Väterkarenz

Der Begriff Väterkarenz wird in Österreich verwendet. Er beschreibt die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Die Gesetzliche Regelung ist das Väter-Karenzgesetz.[1]

Väterkarenz geht über den Vaterschaftsurlaub als Frühkarenz nach der Geburt – auch bekannt als "Papa-Monat" – hinaus.

Durch Ausdehnung des Kinder- bzw. Karenzgeldes auf berufstätige Väter, wenn sie sich für mindestens zwei Monate[1] karenzieren lassen, steigt der Anspruch auf Kindergeld über jenen Zeitraum hinaus, den die Sozialpolitik traditionell für junge Mütter vorgesehen hat. Daneben gibt es aber auch andere Formen zeitweiliger Erwerbsunterbrechung oder -reduzierung für die Familienpflege unabhängig vom Alter der Kinder vorgesehen.

Die Väterkarenz kommt aus den skandinavischen Sozialmodellen, so sieht das schwedische Modell mehrere Formen zeitweiliger Erwerbsunterbrechung oder -reduzierung für die Familienpflege unabhängig vom Alter der Kinder, mit Lohnersatzleistung vor.[2] Es wird in Mitteleuropa etwa in Österreich als Leitbild genommen.

Als Schlagwort beschreibt der Begriff Bestrebungen der Familienpolitik, dass neben den Müttern zunehmend auch Väter die Betreuung ihrer Kleinkinder übernehmen.

Siehe auch

  • Väterbewegung

Weblinks

Wiktionary: Väterkarenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Väter-Karenzgesetz – VKG. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich, abgerufen am 6. Juni 2021 (Aktuelle Fassung).
  2. Sabine Beckmann: Die geteilte Arbeit? Möglichkeiten einer sozialpolitischen Steuerung des Careverhaltens von Männern. In: Zeitschrift für Familienforschung. 19. Jahrgang, Heft 3. Verlag Barbara Budrich, Leverkusen 2007, S. 371–392. Referiert in: Christina Luef: Die Sorge um unbezahlte Arbeit. Der Einfluss sozialpolitischer Regelungen auf die Verteilung unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen. In: Informationsdienst des Österreichischen Instituts für Familienforschung, Universität Wien (Hrsg.): beziehungsweise. Nr. 01/08 (pdf, univie.ac.at [abgerufen am 17. Oktober 2019]).