Vaterschaftsurlaub

Ein Vaterschaftsurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit aufgrund von Vaterschaft. Die Zeit wird auch als Vaterschaftsfreistellung bezeichnet. Ein Vaterschaftsurlaub ist üblicherweise eine bezahlte Freistellung, ähnlich wie der Mutterschaftsurlaub, der nur innerhalb vorgegebener Zeit nach der Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden kann, da der Anspruch andernfalls verfällt. In einzelnen Staaten ist vorgesehen, dass in Ausnahmefällen wie Tod, Krankenhausaufenthalt der Mutter, Verlassen des Kindes oder ausschließlicher Anvertrauung des Kindes an den Vater der Mutterschaftsurlaub in einen Vaterschaftsurlaub umgewandelt werden kann.

In Ergänzung des Vaterschaftsurlaubs ist in vielen Staaten eine Väterkarenz, als Freistellung auch des Vaters bei Krankheit eines Kindes (Pflegeurlaub), aber auch andere Formen zeitweiliger Erwerbsunterbrechung oder -reduzierung für die Familienpflege unabhängig vom Alter der Kinder vorgesehen.

Europäische Union

  • Die Richtlinie 2010/18/EU (Elternzeitrichtlinie) legt für Mütter und Väter ein individuelles Recht auf einen Elternurlaub von mindestens vier Monaten im Fall der Geburt oder der Adoption fest. Diese Richtlinie wird abgelöst durch die Richtlinie (EU) 2019/1158, die bis zum 2. August 2022 in nationales Recht umzusetzen ist und einen Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen vorsieht, der mindestens in Höhe des Krankengeldes zu vergüten ist.[1]
  • Beamte der EU-Kommission haben nach der Reform ihres Statuts seit dem 1. Mai 2004 Anrecht auf 20 Wochen Mutterschaftsurlaub beziehungsweise 10 Tage Vaterschaftsurlaub, jeweils ohne Gehaltseinbußen, sowie einen individuellen Anspruch auf sechs Monate Elternurlaub unter Zahlung einer monatlichen Vergütung.[2]

