Verdeckte Staatsverschuldung

Verdeckte Staatsverschuldung ist eine Kreditaufnahme, die von einem staatlichen Haushalt veranlasst und diesem wirtschaftlich zuzurechnen ist, aber nicht in diesem Haushalt ausgewiesen wird. Die Gesamtverschuldung des Staates ergibt sich als die Summe aus offener und verdeckter Staatsverschuldung.

Verdeckte Staatsverschuldung entsteht z. B. durch

  • Budgetausgliederung in Staatsunternehmen, die nicht zum Staatssektor zählen. Unternehmen werden Träger verdeckter Staatsverschuldung, wenn sie formal zwar selbständig sind, wirtschaftlich aber vollständig oder weitgehend von den Zuweisungen des ausgliedernden Haushaltes abhängen,
  • Nichtausweis ungewisser Verbindlichkeiten in der staatlichen Vermögensrechnung (z. B. Pensionsverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber der Rentenversicherung wegen versicherungsfremder Leistungen),
  • Public-Private-Partnership-Projekte (z. B. die Kosten der Maut-Einführung vor der Übernahme der Schulden),
  • Nichtausweis von Verwaltungsschulden, während Finanzschulden ausgewiesen werden,
  • Leasinggeschäfte.

Beispiele für verdeckte Staatsverschuldung waren in Deutschland die Treuhandanstalt[1] und der Erblastentilgungsfonds.

Motiv für verdeckte Staatsverschuldung ist neben dem Wunsch, die Verwendung von Verschuldung für bestimmte Zwecke deutlich zu machen, die Absicht, die staatliche Verschuldung geringer erscheinen zu lassen als sie wirklich ist.

Siehe auch

Literatur

  • Christian Smekal: Verdeckte Staatsverschuldung – Flucht aus dem öffentlichen Haushalt? In: WISU, 25. Jg., Nr. 1, Düsseldorf 1996, S. 67–73.
  • Sibylle Wagener: Zur korrekten Erfassung der staatlichen Verschuldung In: Wirtschaftsdienst, 85. Jg., Nr. 8, 2005, S. 522–526 (PDF; 54 kB).

Einzelnachweise

  1. Reinhard Fischer: Verdeckte Staatsverschuldung zur Finanzierung der deutschen Einheit., Dissertation, Innsbruck 1997 (PDF; 1,5 MB).