Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ist in Deutschland – in Anlehnung an die Festlegungen der Tempo-30-Zone – laut § 45 Abs. 1d der StVO eine Tempozone mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 30 km/h. Er wird in „zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ empfohlen und findet überwiegend als Tempo-20-Zone Anwendung.[1] Durch die straßenverkehrsrechtliche Zugehörigkeit zur Tempo-30-Zone gelten deren rechtliche Rahmenbedingungen und Richtlinien sowie Gestaltungsmöglichkeiten. Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich wurde zum 1. Januar 1990 mit der Veröffentlichung der „Zehnten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung“ eingeführt (BGBl. 1989 I S. 1976).
Anwendung und Nutzen
Als Bindeglied zwischen Tempo-30-Zone und Verkehrsberuhigtem Bereich ist der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich insbesondere dazu geeignet, zum Teil denkmalgeschützte Innenstadtbereiche hinsichtlich des Verkehrs flächig zu beruhigen.
Durch die geringen Geschwindigkeiten verbessert sich die Verkehrssicherheit für Fußgänger, zumal sich meist zugleich eine Minderung des motorisierten Durchgangsverkehrs ergibt. Dies ist besonders in den oftmals schmalen Straßen von Innenstädten relevant, sowie wenn gastronomische Aufstellflächen vorhanden sind. Speziell bei historischem Straßenpflaster kann von einer Lärmentlastung der Anwohner ausgegangen werden. Im Allgemeinen erhöht sich die Aufenthaltsqualität der Verkehrsflächen für Fußgänger in dem Maße, in dem sich die Fahrgeschwindigkeit verringert. Als Netzelement für den Radverkehr ist sie auch für das Fahrradfahren geeignet.
Von dem geringeren Verkehrsaufkommen profitiert auch der Denkmalschutz, indem durch Verringerung des Schwerverkehrs weniger Erschütterungen auftreten. Die meist empfindliche Bausubstanz wird gleichzeitig weniger Schadstoffen aus Verbrennungsmotoren ausgesetzt.
Weil bei der flächigen Einrichtung einer Tempozone nur im Zonenübergang beschildert werden muss, kann der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich zu einer Reduzierung der Beschilderung in den Ortskernen beitragen.
Beispiele
Berlin-Tempelhof: 20er-Zone im Werner-Löbermann-Weg
Bahnhofsvorplatz Hauptbahnhof Marburg als Umweltstraße. Bordsteinabsenkung als Querungshilfe.
Beginn eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der historischen Altstadt von Rothenburg ob der Tauber.
Siehe auch
- Begegnungszone
- Berner Modell
- Shared Space
- Spielstraße
- Woonerf
- Wohnstraße
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, netzwerk-sharedspace.de, abgerufen am 29. Februar 2020.
Auf dieser Seite verwendete Medien
Autor/Urheber: Fridolin freudenfett, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Berlin-Tempelhof Werner-Loebermann-Weg
Autor/Urheber: Dirk Schmidt, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Beginn eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 in Rothenburg ob der Tauber. Im Prinzip die gesamte, vielbesuchte Altstadt ist verkehrsberuhigt.
Autor/Urheber: Ludwig Sebastian Micheler, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Tempo-20-Stadtplatz als Umweltstrasse auf dem Bahnhofsvorplatz in Marburg, Haupteingang am Abend zur Weihnachtszeit mit beleuchtetem Weihnachtsbaum (27. Dezember 2016). Der mit einem niedrigen Bordstein abgegrenzte Bereich unmittelbar vor der Treppe zum Eingang des Marburger Hauptbahnhofs ist den Fussgänger*innen und schiebenden Radler*innen vorbehalten, eine Nullabsenkung im Bordstein (Bordsteinabsenkung) erleichtert auch Rollstuhlfahrer*innen den Zugang, mit einem Aufmerksamkeitsfeld dort am Strassenrand "sehen" auch Blinde den Beginn der Strasse; auf der asphaltierten Fläche am Busbahnhof ist eine weisse langgestreckte 20 als Nummer aufgemalt, neben den Stadtbussen kann auch Radverkehr den Vorplatz befahren, die Neue Kasseler Straße ist eine wichtige Veloroute. Einige Fahrräder stehen an der Hauswand geparkt nahe des Eingangs hinter dem Weihnachtsbaum, nicht jedoch direkt vor der Treppe, etwas weiter links ausserhalb des Bildes gibt es noch eine überdachte Abstellanlage für Fahrräder.
Zeichen 274.1-20 – Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (einseitig). Das Zeichen ist in den Größen 600x600 mm und 840x840 mm erhältlich. RWB 2000 besagt, daß die Standardgröße von Zonenzeichen 840 x 840 mm ist. Der Eckradius der Zeichen beträgt 40 mm.