Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

Titel:Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
Kurztitel:Wanderarbeitnehmerverordnung
Geltungsbereich:EWR und Schweiz
Rechtsmaterie:Sozialrecht
Grundlage:EWGV, insbesondere Art. 2, 7 und 51
Anzuwenden ab:1. Oktober 1972
Ersetzt durch:Verordnung (EG) Nr. 883/2004
Außerkrafttreten:1. Mai 2010
Fundstelle:ABl. L 149 vom 5. Juli 1971, S. 2–50
VolltextKonsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung größtenteils außer Kraft getreten.
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten!

Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ist eine – mit 30. April 2010 – außer Kraft getretene EU-Verordnung zur Koordinierung der verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten des EWR sowie der Schweiz. Sie wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004[1] ersetzt.

Die Verordnung gewährte selbst keine Ansprüche (etwa auf Kranken- oder Arbeitslosengeld), sondern legte lediglich fest, nach welcher Rechtsordnung Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind und Leistungen erbracht werden. Dies sollte Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abbauen. Die Ausgestaltung der System der sozialen Sicherheit blieb den Mitgliedstaaten selbst überlassen.

Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 hatte für den Alltag der Unionsbürger eine erhebliche Bedeutung, da sie Bereiche wie Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Rente regelte.

Aus der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ergab sich unter anderem die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die den Auslandskrankenschein (Formular E111) ersetzt.

Die Durchführung dieser Verordnung wird in der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 geregelt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Auf dieser Seite verwendete Medien

Flag of Europe.svg
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.