Die erste Erwähnung von Vögelsen datiert auf den 21. Mai 1158 in einer Urkunde aus Verden. In dem Dokument wurde die Abgabenpflicht an das Stift Bardowick festgelegt. Im Mittelalter wird Vögelsen auch unter den Namen Vogelsen, Voghelsen und Voglissen in Urkunden erwähnt.
Vögelsen war ursprünglich ein kleines Bauerndorf, in dessen Kern heute noch alte Eichenbestände auffallen. Hier stehen auch heute noch die acht Bauernhöfe, aus denen Vögelsen entstand. Unverkennbares Symbol für den einmaligen Namen „Vögelsen“ sollen die Haubenlerchen sein. Dieser heimische Vogel ist hier weit verbreitet.
Der Gemeinderat Vögelsen hat einschließlich Bürgermeister 13 Mitglieder. Die Ratsmitglieder werden durch eine Kommunalwahl für jeweils fünf Jahre gewählt.
Ein längs gespaltenes Schild; Hintergrund links Silber, rechts Grün, nimmt im silbernen Feld eine grüne, knorrige Eiche mit 8 goldenen Eicheln und im grünen Feld drei nach links blickende untereinander stehende Haubenlerchen auf.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Siehe auch: Liste der Baudenkmale in Vögelsen
Siehe auch: Liste der Bodendenkmale in Vögelsen
Der Richtung Lüneburg weisende Teil von Vögelsen wird von dem Kulturdenkmal Alte Lüneburger Landwehr, einer Wallanlage aus dem 14. Jahrhundert, zum historischen Teil von Vögelsen abgetrennt. Einen Eindruck über den Aufbau und die Größe der Anlage bietet der bewaldete Abschnitt zwischen Reppenstedt und Vögelsen. Ein unbefestigter Waldweg ermöglicht es, den Abschnitt zu bewandern.
Regelmäßige Veranstaltungen
Dorffest
Schützenfest
Wirtschaft und Infrastruktur
Die Gemeinde verfügt u. a. über ein Ortszentrum mit Einrichtungen der Grundversorgung. Darüber hinaus bestehen eine stationäre Pflegeeinrichtung für demenzerkrankte Menschen, ein Kirchengemeindezentrum, eine Krippe, ein Kindergarten und eine Grundschule mit Turnhalle.
↑Landtagswahlkreise ab 16. Wahlperiode. Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag. Anlage zu § 10 Abs. 1 NLWG, S. 4. (PDF (Memento desOriginals vom 25. Juli 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nls.niedersachsen.de; 87 KB)
↑Beschreibung der Wahlkreise. Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz. In: Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Anlage zu Artikel 1. Bonn 18. März 2008, S. 325. (PDF (Memento desOriginals vom 25. Juli 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeswahlleiter.de; 200 KB)
↑Webseite der Blaskapelle Vögelsen (Memento desOriginals vom 14. April 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/blaskapelle-voegelsen.jimdo.com Abruf: 7. April 2015