Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

Osterreich  Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Sozialversicherungsträgerp1
Staatliche EbeneBundesebene
RechtsformKörperschaft des öffentlichen Rechts
AufsichtBundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und Bundesministerium für Finanzen
Gründung1. Jänner 2020
HauptsitzWien, Österreich
Websitewww.bvaeb.at
BVAEB-Hauptstelle im 8. Wiener Gemeindebezirk, Josefstädter Straße

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) ist ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger der österreichischen Sozialversicherung.

Geschichte

Mit 1. Jänner 2020 wurde aus den drei ehemals eigenständigen Sozialversicherungsträgern Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) sowie der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe (BKKWVB) die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB).

  • Generaldirektor: Gerhard Vogel
  • Obmann: Norbert Schnedl

Aufgaben

Die BVAEB als ein von den Versicherten selbstverwalteter Sozialversicherungsträger gewährleistet Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für mehr als 1,1 Millionen Versicherte in ganz Österreich. Von der Kindergeburt bis ins hohe Alter fördert die BVAEB über Vorsorge und präventive Maßnahmen die Gesundheit ihrer Versicherten, ermöglicht Heilbehandlungen, Therapien, Rehabilitationen und sichert ihre Versicherten durch finanzielle Leistungen in allen Lebenslagen ab.

Die Gesundheitseinrichtung in Breitenstein

Neben Servicestandorten in allen Landeshauptstädten betreibt die BVAEB Gesundheitseinrichtungen und Ambulatorien.[1]

Versichertenkreis der BVAEB

Die BVAEB führt die Kranken- und Unfallversicherung folgender Personen durch:

  • Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen
  • Personen, die durch Wahl, Bestellung oder Entsendung eine Staatsfunktion ausüben (Politiker)
  • Vertragsbedienstete des Bundes, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 1998 begründet wurde
  • Vertragsbedienstete der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2000 begründet wurde
  • Dienstnehmer der Universitäten nach dem Universitätsgesetz 2002
  • Vertragsbedienstete der Wiener Linien
  • ÖBB-Beamte
  • Angestellte der ÖBB sowie von Privatbahnen
  • Beschäftigte von Schlaf- und Speisewagenbetrieben sowie Seilbahnunternehmen
  • Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben
  • Lehrlinge der zuvor genannten Dienstgeber
  • Freie Dienstnehmer der zuvor genannten Dienstgeber

Bei der BVAEB nur krankenversichert sind:

  • ASVG Pensionisten, wenn ihr letztes Dienstverhältnis vor dem Anfall der Pension als VB-Neu, Dienstnehmer der Universitäten, ÖBB-Bediensteter etc. war.
  • Personen, die einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss oder eine Pension nach einem solchen Dienstverhältnis oder einer solchen Funktion beziehen (Pensionisten)
  • Bezieher von Kinderbetreuungsgeld

Bei der BVAEB nur unfallversichert sind:

  • geringfügig Beschäftigte
  • die Versicherungsvertreter der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau und
  • ehrenamtliche Bewährungshelfer und ehrenamtliche Sachwalter

In der Pensionsversicherung ist die BVAEB zuständig für die bisher bei der VAEB pensionsversicherten Personen

  • Angestellte der ÖBB sowie von Privatbahnen
  • Beschäftigte von Schlaf- und Speisewagenbetrieben sowie Seilbahnunternehmen
  • Vertragsbedienstete der Wiener Linien
  • Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben sowie
  • für Lehrlinge und Freie Dienstnehmer, bei den zuvor genannten Dienstgebern

Die BVAEB, Pensionsservice, administriert als Pensionsbehörde erster Instanz die Ruhe- und Versorgungsbezüge:

  • der öffentlich-rechtlichen Bediensteten des Bundes,
  • sowie seit dem 1. Januar 2017 auch die pensionsrechtlichen Agenden der Beamten der Post AG, Postbus AG und Telekom.

Standorte / Einrichtungen:

  • Hauptstelle Wien
  • 16 Servicestellen
  • 20 Ambulatorien
  • 9 Gesundheitseinrichtungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BVAEB: Gesundheitseinrichtungen und Ambulatorien

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Breitenstein (NÖ) - BVAEB Gesundheitseinrichtung.JPG
Autor/Urheber: C.Stadler/Bwag, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Südwestansicht der Gesundheitseinrichtung der BVAEB in der niederösterreichischen Gemeinde Breitenstein.
Die Gesundheitseinrichtung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau in Breitenstein siedelt voraussichtlich um 2024 nach Mürzzuschlag um: [1]. Im Mai 2022 fand der Spatenstich für die neue Gesundheitseinrichtung in Mürzzuschlag statt: [2]. Im Juli 2023 wurde bekannt, dass in Mürzzuschlag doch kein Ersatzbau errichtet wird: [3].