Unterschwellenvergabeordnung

Basisdaten
Titel:Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
Kurztitel:Unterschwellenvergabeordnung
Abkürzung:UVgO
Art:Verfahrensordnung
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Vergaberecht (Deutschland)
Erlassen am:2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B2)
Inkrafttreten am:2. September 2017 (für den Bund)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte des § 106 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte).

Sie ersetzt in ihrem Anwendungsbereich die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)[1] und orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April 2016.[2]

Inkrafttreten

Bekanntgemacht wurde die UVgO am 7. Februar 2017 im Bundesanzeiger. Für den Bund ist die UVgO aber erst durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 BHO am 2. September 2017 in Kraft getreten.[3] Die Länder regeln das Inkrafttreten in ihren haushaltsrechtlichen Vorschriften.[4]

Landesrechtliche Regelungen erließen bisher alle Bundesländer mit Ausnahme von Sachsen:

Inhalt

Die UVgO regelt vor allem die zulässigen Verfahrensarten im unterschwelligen Bereich und ihren Ablauf. Als solche benennt § 8 UVgO die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) und die Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb).[1] Unter den Ausschreibungsvarianten öffentliche Ausschreibung und beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb kann ein öffentlicher Auftraggeber frei wählen; die anderen Vergabearten sind hingegen nur dort zulässig, wo die UVgO sie ausnahmsweise anordnet oder zulässt. Rechtsgrundlage hierfür bilden § 8 Abs. 3 UVgO (beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb) und § 8 Abs. 4 UVgO (Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb)[20]. Die bislang gestattete freihändige Vergabe hingegen entfällt; an ihre Stelle tritt die Verhandlungsvergabe.[21] Die UVgO orientiert sich in Struktur und Inhalt an der Vergabeverordnung (VgV) und verweist an einigen Stellen auf den vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Von der Rechtsprechung entwickelte Auslegungsmaßstäbe für die Bestimmungen der VgV lassen sich somit in den meisten Fällen auch für die Regelungen der UVgO anwenden.

Literatur

  • Malte Müller-Wrede: VgV/UVgO einschließlich VergStatVO, Kommentar, 5. Auflage, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2017, ISBN 978-3-8462-0556-3.

Einzelnachweise

  1. a b Dr. Henrik Bremer: Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO): ein Überblick. In: WIRTSCHAFTSRAT Recht. 6. Dezember 2017 (wr-recht.de [abgerufen am 14. Juni 2018]).
  2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Bekanntmachung der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) – Ausgabe 2017 – 2. Februar 2017
  3. BMF-Rundschreiben vom 1. September 2017 – II A 3 - H 1012-6/16/10003:003
  4. Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2. Februar 2017
  5. Hamburg: Ab 1.10. gilt die UVgO - Vergabeblog. In: Vergabeblog. 18. September 2017 (vergabeblog.de [abgerufen am 14. Juni 2018]).
  6. B_I ausschreibungsdienste, B_I MEDIEN (bi medien): Bremen: Änderung Tariftreue- und Vergabegesetz und Einführung der UVgO | B_I ausschreibungsdienste. In: B_I MEDIEN. 11. Juni 2018 (bi-medien.de [abgerufen am 14. Juni 2018]).
  7. Bayern führt UVgO zum 01.01.2018 ein - Vergabeblog. In: Vergabeblog. 7. Dezember 2017 (vergabeblog.de [abgerufen am 14. Juni 2018]).
  8. Die UVgO gilt im Saarland. In: Vergabe24. (vergabe24.de [abgerufen am 14. Juni 2018]).
  9. http://www.verismo-legal.de/einf%C3%BChrung-der-unterschwellenvergabeodnung-uvgo-brandenburg-zum-01052018
  10. cosinex: Inkrafttreten der UVgO in Nordrhein-Westfalen. In: cosinex Blog. 8. Juni 2018 (cosinex.de [abgerufen am 14. Juni 2018]).
  11. UVgO: Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg planen Umsetzung - Vergabeblog. In: Vergabeblog. 26. Januar 2018 (vergabeblog.de [abgerufen am 14. Juni 2018]).
  12. Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. (ABST), Schwerin: Sachstand Umsetzung der UVgO in den Bundesländern und beim Bund. In: ABST Aktuelles. 4. Oktober 2018.
  13. Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. (ABST), Schwerin: 2018-08-22 Vergabegesetz M-V 2018 – Konsolidierte Fassung des VergabeG M-V. In: ABST Aktuelles. 22. August 2018 (abst-mv.de [abgerufen am 7. November 2018]).
  14. Freistaat Thüringen: Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 315). In: Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringen. 19. August 2019 (thueringen.de [PDF; abgerufen am 14. Januar 2020]).
  15. Land Niedersachsen: Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung. In: Gesetzes- und Verordnungsblatt Niedersachsen. 29. November 2019 (niedersachsen.de [PDF; abgerufen am 29. November 2019]).
  16. Senatsverwaltung für Finanzen: Erlass II B 51 – H 1055-1/2019-2-5 vom 14.02.2020. (berlin.de [abgerufen am 25. Februar 2020]).
  17. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass), StAnz. 2021, 1091; Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, inkraft getreten am 1. September 2021, GVBl. 2021, 338.
  18. cosinex: Rheinland-Pfalz führt UVgO ein. In: cosinex Blog. 7. September 2021 (cosinex.de [abgerufen am 20. Dezember 2021]).
  19. https://bi-medien.de/vergabe-wissen/news/neues-tariftreue-und-vergabegesetz-und-uvgo-in-sachsen-anhalt
  20. § 8 UVgO – Wahl der Verfahrensart. Abgerufen am 1. Juli 2021.
  21. Dr. Henrik Bremer: Bedeutung und Folgen der UVgO für die freihändige Vergabe. In: WIRTSCHAFTSRAT Recht. 21. Mai 2017 (wr-recht.de [abgerufen am 14. Juni 2018]).