United States Permanent Resident Card

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Muster einer United States Permanent Resident Card („Green Card“) (2023)

Die United States Permanent Resident Card (amtlich: Form I-551, umgangssprachlich: Green Card) ist ein Ausweisdokument der Vereinigten Staaten. Auf Antrag stellt die Einwanderungsbehörde United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) das Dokument qualifizierten Personen aus, die keine Staatsbürger der USA sind und sich mit Einwanderungsabsicht in den USA niedergelassen haben. Inhaber der Karte werden als Lawful Permanent Residents (LPR) oder kurz Permanent Residents bezeichnet.[1] Der Name Green Card leitet sich von den ersten Ausweisen ab, welche eine grüne Schrift sowie ein grünlich gefärbtes Foto trugen.

Von anderen Visa unterscheidet sich die Green Card dadurch, dass ihr Inhaber sich unbefristet in den USA aufhalten und dort arbeiten darf; sie wird nicht wie ein sonstiges Visum in den Reisepass eingeklebt, sondern bildet ein selbständiges Ausweisdokument. Der Rechtsstatus der Permanent Residency ist im Einwanderungsland USA die mittlere von drei Stufen auf dem Weg zur Einbürgerung:

  1. Einwanderungsvisum
  2. Permanent Residency mit Green Card
  3. US-Staatsbürgerschaft

Im Jahr 2019 lebten in den USA schätzungsweise 13,9 Millionen Green-Card-Inhaber, entsprechend rund vier Prozent der Gesamtbevölkerung.[2]

Geschichte

Eine allgemeine Meldepflicht für Personen, die ohne US-Staatsbürgerschaft in den Vereinigten Staaten leben, entstand erstmals 1940 mit dem Alien Registration Act. Die aus Kriegsbedingungen erwachsene Maßnahme sollte eine potenzielle Bedrohung des Landes aus dem Inneren abschirmen und unterschied daher nicht zwischen legal und illegal Eingewanderten. Anlaufstellen waren die Postämter, die die Meldungen der Ausländer an die Einwanderungsbehörde weiterleiteten. Diese sandte den Gemeldeten Alien Registration Receipt cards zu, die auf weißem Papier gedruckt waren und die offizielle Bezeichnung Form AR-3 trugen.[3]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Registrierung Teil der regulären Einwanderungsprozedur. Statt im Postamt wurden Ausländer vom INS nun bei der Ankunft im Hafen registriert und erhielten unterschiedliche Typen von Alien Registration Cards, die Aufschluss über ihren genauen Status (Besucher, temporär eingereiste Arbeiter, Permanent Alien Residents) gaben. Permanent Residents erhielten ein Dokument mit dem offiziellen Namen Form I-151. Das Dokument war klein und auf grünem Papier gedruckt und somit die erste „Green Card“.[3]

In Folge eines Gesetzes von 1950 wurde es Inhabern der weiterhin im Umlauf befindlichen AR-3-Dokumente vom 17. April 1951 an möglich, ihre alten Papiere gegen die neue Green Card einzutauschen, allerdings nur, wenn sie nachweisen konnten, dass ihr Aufenthalt in den USA legal war. Wer diesen Nachweis nicht erbrachte, lebte fortan mit der Gefahr, wegen einer Verletzung der Einwanderungsgesetze belangt zu werden. Umgekehrt dokumentierte die Green Card, dass der Aufenthalt des Inhabers in den USA legal war.[3]

Die Green Card wurde damit zu einem begehrten Papier, das nun auch häufig gefälscht wurde. Um Fälschungen zu erschweren, wurde das Design der Karte immer wieder geändert. Von der Einführung der Karte in den 1940er Jahren bis 1977 brachte der INS Karten in 19 unterschiedlichen Designs heraus; auch die Farbe wurde mehrfach geändert: 1964 war die Karte blassblau und nach 1965 dunkelblau. Ein wirklicher Fortschritt in puncto Fälschungssicherheit wurde erst im Januar 1977 erreicht, als der INS die Form I-151 erstmals als maschinenlesbare Karte herausgab. Doch auch diese hat seit ihrer Einführung mehrfach Design und Farbe gewechselt.[3]

Nach der Auflösung des INS am 1. März 2003 übernahmen die USCIS die Ausstellung der Karten.