Regelungen in Europa

Demonstration für Vaterschaftsurlaub im Europäischen Parlament
  • In Belgien gilt das Arbeidsovereenkomst. Es besteht ein verpflichtender Vaterschaftsurlaub von drei Tagen mit 100 % durch den Arbeitgeber bezahltem Entgelt. Arbeitnehmer, die in den letzten 15 Monaten mindestens 12 Monate angestellt waren, haben Anspruch auf sieben weitere, durch die Krankenversicherung zu 82 % bezahlten Tagen Vaterschaftsurlaub innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt. Stirbt die Mutter oder erkrankt sie schwer, kann der noch nicht genutzte Mutterschaftsurlaub vom Vater genommen werden und wird in Höhe von 60 % des Arbeitsentgelts bezahlt.[3]
  • In Dänemark wird ein Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen Vätern gewährt, die in den vorangehenden 13 Wochen mindestens 120 Stunden berufstätig waren oder selbständig, arbeitslos gemeldet oder in Berufsausbildung sind. Er muss während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs in Anspruch genommen werden. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Elternzeit, die zwischen den Eltern geteilt werden kann.[4]
  • In Deutschland besteht kein, in seiner Dauer festgelegter, gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Laut Urteil vom 18. Januar 2001 des Bundesarbeitsgerichts haben verheiratete Väter allerdings aufgrund § 616 BGB einen Anspruch auf Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung.[5] Beamte haben in Deutschland gemäß § 21 der Sonderurlaubsverordnung bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin Anspruch auf einen Arbeitstag Sonderurlaub. Für Angestellte ist der konkrete Anspruch von meist einem Tag häufig im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Seit 1. Januar 2001 können beide Elternteile ganz oder zeitweise zusammen in Elternzeit gehen, bis dahin war lediglich eine Abwechslung der Eltern möglich.[6][7] Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ging davon aus, das Elterngeld würde Mütter und Väter damit bereits besser stellen, als es die EU-Richtlinie vorsieht.[5] Im Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode (seit 2021) wurde vereinbart: „Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben.“[8] Selbständige Väter sollen von dieser Regelung ausgeschlossen werden.[9]
  • In Frankreich besteht zusätzlich zur Elternzeit ein Anspruch auf 11 Tage Freistellung für Väter innerhalb der ersten 4 Monate nach der Geburt, der in Höhe des französischen Mutterschaftsgelds bezahlt wird.[10]
  • In Großbritannien besteht ein Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, für alle Väter in gleicher Höhe bezahlt (Stand 2007: 154 Euro). Zusätzlich besteht ein individueller Anspruch auf 13 Wochen unbezahlte Elternzeit für jeden Elternteil.[11]
  • Italien – In Südtirol, im deutschsprachigen Teil Italiens, spricht man im Fall der Umwandlung von Mutter- in Vaterschaftsurlaub von einer „Freistellung wegen Vaterschaft“.[12]
  • In Österreich wird der gesetzliche Anspruch auf Vaterschaftsurlaub (Väterkarenz) über das Väter-Karenzgesetz[13] geregelt. Das Bundesgesetz gilt (Stand 2021) für Arbeitsverhältnisse und Dienstverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zum Bund sowie gewisse Dienstverhältnisse, die gesetzlich vom Bund zu regeln sind, und für Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960 anzuwenden ist. Die Elternkarenzzeit können sich Väter und Mütter teilen. Seit 1. September 2019 gibt es einen gesetzlich verankerten Vaterschutzmonat („Papa-Monat“) als Frühkarenz mit entsprechender Änderung des Väter-Karenzgesetzes.[14][15] Für den Bundesdienst und die Stadt Wien gibt es den „Papa-Monat“ bereits seit 2011.[16]
  • In Schweden besteht zusätzlich zum Anspruch auf Elternzeit ein Recht auf 10 Tage Freistellung für Väter innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt, bei Lohnersatz in Höhe von 80 %.[17]
  • Die Schweiz kannte bis 2020 keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Väter. Einzelne Arbeitgeber und die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone sahen aber bereits vorher einen Vaterschaftsurlaub vor.[18][19] In der Schweiz sind Vaterschaftsurlaube in verschiedenen Beamtenordnungen und Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen,[20] beispielsweise in den Kantonen Zürich und Bern. Die Bundesangestellten haben Anspruch auf 10 Ferientage für Kinder, die seit dem 1. Januar 2014 geboren sind. Eine am 2. August 2017 zustande gekommene Volksinitiative (Eidgenössische Volksinitiative ‘Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie‘) wollte den Stimmberechtigten den Vorschlag vorlegen, auf Bundesebene einen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von mindestens vier Wochen einzuführen.[21] Nachdem sich das Parlament für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ausgesprochen hatte, wurde die Initiative zurückgezogen.[22] Am 27. September 2020 befürwortete das Schweizer Stimmvolk die Einführung eines gesetzlichen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs. Die Umsetzung erfolgt auf den 1. Januar 2021 und wird über die Erwerbsersatzordnung finanziert.[23]
  • In Spanien besteht ein Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 13 Tagen, ab dem zweiten Kind 15 Tagen. Der Vaterschaftsurlaub kann auch halbtägig beansprucht werden und besteht dann für die doppelte Zeitdauer. Ab dem dritten Kind oder bei behindertem Kind haben Väter seit dem 1. Januar 2009 Anspruch auf eine 20-tägige Freistellung. Der Vaterschaftsurlaub wurde im März 2007 von der sozialistischen Regierung im Rahmen des sogenannten Gleichheitsgesetzes eingeführt. Am 9. Dezember 2008 verabschiedete der Abgeordnetenkongress einstimmig eine Vereinbarung, die eine Erweiterung des gesetzlichen Anspruchs auf vier Wochen vorbereiten soll.[24][25]
  • In Tschechien können Männer, die als Väter des geborenen Kindes gelten oder dieses in Pflege nehmen, einen Vaterschaftsurlaub beantragen. Der Antrag kann von Männern gestellt werden, die zuvor mindestens 3 Monate als selbständig Berufstätige oder Angestellte Krankenkassenbeiträge geleistet haben. Die Freistellung kann sich ab dem 1. Januar 2022 bis auf 14 Tage belaufen und muss innerhalb der ersten 6 Wochen nach der Geburt des Neugeborenen oder der Inpflegenahme eines Kindes unter sieben Jahren in Anspruch genommen werden.[26]

