Vatikanstadt und die Europäische Union

VatikanstadtEuropäische Union
Die Vatikanstadt und die EU in Europa
  • Europäische Union
  • Vatikanstadt
  • Der Staat Vatikanstadt und die Europäische Union unterhalten besondere Beziehungen, die teilweise durch bilaterale Verträge des Stadtstaates mit dem EU-Mitgliedsland Italien geprägt sind. Der Vatikan ist aber kein Mitglied der Europäischen Union. Es gibt auch keine direkten diplomatischen Beziehungen, sondern diese werden vom Heiligen Stuhl wahrgenommen.

    Der Vatikan hat offene Grenzen mit Italien und plant, dem Schengener Abkommen beizutreten. Als assoziierter Staat wird der Euro als Währung verwendet, und es werden auch eigene Münzen geprägt.

    Geschichte der Beziehungen EU-Staat Vatikanstadt

    Der erste Apostolische Nuntius wurde 1970 bei der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft als Vertreter des Heiligen Stuhls akkreditiert. Seit 2006 ist der Leiter der EU-Delegation bei den Vereinten Nationen in Rom auch beim Heiligen Stuhl akkreditiert. Die Beziehungen sind problemfrei.

    Schengen

    Der Staat Vatikanstadt hat mit Italien offene Grenzen. Sein nur 0,44 km² großes Staatsgebiet ist komplett von der Hauptstadt Rom umgeben. Schengen-Visa werden für die Einreise in den Staat Vatikanstadt anerkannt. Er unterliegt allerdings nicht den Regeln des Schengener Abkommens. Eine Assoziierung schließt der Vatikan aber mittelfristig nicht aus.[1]

    Zölle

    Der Staat Vatikanstadt gehört weder dem EU-Binnenmarkt noch dem Zollgebiet der Union an. Die Zollvorschriften zwischen dem Staat Vatikanstadt und der EU gehen auf ein Abkommen mit dem Königreich Italien aus dem Jahr 1930 zurück, das kurz nach Inkrafttreten der Lateranverträge geschlossen wurde. Danach ist die Vatikanstadt von allen Zöllen und Abgaben im gegenseitigen Handel ausgenommen. Die im Vatikan hergestellten und nach Italien exportierten Waren sind von Zöllen befreit und kommen in den Genuss eines präferenziellen Handelssystems.

    Euro

    Vatikanische Euromünze (2 Euro), 2017

    Bis zur Einführung des Euro in Italien galt die italienische Lira zusammen mit der vatikanischen und san-marinesischen als offizielle Währung im Staat Vatikanstadt. Die EU-Finanzminister gaben Italien im Hinblick auf die Euro-Einführung (2002) ihre Zustimmung, ein Währungsabkommen mit dem Staat Vatikanstadt auszuhandeln, das im Jahr 2000 unterzeichnet wurde.[2]

    Das Währungsabkommen gestattet dem Staat Vatikanstadt, vatikanische Euromünzen in Umlauf zu bringen, die im gesamten Euro-Raum als gültiges Zahlungsmittel anerkannt werden. Es sieht das Recht des Staats Vatikanstadt vor, ab dem 1. Januar 2002 jährlich Euro-Münzen bis zu einer Höhe von 670.000 Euro in Umlauf zu bringen. Sie werden dem Anteil Italiens an den umlaufenden Euro-Münzen zugerechnet. In Zeiten der Sedisvakanz ist es dem Staat Vatikanstadt gestattet, zusätzlich Münzen in Höhe eines Nennwerts von 201.000 Euro jährlich in Verkehr zu bringen. Gleiches gilt für die Jahre, in denen ein Ökumenisches Konzil stattfindet oder es sich um ein Heiliges Jahr der katholischen Kirche handelt.

    Am 1. Januar 2010 trat ein neues Währungsabkommen zwischen der EU und dem Staat Vatikanstadt in Kraft.[3] Es sieht eine Erhöhung des maximalen Nominalwerts auf jährlich eine Million Euro vor.

    Der Staat Vatikanstadt behält weiterhin das Recht, Sammlermünzen zu prägen. Diese sind allerdings kein Zahlungsmittel im Euro-Raum.

    Ausblick

    Die Frage eines vatikanischen Beitrittsantrags zur Europäischen Union stellt sich nicht. Der Staat ist bewusst kein Mitglied in den meisten internationalen Organisationen. International vertritt ihn der Heilige Stuhl, der in verschiedenen internationalen Organisationen Beobachterstatus hat, darunter auch im Europarat. Der Staat Vatikanstadt würde auch nicht die politischen Bedingungen zur Aufnahme in die EU, die sogenannten Kopenhagener Kriterien, erfüllen. Sie setzen eine demokratische Ordnung des Staates voraus. Der Staat Vatikanstadt ist hingegen eine absolute Monarchie ohne direkte demokratische Mitbestimmungsrechte seiner Staatsangehörigen.

    Weblinks

    Einzelnachweise

    1. „Vatican seeks to join Schengen borderless zone“, EUobserver, 13. Januar 2006.
    2. Währungsvereinbarung zwischen der Italienischen Republik — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und dem Staat Vatikanstadt, vertreten durch den Heiligen Stuhl
    3. Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt

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    Die Flagge der Vatikanstadt.
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    Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

    Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

    Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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    Vexillum Ucrainae
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    Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.
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    Die quadratische Nationalfahne der Schweiz, in transparentem rechteckigem (2:3) Feld.
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    Flag of Mauritania, adopted in 2017. The National Assembly added red stripes to the top and bottom edges to represent “the blood shed by the martyrs of independence”.
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