Veredelungsverkehr

Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter-/endbearbeitet („veredelt“) zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden.

Man spricht von „passiver Veredelung“ bei dem versendenden Teil, dessen Ware im Ausland veredelt wird, und von „aktiver Veredelung“ bei dem empfangenden Teil, in dessen heimischen Wirtschaftsraum dies geschieht.

Typischerweise geht die versendete Ware in der Bearbeitung unter und es entsteht in der Veredelung ein neues Produkt (Beispiel: Gewebe wird zu Bekleidung). Das neue Produkt ist bei der Wiedereinfuhr aus dem Ausland zollpflichtig. Allerdings gibt es Regeln für die Erhebung der Abgaben, so dass der Wert der eigenen – versendeten – Ware bei der Wiedereinfuhr nicht oder nicht in voller Höhe erneut mit Zollzahlungen belastet wird.

Aktive Veredelung

Die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung, also der Einfuhr in das Gebiet, wo die Vorprodukte veredelt werden, setzt eine vorherige Bewilligung durch die zuständige Zollstelle voraus. Hierzu muss der Verarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die zu verarbeitenden Produkte für den Veredelungsverkehr zugelassen sind. Die Lizenzen unterliegen einer Begrenzung der einzuführenden Produkte.

Die Ware kann zu folgenden Zwecken veredelt werden:

  • Bearbeitung: Die Waren bleiben individuell erhalten, d. h., die wesentlichen Merkmale bleiben bestehen. Dies ist z. B. beim Färben von Stoffen und dem Beizen von Möbeln der Fall.
  • Verarbeitung: Die Waren bleiben substantiell erhalten und verlieren ihre Individualität. Dies ist der Fall, wenn z. B. Mehl eingeführt und mit anderen Stoffen zu Brot verarbeitet wird.
  • Ausbesserung: Die Waren werden ausgebessert, repariert oder Teile ausgewechselt.
  • Produktionshilfsmittel: Die Waren stellen Produktionshilfsmittel für die Veredlung von Waren dar, d. h., sie gehen mit ihrem wirtschaftlichen Wert in die Veredlungserzeugnisse ein, bleiben aber in ihrer Substanz erhalten (z. B. Gussformen)

Passive Veredelung

Im Gegensatz zur aktiven Veredelung wird bei der passiven Variante eine Lieferung in ein Drittland vorgenommen, in dem eine Veredelung (durch Bearbeiten, Verarbeiten oder Ausbessern / Reparatur) stattfindet. Ein Beispiel wären Krabben, die mit Schale exportiert und im Ausland gepult werden, um anschließend reimportiert zu werden.

Dabei gibt es zwei unterschiedliche Verfahren zur Berechnung der Einfuhrabgaben:

  • Differenzverzollung
  • Mehrwertverzollung

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