Permanent Residents (Green-Card-Inhaber)

Rechte und Pflichten

Um ihren Rechtsstatus aufrechtzuerhalten, müssen Permanent Residents vor allem drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz wechseln, den USCIS ihren Adresswechsel innerhalb von 10 Tagen mitteilen (Form AR-11). Diplomaten und bestimmte andere Personen, die keine Einwanderer sind, sind von dieser Pflicht ausgenommen.[4]
  • Sie müssen die Green Card erneuern, bevor das aufgedruckte Gültigkeitsdatum abläuft (Form I-90).[5] Die Green Cards, die gegenwärtig ausgestellt werden, müssen nach 10 Jahren erneuert werden. Der Rechtsstatus der Permanent Residency allerdings besteht grundsätzlich fort, selbst wenn die Karte verfällt.
  • Sie müssen in den USA präsent sein. Permanent Residents, die länger als 6 Monate im Ausland sind, können bei der Wiedereinreise vom Einwanderungsbeamten über die Gründe ihres langen Auslandsaufenthalts befragt werden und darüber, ob sie ihren Hauptwohnsitz weiterhin in den USA haben wollen. Für Auslandsaufenthalte, die zwischen 12 und 24 Monate dauern, muss vor der Abreise eine Rückkehrerlaubnis (Re-entry Permit) beantragt werden; empfohlen wird dies auch für Aufenthalte von 6 bis 12 Monaten.[6]

Verstöße gegen die Pflichten eines Green-Card-Inhabers können zum Entzug der Green Card führen, wobei es auf die Schwere des Vergehens ankommt und die Entscheidung im Ermessen des bewertenden Beamten liegt. Weiterhin können die Verstöße bei einem etwaigen späteren Antrag auf Einbürgerung (Naturalization) zu deren Ablehnung oder Verzögerung führen.

Aufgabe und Verlust der Permanent Residency

Der Rechtsstatus der Permanent Residency geht verloren, wenn ein Permanent Resident

  • die US-Staatsbürgerschaft annimmt, die Karte wird dann eingezogen;
  • die Permanent Residency aus eigener Entscheidung ablegt; dies geschieht durch Unterzeichnung eines entsprechenden Dokumentes vor einem US-Konsular oder einem USCIS-Beamten;
  • eine Handlung begeht, die ihn nach dem Einwanderungsgesetz zur Ausweisung qualifiziert, z. B. Drogen oder illegale Waffen besitzt oder Menschenhandel treibt;
  • seinen Wohnsitz in den USA aufgibt.[7]

Kriminelle Vergehen können auch nachträglich, viele Jahre später, zum Verlust der Green Card, Abschiebehaft und Abschiebung führen (siehe hierzu auch: Nulltoleranzstrategie unter Präsident Donald Trump).[8]

Voraussetzungen und Bewilligungsverfahren

Wege zur Green Card

Die jährlichen Kontingente unterschiedlicher Arten von Green Cards: Ehepartner, minderjährige unverheiratete Kinder, Eltern (dunkelrot; kein Limit), andere Familienmitglieder (hellrot), beschäftigungsbasiert (blau), Flüchtlinge (hellgrau), Asylbewerber (dunkelgrau), „Green-Card-Lotterie“ (grün).

Im klassischen Fall geht dem Erwerb einer Green Card der eines gewöhnlichen, befristeten Nichteinwanderungsvisums (z. B. eines H-1B-Visums) voraus. Wer ein solches Visum besitzt, kann, wenn sein Arbeitgeber ihn bei diesem aufwändigen und kostspieligen Verfahren unterstützt, eine Green Card der Kategorien EB-1, EB-2, EB-3, EB-4 oder EB-5 beantragen. Beschäftigungsbasierte Green Cards sind kontingentiert; gegenwärtig können 140.000 Karten pro Jahr vergeben werden. Die Green Cards für Familienmitglieder (Ehepartner, minderjährige Kinder) des Hauptbewerbers fallen nicht unter diese Beschränkung.[9]

Weitaus häufiger als auf der Grundlage eines Beschäftigungsverhältnisses werden Green Cards im Rahmen von Familienzusammenführungen ausgegeben. Enge Familienangehörige – Ehepartner, unverheiratete minderjährige Kinder, und Eltern – von US-Staatsbürgern können eine Green Card beantragen, ohne die Vorstufe eines Einwanderungsvisums absolviert haben zu müssen. Dasselbe gilt für Ehepartner und unverheiratete minderjährige Kinder von Permanent Residents. Green Cards für enge Familienangehörige sind nicht kontingentiert. In den Jahren 2000 bis 2003 wurden durchschnittlich 402.000 Karten pro Jahr ausgegeben.[10]

Auch sonstige Familienmitglieder – volljährige Kinder, verheiratete Kinder, und Geschwister – von US-Staatsbürgern können eine Green Card beantragen. Diese Green Cards sind jedoch kontingentiert (226.000 pro Jahr). Bewerber kommen auf eine Warteliste und erhalten die Karte frühestens nach 4, manchmal erst nach mehr als 12 Jahren. Manche Bewerber aus Ländern mit besonders starkem Einwanderungszustrom warten 22 Jahre lang. Green Cards, die aus dem Kontingent für beschäftigungsbasierte Karten am Jahresende übrig bleiben, werden dem Kontingent für andere Familienmitglieder zugeschlagen.[10]

Der dritte mögliche Weg, der ebenfalls direkt zur Green Card führt, aber deutlich geringere Erfolgsaussichten bietet, ist die Teilnahme an der sogenannten „Green-Card-Lotterie“, dem Diversity-Immigrant-Visa-Programm des US-Außenministeriums.

