Verbandsgemeinde (Brandenburg)

Eine Verbandsgemeinde im deutschen Land Brandenburg ist nach § 2 des Gesetzes zur Einführung der Verbandsgemeinde und der Mitverwaltung (Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetz – VgMvG) vom 15. Oktober 2018[1] ein gebietskörperschaftlicher Gemeindeverband, der aus aneinandergrenzenden Gemeinden desselben Landkreises besteht.

Sie erfüllt neben den verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden (Ortsgemeinden) öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft. Die Verbandsgemeinde besteht aus mindestens zwei Ortsgemeinden.

Mit Stand vom 1. Januar 2022 gab es im Land Brandenburg:

  • 1 Verbandsgemeinde mit 4 Ortsgemeinden.[2] (Verbandsgemeinde Liebenwerda)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetz – VgMvG
  2. Anzahl der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Ämter in Brandenburg