroglio - the case of Algeria's independence. In: Arab Studies Quarterly. 22. März 1999. (online)
- Hartmut Elsenhans: Frankreichs Algerienkrieg 1954–1962. Entkolonisierungsversuch einer kapitalistischen Metropole. Zum Zusammenbruch der Kolonialreiche. Hanser, München 1974, ISBN 3-446-11858-6, (Zugleich: Berlin, Freie Univ., Diss., 1973).
- Frantz Fanon: Im fünften Jahr der algerischen Revolution. s. l., 1959, (Originaltitel: L'an cinq de la révolution Algérienne)
- Mohammed Harbi, Benjamin Stora (Hrsg.): La guerre d’Algérie. 1954–2004. La fin de l’amnésie. Robert Laffont, Paris 2004, ISBN 2-221-10024-7.
- Guy Hennebelle, Mouny Berrah, Benjamin Stora: La Guerre d'Algérie à l'écran. (= CinémAction - Série cinéma. 85). Corlet u. a., Condé-sur-Noireau 1997, ISBN 2-85480-909-2.
- Yasmina Khadra: Ce que le jour doit à la nuit. Julliard, Paris 2008, ISBN 978-2-260-01758-5.
- Bernhard Schmid: Das koloniale Algerien. Unrast-Verlag, Münster 2006, ISBN 3-89771-027-7.
Weblinks
- Déclaration générale des deux délégations 18 mars 1962, sur le site de la Président de la République algérienne. Wortlaut der Verträge. (französisch,el-mouradia.dz ( vom 11. Februar 2019 im Internet Archive))
- 50 Jahre Verträge von Evian - Im Gespräch: Arnold Hottinger In: Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen vom 3. März 2012 (Audio)