Vernichtung lebensunwerten Lebens
„Vernichtung lebensunwerten Lebens“ ist ein eugenisches Schlagwort. Es wurde zur Zeit der Weimarer Republik vom Psychiater Alfred Hoche und dem Strafrechtler Karl Binding entwickelt, die gemeinsam 1920 die Broschüre Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens herausgaben.[1] In der Zeit des Nationalsozialismus ermöglichte das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ab Januar 1934 die Zwangssterilisierung vermeintlicher „Erbkranker“ und Alkoholiker, im Sinne der sogenannten „Rassenhygiene“. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde das Konzept ausgedehnt auf:
- NS-Krankenmorde, speziell
- „Kinder-Euthanasie“ in „Kinderfachabteilungen“ ab 1939, sowie
- die „Aktion T4“ ab 1939, „Aktion 14f13“ ab 1941 und die folgende „Aktion Brandt“ ab 1943.
Siehe auch
Literatur
- Hans-Walter Schmuhl: Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Von der Verhütung zur Vernichtung ‚lebensunwerten Lebens‘ 1890–1945. 2. Auflage. V&R, Göttingen 1992, ISBN 978-3-525-35737-8 (Online-Teilansicht).
- Cornelia Schmitz-Berning: Vernichtung lebensunwerten Lebens. In: dieselbe: Vokabular des Nationalsozialismus. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2007, ISBN 978-3-11-019549-1, S. 634 ff.
- Karl Binding, Alfred Hoche: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Meiner Verlag, Leipzig 1922 (Digitalisierte Fassung, urn:nbn:de:hebis:30:2-297753).
- Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-596-18674-7.
Einzelnachweise
- ↑ Lars Winkler: »Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens«. Eine unheilvolle Schrift und ihr Jahrhundert. freischüßler, 16/2008.
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