Vernetzte Natriumcarboxymethylcellulose

Vernetzte Natriumcarboxymethylcellulose (auch modifizierter Cellulosegummi, vernetzte Carboxymethylcellulose oder vernetzte CMC) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als E 468[1] gekennzeichnet wird. Er gehört zur Gruppe der Carboxymethylcellulosen und wird hauptsächlich als Verdickungsmittel eingesetzt.

Eigenschaften

Bei dem modifizierten Cellulosegummi handelt es sich um das Natriumsalz von thermisch vernetzten carboxymethylierten Celluloseethern, welches künstlich mithilfe von Cellulose und Chloressigsäure synthetisiert werden kann. Dieser Zusatzstoff liegt als weißes geruchloses Pulver vor und ist wenig wasserlöslich. Er quillt auf, ohne klebrig und feucht zu werden.[2][3]

Verwendung

Die modifizierte Carboxymethylcellulose fungiert als Verdickungsmittel[4] und Füllstoff.[3] Sie darf nur für Nahrungsergänzungsmittel und Süßstofftabletten verwendet werden. Die Deklaration auf der Zutatenliste kann dabei mithilfe der E-Nummer oder der Nennung der Funktionsklasse und einer der Synonyme erfolgen.[5]

Ein weiteres Anwendungsgebiet dieses Zusatzstoffes ist die Pharmaindustrie. Hier wird er als Zerfallsbeschleuniger für Granulate, Kapseln und Tabletten eingesetzt und dient dazu den Arzneistoff schneller freizusetzen.[5]

Zutatenliste eines Nahrungsmittels: Inhaltsstoffangabe ohne Angabe der E-Nummer

Rechtliche Situation

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[6]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[7]) aufgelistet. Der modifizierte Cellulosegummi ist in der Europäischen Union weiterhin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[8] Für die Verwendung gelten Höchstmengenbeschränkungen von 50 Gramm Zusatzstoff pro Kilogramm Tafelsüßen in Pulver- und Tablettenform. Für Nahrungsergänzungsmittel liegt die zugelassene Höchstmenge bei 30 Gramm.[9]

Gesundheitliche Risiken

Dieser Lebensmittelzusatzstoff wurde als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Es wurde kein Wert für die erlaubte Tagesdosis festgelegt.[3][5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu E 468: Cross-linked sodium carboxy methyl cellulose in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 8. Juli 2022.
  2. VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2012 DER KOMMISSION vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe. In: eur-lex.europa.eu. Abgerufen am 8. Juli 2022.
  3. a b c I. Elmadfa, E. Muskat, D. Fritzsche: E-Nummern & Zusatzstoffe – Was in unserer Nahrung steckt. Gräfe und Unzer, 2016, ISBN 3833852933, S. 65.
  4. R. Matissek: Lebensmittelchemie, 9. Auflage (Springer), Berlin, 2020, ISBN 978-3-662-59668-5, S. 320. doi:10.1007/978-3-662-59669-2.
  5. a b c Eintrag zu Vernetzte Carboxymethylcellulose. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 8. Juli 2022.
  6. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  7. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  8. Durch die Richtlinie 98/72/EG in die Richtlinie 95/2/EG aufgenommen.
  9. Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union. In: eur-lex.europa.eu. Abgerufen am 8. Juli 2022.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Carboxymethylcellulose Zutatenliste.png
Autor/Urheber: Schmiddi98, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Zutatenliste mit Carboxymethylcellulose