Utphe

Utphe
Stadt Hungen
Koordinaten:50° 26′ N, 8° 53′ O
Höhe: 138 (129–146) m ü. NHN
Fläche:5,13 km²[1]
Einwohner:660 (30. Jun. 2018)[2]
Bevölkerungsdichte:129 Einwohner/km²
Eingemeindung:31. Dezember 1970
Postleitzahl:35410
Vorwahl:06402

Utphe ['ʊtfə] ist ein Stadtteil von Hungen im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geografie

Utphe liegt südlich von Hungen. Durch den Ort verläuft die Bundesstraße 489 und die Kurze Hessen, die Frankfurt am Main mit Eisenach verbindet. Östlich liegt der Untere Knappensee, nördlich davon der Obere Knappensee, beides ehemalige Braunkohlentagebaue.

Gemarkungsgröße

  • 1854: 1588 Morgen, davon 1084 Acker, 443 Wiesen
  • 1961: 513 Hektar

Geschichte

1958 wurde ein Mahlstein aus der La-Tène-Zeit gefunden, was auf eine vorchristliche Besiedlung schließen lässt.

Ersterwähnung und Ortsname

Erstmals urkundlich erwähnt wird der Ort mit „in Odupher marca“, in der Utpher Gemarkung, im Jahre 773 im Lorscher Codex,[3] als ein gewisser Albuin dem Kloster Lorsch dort vier Morgen Ackerland schenkte. Die Schenkungen an das Kloster Lorsch häuften sich im Gebiet um Utphe, Bellersheim, Obbornhofen, Feldheim, Wohnbach und Cruftila, einer Wüstung bei Rockenberg, und anderen Orten.

Der Ortsname deutet auf ein Gewässer hin.[4] Steen verweist auf die „Lage am Rande der wasserreichen und versumpften Horloffniederung.“[5]

In erhaltenen Urkunden späterer Zeit findet der Ort mit folgenden Ortsnamen Erwähnung:

  • 1191 in villa Othife[6]
  • 1282 in Odephe[7]
  • 1284 de Otpha[8]
  • 1357 gein Odyfe[9]

Im 11. Jahrhundert reorganisierten die Salier ihr Herrschaftsgebiet in der Wetterau und in Niederhessen. Von der Neuregelung der Grafschaftsverhältnisse profitierten die schwäbischen Grafen Werner mit der Grafschaft Maden. Auch in Utphe hatten sie beträchtlichen Besitz, und das von Werner IV. 1113 gegründete Kloster Breitenau bei Guxhagen bekam die Utpher Güter wohl als Erstausstattung.[10]

Während der Stauferzeit verwalteten die Reichsministerialen von Hagen-Münzenberg den Ort. Utphe fiel nach dem Aussterben der Münzenberger im Teilungsvertrag von 1271 an die Grafen von Falkenstein.

Besitz der Klöster Breitenau und Haina

Der Mainzer Erzbischof Konrad I. verpachtete 1191 auf Lebenszeit die Güter des Klosters Breitenau zu Utphe, da die Güter aufgrund der großen Entfernung wenig Ertrag abwarfen. Das Kloster erhielt im Austausch Besitzungen des Erzstifts.[11] Diese Güter erwarb 1256 der Ritter Guntram von Ulfa, welcher der Familie der Schenck zu Schweinsberg angehörte, von den bisherigen erblichen Besitzern. Da die Rechte des Klosters Breitenau an den Gütern bestehen blieben, kam es zum Streit, der 1261 beendet wurde, indem das Kloster auf die strittigen Güter in Utphe und alle weiteren Forderungen verzichtete. Allerdings musste Guntram 1263 seine Güter samt einer dortigen Mühle an der Horloff wegen Verschuldung an das Kloster Haina verkaufen. Das Kloster Breitenau übereignete seine Güter zu Utphe 1282 ebenfalls an Haina. Das Kloster Haina verzichtete 1304 auf alle Ansprüche gegenüber Guntram III. von Ulfa († um 1306)[12] wegen der Klostergüter in Utphe, die sie Guntram übereignet hatten. Allerdings wurden 1306 die Güter dem Kloster Haina erneut zugesprochen.[13]

Der Ausbau der Hainaer Besitzungen in der Wetterau wurde durch die Herren von Falkenstein gefördert. Sie übertrugen 1270 Güter der Brüder Brandan und Wigand, die diese als Falkensteiner Lehen trugen, an das Kloster Haina. Die Ritter erhielten als Ausgleich Güter in Göns zu Lehen. 1282 und 1293 konnten Hartmud und Rupert von Karben ihre Güter zu Utphe dem Kloster Haina verkaufen; die Herren von Falkenstein als Lehnsherren derer von Karben bestätigten die Übertragungen. Die von Falkenstein, von Limburg und von Hanau stimmten 1297 dem Verkauf der Karbischen Güter zu Utphe zu.[14] Haina baute in einer weiteren Phase zwischen 1312 und 1332 erneut seinen Güterbesitz und seine Privilegien zu Utphe durch Ankäufe deutlich aus.[15] Das Kloster Marienborn verkaufte 1396 ebenfalls seinen Besitz in Utphe dem Kloster Haina.

Hartmann von Hoghenfels verkaufte 1423 dem Kloster Haina seinen Anteil am kleinen und großen Zehnt von Uthpe. 1464 erwarb das Kloster weitere Anteile an dem Zehnten.[16]

Johann von Langenstein verkaufte dem Ritter Gerhard von Hüftersheim, Wüstung bei Ober-Mörlen, 1383 sein Gut zu Utphe. Von dieser Hufe überließ Ritter Henne Groppe von Bellersheim 1405 dem Kloster Arnsburg eine Gült.[17] Eine Freiung von 1434 durch die Grafen von Solms und von Eppstein betraf die Höfe und Landsiedel des Klosters Arnsburg in Birklar, Bellersheim, Utphe, Muschenheim und anderen Orten von allen Diensten, Steuern und Beden. Die herkömmlichen Dienste waren ausgenommen.[18]

1528 kaufte Graf Philipp von Solms-Lich für 2.000 fl. den Hof in Utphe samt Zinsen zu Ober-Bessingen, Ettingshausen, Gonterskirchen, Laubach und Trais-Horloff.[19]

Zehntverhältnisse

Nach 1414 besaß Henne von Bellersheim als Mannlehen den Hof zu Obbornhofen mit Zubehör und einen Hof zu Utphe.[20]

Graf Otto von Solms verlieh 1461 Heilmann von Bellersheim einen Teil des Zehnten zu Bellersheim, Utphe, Graß und Geiß-Nidda zu einem münzenbergischen Mannlehen.[21]

Graf Hans-Georg von Solms erhielt 1569 vom Mainzer Domkapitel den Präsenz-Zehnten zu Utphe, Trais-Horloff, Inheiden und der Wüstung Feldheim auf neun Jahre verliehen. Die gleiche Leihe erfolgte 1610 auf zwölf Jahre.[22]

Neuzeit

Mit der Zugehörigkeit zu Solms-Laubach bekam der Ort eine gewisse Mittelpunktfunktion. Seit dem 17. Jahrhundert gehörten zum Unteramt Utphe die Rieddörfer Inheiden, Trais-Horloff und die Feldmark der Wüstung Feldheim. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde auch Wohnbach in das Unteramt Utphe aufgenommen, das als Pfandschaft in den Besitz von Solms-Laubach gekommen war. Es bildete sich sogar für eine kurze Zeit eine eigene Linie der Grafschaft Solms-Laubach mit Solms-Laubach-Utphe heraus. Die Brüder Friedrich Ernst (1671–1723) und Carl Otto (1673–1743) von Solms-Laubach vereinbarten, dass Carl Otto das Unteramt Utphe übernahm. Dessen Sohn Carl Ludwig (1704–1762) starb unverheiratet und kinderlos. Damit fiel das Unteramt an Laubach zurück. Im Januar 1707 wurde durch den Amtmann Böhler eine „Specification der sämbtlichen Hofreithen zu Utphe“ angefertigt. Danach besaß „Herr Buicker“ ein „Brauhauß“.[23]

Nach 1945 entstanden am südlichen Ortsrand in Richtung Berstadt links und rechts der Bundesstraße B 489 Neubaugebiete.

Verwaltungsgeschichte von 1806 bis heute

Im Rahmen der Mediatisierung verloren die alten Standesherrschaften ihre Stellung. Mit der Rheinbundakte 1806 kam Utphe mit der Grafschaft Solms-Laubach zum neu gebildeten Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt), Provinz Oberhessen. 1820/21 wurden im Großherzogtum Hessen die Ämter der beiden Provinzen Oberhessen und Starkenburg aufgelöst. Rechtsprechung und Verwaltung wurden getrennt. Die Landratsbezirke wurden die neue Organisationsform der Gemeinden, in denen aber teilweise Rechte des alten Standesherrschaften erhalten blieben. 1822 kam Utphe zum Landratsbezirk Hungen, der 1841 im Kreis Hungen aufging.

Aufgrund der Erfahrungen der Märzrevolution 1848 wurden die großherzoglichen Kreise aufgelöst und in elf Regierungsbezirke umgewandelt, die aber nicht den heutigen entsprachen. Utphe kam nun zum Regierungsbezirk Friedberg. Im Mai 1852 wurden diese Regierungsbezirke aufgelöst und Utphe in den Kreis Nidda integriert, der bis 1874 bestand.

In diesem Jahr gelangte das Dorf in den Landkreis Gießen. Zum 1. Januar 1977 wurde im Zusammenhang mit der Gebietsreform in Hessen der alte Kreis Gießen aufgelöst und in den Lahn-Dill-Kreis eingebunden. Diese Gebietsreform, die von der Hessischen Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Albert Osswald initiiert war, scheiterte aber am Widerstand der Bevölkerung und brachte auch Utphe 1979 in den Landkreis Gießen zurück.

Am 31. Dezember 1970 erfolgte im Zuge der Gebietsreform in Hessen die freiwillige Eingliederung in die nahegelegene Kleinstadt Hungen.[24][25] Für Utphe wurde wie für alle Ortsteile von Hungen ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[26]

Staats- und Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Utphe lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][27][28]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Utphe ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ in Utphe zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Grafen Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das auch für Utphe zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Graf 1823.[33] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[34] Mit dem 1. November 1848 wurden Utphe an den Landgerichtsbezirk Hungen abgegeben.[35]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[36] Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Utphe dem Amtsgericht Nidda zugeteilt.[37]

Zum 1. Januar 2012 wurde das Amtsgericht Nidda gemäß Beschluss des hessischen Landtags aufgelöst und Utphe dem Amtsgericht Büdingen zugeteilt.[38]

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Utphe 636 Einwohner. Darunter waren 18 (2,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 99 Einwohner unter 18 Jahren, 270 zwischen 18 und 49, 147 zwischen 50 und 64 und 117 Einwohner waren älter.[39] Die Einwohner lebten in 264 Haushalten. Davon waren 75 Singlehaushalte, 90 Paare ohne Kinder und 92 Paare mit Kindern, sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 54 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 174 Haushaltungen lebten keine Senioren.[39]

Einwohnerentwicklung

  • 1631: 048 Untertanen, 3 Witwen[1]
Utphe: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2015
Jahr  Einwohner
1834
  
551
1840
  
535
1846
  
548
1852
  
526
1858
  
551
1864
  
487
1871
  
502
1875
  
514
1885
  
510
1895
  
488
1905
  
557
1910
  
580
1925
  
553
1939
  
542
1946
  
773
1950
  
777
1956
  
697
1961
  
683
1967
  
697
1971
  
704
1987
  
667
1991
  
699
1999
  
610
2005
  
631
2011
  
636
2015
  
608
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; nach 1970 Stadt Hungen[40]; Zensus 2011[39]

Historische Religionszugehörigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon[1]

Historische Erwerbstätigkeit

  • 1961: 138 Personen Land- und Forstwirtsch., 137 produzierendes Gewerbe, 43 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 21 Dienstleistungen und Sonstige[1]

Politik

Der Ortsbeirat Utphe hat fünf Mitglieder: drei der CDU und zwei der FWG. Ortsvorsteher seit Mai 2001 ist Karl-Ludwig Büttel.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Bauwerke

Die Gesamtanlage des historischen Ortskerns steht unter Denkmalschutz, besonders die Gebäude um den Rathausplatz in der Weedstraße, darunter viele Fachwerkhäuser.

  • die alte Schule, Weedstraße 17, mit einem Mansarddach und Dachreiter. Sie wurde zeitweise auch als Rathaus genutzt und nach einem Großbrand 1780 neu errichtet,
  • das ehemalige Rathaus in der Weedstraße 21 mit seinem Walmdach. Es wurde 1780 nach einem Großbrand neugebaut,
  • der Oberhof, ein ehemaliges Solms-Laubacher Hofgut in der Alleestraße, erbaut um 1600,
  • das ehemalige Solms-Laubacher Hofgut Utphe am nördlichen Rande der historischen Bebauung mit Haupthaus, Wirtschaftsgebäuden, Brunnen usw.

Vereine

  • Freiwillige Feuerwehr Utphe (gegründet 1949)
  • Gesangverein Loreley Utphe (gegründet 1881)
  • TSV 1930 Utphe
  • Cult Club Utphe (gegründet 1998)

Persönlichkeiten

Literatur

  • Literatur über Utphe nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie
  • Gerhard Steinl, Hofreiten und Einwohner des Amtes Utphe 1707, S. 191–194. In: Udo Schwab, Gerhard Steinl, Hrsg., Historisches aus dem Hungener Land. Zum 650. Jahrestag der Stadterhebung am 20. April 2011, Rockenberg 2011.
  • Hanno Müller, Familienbuch Trais-Horloff, Inheiden, Utphe, Landkreis Gießen|Kreis Gießen. = Schriften der Hessischen familiengeschichtliche Vereinigung Nr. 23, 1997.

Weblinks

Commons: Utphe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Utphe des Grafen Solms-Laubach.
  2. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Laubach; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Laubach“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Utphe, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Einwohnerzahlen inkl. Nebenwohnsitze. In: Internetauftritt. Stadt Hungen, archiviert vom Original; abgerufen im März 2019.
  3. Minst, Karl Josef [Übers.]: Lorscher Codex (Band 5), Urkunde 3019, 29. Juli 773 – Reg. 937. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 58, abgerufen am 6. Mai 2019.
  4. A. Bach: Deutsche Namenskunde. 3 Bde. Heidelberg 1952–1953, Bd. 2, S. 154.
  5. Jürgen Steen: Königtum und Adel in der frühmittelalterlichen Siedlungs-, Sozial- und Agrargeschichte in der Wetterau. Studien zum Verhältnis von Landnahme und Kontinuität am Beispiel einer Randlandschaft des Merowingerreichs, Frankfurt 1979 = Schriften des Historischen Museums Frankfurt am Main XIV, S. 102 f.
  6. Peter Acht, Bearbeiter, Mainzer Urkundenbuch. Die Urkunden seit dem Tode Erzbischof Adalberts I. (1137) bis zum Tode Erzbischof Konrads (1200). Bd. 2, Darmstadt 1968, Nr. 554.
  7. Ludwig Baur, Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1849–1851, Nr. 239.
  8. Arnsburger Urkundenbuch, Nr. 1224.
  9. Arnsburger Urkundenbuch, Nr. 48.
  10. Wolf-Arno Kropat: Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit. = Wetterauer Geschichtsblätter 13 (1964), S. 69 ff.
  11. Peter Acht: Mainzer Urkundenbuch.
  12. Günther Stahnke: Ulfa. 15. bis 17. Jahrhundert. Aus der Zeit des 30-jährigen Krieges, der Zeit davor und danach. Geschichtsverein Ulfa, Nidda 2018, S. 8.
  13. Eckhart G. Franz: Klosterarchive. Kloster Haina. Regesten und Urkunden. Bd. 1, Bd. 2, 2 Teile. = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. 9, 5 und 9, 6. Bd. 1, Nr. 45, 84; ders., Nr. 260, 345, 394, 710 f.
  14. Eckhart G. Franz: Kloster Haina 1 Nr. 551, 713 f., 821, 823, 825, 865.
  15. Eckhart G. Franz: Klosterarchive 6 Nr. 93, 205–207, 359, 391, 412, 419, 420, 426, 440, 463.
  16. Franz, Klosterarchive 6, Nr. 923, 1041.
  17. Friedrich Battenberg: Solmser Urkunden 1, Nr. 480, 677.
  18. Friedrich Battenberg: Solmser Urkunden 1, Nr. 1006.
  19. Friedrich Battenberg: Solmser Urkunden. Regesten zu den Urkundenbeständen und Kopiaren der Grafen und Fürsten von Solms im Staatsarchiv Darmstadt (Abteilungen B 9 und F 24 B), im gräflichen Archiv zu Laubach und im fürstlichen Archiv zu Lich. 1131–1913. Bd. 1–5, Darmstadt 1981–1986. Solmser Urkunden 3, Nr. 2654, 2680.
  20. Karl Ernst Demandt, Regesten der Landgrafen von Hessen. Bd. 2: Regesten der landgräflichen Kopiare. = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 6, 2, 1. Marburg 1990, Nr. 584.
  21. Friedrich Battenberg, Solmser Urkunden 2, Nr. 1439.
  22. Friedrich Battenberg, Solmser Urkunden 3, Nr. 3584, Solmser Urkunden 4, Nr. 3720.
  23. Gerhard Steinl: Hofreiten und Einwohner des Amtes Utphe 1707, S. 191–194. in: Udo Schwab, Gerhard Steinl, Hrsg.: Historisches aus dem Hungener Land. Zum 650. Jahrestag der Stadterhebung am 20. April 2011, Rockenberg 2011, S. 191.
  24. Eingliederung von Gemeinden in die Stadt Hungen, Landkreis Gießen vom 6. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 4, S. 141, Punkt 171 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3 MB]).
  25. Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC 180532844, S. 299.
  26. Hauptsatzung der Stadt Hungen. (Nicht mehr online verfügbar.) S. 3, archiviert vom Original am 2. Februar 2019; abgerufen im Februar 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hungen.de
  27. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  28. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  29. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 22, 439 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  30. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 425 (online bei Google Books).
  31. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
  32. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  33. Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
  34. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  35. Bekanntmachung, verschiedene Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Laubach, Hungen, Lich und Butzbach betreffend vom 5. Oktober 1848 (Hess. Reg.Bl. S. 366)
  36. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  37. Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
  38. Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Artikel 1.1, $3 c)) vom 16. September 2011. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2011 Nr. 17, S. 409 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 574 kB]). Bezieht sich auf das Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtlichesorganisationsgesetz) (GVBl. I S. 98) vom 1. Februar 2005. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2005 Nr. 5, S. 98 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 235 kB]).
  39. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 16 und 46, archiviert vom Original am 27. Oktober 2020;.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/statistik.hessen.de
  40. Einwohner: 1999–2007; 1971–2015 mit Nebenwohnungen (Memento desOriginals vom 3. Mai 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hungen.de (HWS um 20 bzw. 10 korrigiert)

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