Regelungen weltweit

  • Die Vereinigten Staaten von Amerika sind (Stand: 2019) das einzige westliche Industrieland, in dem es gesetzlich verankert weder Vaterschafts- noch Mutterschaftsurlaub gibt. So kehrt jede vierte Mutter innerhalb von zehn Tagen nach der Geburt an den Arbeitsplatz zurück; im Jahr 2016 gewährten die meisten Firmen lediglich zwei Wochen Mutterschaftsurlaub.[27] Nur große Unternehmen sind aufgrund des Family and Medical Leave Act (FMLA) verpflichtet, Müttern und Vätern eine Auszeit für die Kinderbetreuung zu gewähren. Gestattet ein Arbeitgeber allerdings Müttern Auszeiten, muss er sie Vätern genauso gewähren.[28]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, abgerufen am 16. November 2019. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 188, 12. Juli 2019, S. 79.
  2. Laufbahn, Gehalt und Sozialleistungen. Europäische Kommission, abgerufen am 10. Mai 2010.
  3. Rebecca Ray: A Detailed Look at Parental Leave Policies in 21 OECD Countries. (PDF) Center for Economic and Policy Research, September 2008, abgerufen am 26. April 2019 (englisch).
  4. Rebecca Ray: A Detailed Look at Parental Leave Policies in 21 OECD Countries. (PDF) Center for Economic and Policy Research, September 2008, S. 9, abgerufen am 26. April 2019 (englisch).
  5. a b Marco Krahl: Warum Väter in Deutschland nach der Geburt kaum frei bekommen. In: Men's Health. 3. Mai 2022, abgerufen am 14. Juli 2022.
  6. Anneli Rüling, Karsten Kassner: Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive. Ein europäischer Vergleich. Hrsg.: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft. Berlin 22. Januar 2007, S. 130 (fes.de [PDF; 2,7 MB; abgerufen am 20. November 2021]).
  7. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Begriffs „Erziehungsurlaub“. 26. September 2000 (BT-Drs. 14/4133 [abgerufen am 26. April 2019]).
  8. MEHR FORTSCHRITT WAGEN BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT. (PDF) KOALITIONSVERTRAG 2021–2025 ZWISCHEN DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN UND DEN FREIEN DEMOKRATEN (FDP). S. 79, abgerufen am 14. Juli 2022.
  9. Sarah Frühauf: Gesetzesentwurf sieht Sonderurlaub nach der Geburt des Kindes vor. Abgerufen am 4. Mai 2023.
  10. Anneli Rüling, Karsten Kassner: Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive. Ein europäischer Vergleich. Hrsg.: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft. Berlin 22. Januar 2007, S. 130 (fes.de [PDF; 2,7 MB; abgerufen am 20. November 2021]).
  11. Anneli Rüling, Karsten Kassner: Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive. Ein europäischer Vergleich. Hrsg.: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft. Berlin 22. Januar 2007, S. 130 (fes.de [PDF; 2,7 MB; abgerufen am 26. April 2019]).
  12. Familie: Elternschutz (Memento vom 6. Mai 2006 im Webarchiv archive.today) sgb-cisl.it
  13. Väter-Karenzgesetz – VKG. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich, abgerufen am 6. Juni 2021 (Aktuelle Fassung).
  14. Papamonat – Freistellung für Väter aus Anlass der Geburt des Kindes. In: oesterreich.gv.at. Abgerufen am 20. November 2021
  15. Antrag 575/A (XXII. GP): Vaterschutzmonat (Änderung des Väter-Karenzgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes). In: parlament.gv.at. Abgerufen am 20. November 2021
  16. Halbe-Halbe ist angesagt In: Der Standard vom 28. Juni 2011. Abgerufen am 20. November 2021
  17. Anneli Rüling, Karsten Kassner: Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive. Ein europäischer Vergleich. Hrsg.: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft. Berlin 22. Januar 2007, S. 130 (fes.de [PDF; 2,7 MB; abgerufen am 20. November 2021]).
  18. Vaterschaftsurlaub von 0 Tagen bis 4 Wochen (Memento vom 25. Dezember 2007 im Internet Archive) In: blick.ch vom 19. Januar 2007. Abgerufen am 26. April 2019
  19. Rita Torcasso: Papi ist längst ferienreif. In: beobachter.ch vom 15. Juni 2007. Abgerufen am 26. April 2019.
  20. Motion Jutzet Vaterschaftsurlaub. (Nicht mehr online verfügbar.) parlament.ch, archiviert vom Original am 19. August 2014; abgerufen am 10. Mai 2010. In: parlament.ch, amtliches Bulletin – Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat, Nationalrat – Frühjahrssession 1999 – Vierte Sitzung – 3. März 1999, 15h00, 98.3043. Abgerufen am 26. April 2019.
  21. Eidgenössische Volksinitiative ‘Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie‘. In: bk.admin.ch, Schweizerische Bundeskanzlei. Abgerufen am 26. April 2019.
  22. Initiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub wird zurückgezogen. In: nzz.ch. 2. Oktober 2019, abgerufen am 2. Oktober 2019.
  23. Bundesamt für Sozialversicherungen: Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. In: admin.ch vom 21. Oktober 2020. Abgerufen am 21. Oktober 2020
  24. Vaterschaftsurlaub soll auf vier Wochen erweitert werden. In: wochenblatt.es vom 20. Dezember 2008, abgerufen am 26. April 2019.
  25. Kanarische Väter nehmen Vaterschaftsurlaub in Anspruch. (Memento vom 14. Oktober 2008 im Internet Archive) In: kanarenexpress.com vom 13. Oktober 2008. (pdf; 1,4 MB)
  26. Väter in der Tschechischen Republik dürfen sich auf doppelt so langen Vaterschaftsurlaub freuen. In: bnt.eu vom 27. Oktober 2021. Abgerufen am 23. Juni 2022.
  27. Carrie Kerpen: Paid Family Leave Isn't A Women's Issue; It's A Workplace Issue. In: www.forbes.com. 7. Mai 2019, abgerufen am 30. Mai 2019 (englisch).
  28. Yuki Noguchi: A Dad Wins Fight To Increase Parental Leave For Men At JPMorgan Chase. In: NPR. 30. Mai 2019, abgerufen am 30. Mai 2019 (englisch).

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