Unregistered Trade Mark
Unregistered Trade Mark (auch Unregistered Trade-Mark bzw. Unregistered Trademark[Anm. 1]) ist im Markenrecht des angloamerikanischen Rechtskreises sowie von Staaten, die sich diesem Recht angeschlossen haben, der Fachbegriff für eine unregistrierte Warenmarke.[Anm. 2]
Warenmarken, die in einem (zumindest nationalen) Markenverzeichnis dieses Rechtskreises noch nicht amtlich registriert sind, können vorläufig mit dem Trademark-Zeichen[1] ™ gekennzeichnet werden, was ihnen bereits einen erhöhten Rechtsstatus bestätigt. Dabei wird dieses hinter dem Namen angefügt. In Deutschland und Österreich bringt das Trademark-Zeichen keinerlei Vorteile. Nach erfolgter Registrierung dürfen Warenmarken mit dem Registriert-Zeichen[1] „®“ gekennzeichnet werden, das auch zur Kennzeichnung amtlich registrierter Dienstleistungsmarken verwendet wird.
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Die Schreibung trademark (in einem Wort) ist nur in den Vereinigten Staaten und auf den Philippinen üblich. Die Schreibung trade mark (in zwei Wörtern) wird in vielen anderen Staaten der Erde verwendet, so auch in der Rechtsprechung von Staaten der Europäischen Union und des Commonwealths sowie in ehemaligen Commonwealth-Staaten. In Kanada ist die amtliche Schreibung trade-mark, entsprechend dem Trade-mark Act (Markengesetz); darüber hinaus sind auch die Schreibungen trade mark und trademark sehr gebräuchlich.
- ↑ Eine Warenmarke kann eine Hersteller- oder eine Handelsmarke sein.
Einzelnachweise
- ↑ a b Benennung und Buchstabier-Ansagewort laut DIN 5009:2022-06 Beiblatt 1, Tabelle 12 „Weitere buchstabenähnliche Zeichen“