Verteidigungsfall
Verteidigungsfall oder Verteidigungszustand steht für:
- allgemein den Angriff von außen, siehe Landesverteidigung
- teilweise auch den Angriff auf einen Bündnispartner, siehe Kollektive Verteidigung
- in einzelnen Ländern den nach nationalem Recht geregelten Status bei drohendem oder stattfindendem Angriff mit Waffengewalt von außen, im Einzelnen in:
- der Bundesrepublik Deutschland, siehe Verteidigungsfall (Deutschland)
- der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, siehe Verteidigungszustand (DDR)
- Österreich, siehe Umfassende Landesverteidigung
Siehe auch:
Wiktionary: Verteidigungsfall – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen