Ursula Plassnik

Ursula Plassnik mit Vorarlberger Landtagspräsident Harald Sonderegger in Bregenz (2018)

Ursula Plassnik (* 23. Mai 1956 in Klagenfurt, Kärnten) ist eine österreichische Diplomatin und Politikerin der ÖVP. Ab 2004 war sie als Nachfolgerin von Benita Ferrero-Waldner österreichische Außenministerin. Bis Dezember 2008 gehörte sie in dieser Funktion den Bundesregierungen Schüssel II und Gusenbauer an.

Leben

Ursula Plassnik wuchs in einer sozialdemokratisch geprägten Klagenfurter Lehrerfamilie auf, besuchte das Ingeborg-Bachmann-Gymnasium in Klagenfurt und verbrachte das Schuljahr 1971/72 als Austauschschülerin an der Highschool in Foxcroft, Virginia, USA. Am 3. Juli 1978 promovierte sie zum Dr. iur. an der Universität Wien. Als Post-Graduate-Studentin studierte sie am Europakolleg Brügge. Beruflich arbeitete sie zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Römisches Recht und antike Rechtsgeschichte, danach absolvierte sie ihr Gerichtsjahr. Nach einem Bankpraktikum in der Rechtsabteilung der Creditanstalt war sie ab 1981 in verschiedenen Funktionen für das österreichische Außenministerium tätig:

  • 1981–1983: Österreichische KSZE-Delegationen zum Madrider Folgetreffen
  • 1984–1986: Österreichische Botschaft Bern
  • 1986–1987: Österreichische KSZE-Delegationen zum Wiener Folgetreffen
  • 1987–1990: Österreichische Vertretung im Europarat
  • 1990–1993: EFTA-Sekretariat, Genf
  • 1994: Geschäftsführung der St. Galler Stiftung für internationale Studien
  • November 1994: Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Wirtschaftspolitische Sektion und EU-Koordination, zuletzt Leiterin der Abteilung Rat Allgemeine Angelegenheiten und Europäischer Rat.

Als sie in jenem Stab mitarbeitete, der mit den Vorbereitungen für die österreichische EU-Präsidentschaft betraut war, wurde sie mit Wolfgang Schüssel bekannt und von diesem ab 1. Juli 1997 als Kabinettschefin des Vizekanzlers eingesetzt. Bis dahin galt Plassnik als politisch neutral oder eher der SPÖ nahestehend. Im Jahr 2000 hätte Plassnik Ständige Vertreterin beim Europarat in Straßburg werden sollen, blieb aber dann doch in Wien, um Schüssel zu unterstützen, obwohl sie sehr skeptisch gegenüber der ÖVP-FPÖ-Koalition gewesen sein soll.

Plassnik war bis 15. Jänner 2004 Kabinettschefin des Bundeskanzlers; dann wechselte sie als österreichische Botschafterin in die Schweiz.

Am 18. Oktober 2004 wurde sie vom ÖVP-Bundesparteivorstand als Nachfolgerin von Benita Ferrero-Waldner vorgeschlagen und am 20. Oktober als österreichische Außenministerin der Bundesregierung Schüssel angelobt. Der ÖVP ist sie erst wenige Tage davor offiziell beigetreten. Sie blieb auch in der Bundesregierung Gusenbauer im Amt. Der spätere Außenminister und Bundeskanzler Alexander Schallenberg war damals ihr Pressesprecher und übte diese Aufgabe auch unter ihrem Nachfolger Michael Spindelegger (ÖVP) aus.

Am 23. November 2008 gab Plassnik bekannt, dass sie aus Unzufriedenheit über den mit der SPÖ vereinbarten EU-Kompromiss der Bundesregierung Faymann I nicht mehr angehören werde.[1]

Sie nahm seitdem ihr Abgeordnetenmandat im Nationalrat wahr. Am 6. Juli 2011 hielt sie ihre Abschiedsrede im Parlament und wechselte per Dezember 2011 als Botschafterin nach Paris.[2]

Ursula Plassnik ist Mitglied im Executive Committee der Trilateralen Kommission.[3]

Im Dezember 2015 beschloss der österreichische Ministerrat ihren Wechsel als Botschafterin nach Bern.[4] Sie überreichte am 1. September 2016 dem Bundespräsidenten Johann Schneider-Ammann ihr Beglaubigungsschreiben.[5] 2021 ging Ursula Plassnik in Pension.[6] Ihre Nachfolgerin wurde im Juli 2021 Maria Rotheiser-Scotti.

Auszeichnungen (Auszug)

Weblinks

 Wikinews: Ursula Plassnik – in den Nachrichten
Commons: Ursula Plassnik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Geht Plassnik nach Washington?, Kleine Zeitung, 28. November 2008
  2. Remise de lettres de créance, JORF n°299 du 27 décembre 2011, S. 22276, texte n°2, NOR MAEP0750061G.
  3. The Trilateral Commission – Membership List March 2017. Abgerufen am 23. April 2017.
  4. Außenministerium: Beschluss des Ministerrates über Besetzung von Leitungsfunktionen im Ausland. APA-Meldung vom 9. Dezember 2015, abgerufen am 11. Dezember 2015.
  5. Österreichische Botschaft Bern – Die Botschafterin, abgerufen am 25. Oktober 2016.
  6. Ex-Außenministerin und Botschafterin Plassnik geht in Pension. 21. Mai 2021, abgerufen am 24. Februar 2022.
  7. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)
VorgängerAmtNachfolger
Jürgen MeindlÖsterreichischer Botschafter in der Schweiz
2016–2021
Maria Rotheiser-Scotti
Hubert HeissÖsterreichischer Botschafter in Frankreich
2011–2016
Walter Grahammer

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Austria Bundesadler.png
Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Autor/Urheber: Asurnipal, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Vortrag von Ursula Plassnik: "Mittendrin statt nur dabei - Österreich und der EU-Vorsitz" im Vorarlberger Landhaus in Bregenz, Vorarlberg, Österreich, am 02.10.2018. Im Bild Ursula Plassnik (links) und Harald Sonderegger (rechts).