Ein vergleichsweise kleines Kontingent von Green Cards wird an Flüchtlinge und Asylbewerber ausgegeben.

Hochqualifizierte und Investoren

Antragsverfahren

Von Bewerbern für eine beschäftigungsbasierte Green Card wird in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine andere besonders hohe Qualifikation erwartet. Für niedrig qualifizierte Bewerber steht nur ein Kontingent von 10.000 Green Cards pro Jahr zur Verfügung.[9]

Die beschäftigungsbasierte Variante der Permanent Citizenship kann gewöhnlich nur dann auf die Wege gebracht werden, wenn der amerikanische Arbeitgeber des Antragstellers diesen Mitarbeiter im Antragsverfahren als Bürge (Sponsor) fördert. Ausnahmen sind die Kategorien EB-1 A, sowie EB-2 mit „National Interest Waiver“, in denen der Antragsteller selbst als Sponsor agieren kann. Die Prozedur ist überaus aufwändig und nimmt meist mehrere Jahre in Anspruch. Sie beginnt mit einem Antrag (Form ETA‒750) des Arbeitgebers ans Department of Labor und einem weiteren Antrag (I‒140) an die Einwanderungsbehörde USCIS.[11] Für den Arbeitgeber ist das Verfahren sehr kostspielig, weil er eine von der Regierung kontrollierte Rechtsanwaltsfirma beauftragen muss, eine ausgedehnte Recherche darüber anzustellen, ob geeignete Bewerber für die ausgeschriebene Stelle auch im Inland gefunden werden können. Erst wenn dieser Foreign Labor Certification Process erfolglos verläuft und das Department of Labor das Ergebnis bestätigt hat, können Heimatschutz- und Außenministerium den Antrag weiter bearbeiten.[9]

Erst dann wird der Arbeitnehmer selbst tätig. Er reicht bei den USCIS einen Antrag (I-485) auf Adjustment of Status für sich selbst und, wenn er Familie hat, auch für seinen Ehepartner und seine Kinder ein. Die USCIS laden dann alle Bewerber zur Abgabe von Fingerabdrücken. Gleichzeitig mit I-485 können ein Employment Authorization Document (EAD) und ein Advance Parol or Travel Document (AP) beantragt werden. Den Abschluss des Verfahrens bilden das Abstempeln des Reisepasses des Heimatlandes und die Aushändigung der Green Card.[11]

Personen von nationalem Interesse für die USA

In der Kategorie EB-1 können sich hochqualifizierte Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder des Sports (Inhaber von internationalen Auszeichnungen etc.) bewerben, des Weiteren hervorragende Professoren und Forscher sowie bestimmte Manager und Führungskräfte der multinationalen Wirtschaft.

Personen mit besonderen Fähigkeiten

In der Kategorie EB-2 können sich Personen des gehobenen Berufsstandes mit Hochschulabschluss bewerben, sowie Personen mit besonderen Fähigkeiten auf wissenschaftlichem, künstlerischem oder geschäftlichem Gebiet.

Voraussetzung ist im Normalfall ein Arbeitsplatzangebot eines US-Arbeitgebers. Hier muss zudem eine Prüfung des Arbeitsmarktes erfolgen, aus der hervorgehen muss, dass kein amerikanischer Arbeitnehmer mit dieser Qualifikation für die Arbeitsstelle zur Verfügung steht. Erstmals gab es im Juli 2012 hier laut Visa Bulletin eine Wartezeit von mehr als dreieinhalb Jahren.[12] Derzeit (Stand Oktober 2013) gibt es keine Wartezeit mehr (Ausnahme: Chinesische und indische Staatsangehörige).[13] Ein „National Interest Waiver“ erlässt die Forderung nach einem Arbeitsplatzangebot und die damit verbundene Arbeitsmarktprüfung, ist aber mit zusätzlichen Nachweispflichten verbunden.

Akademiker, qualifizierte Fachkräfte, sonstige Arbeitnehmer

Die Beantragung aufgrund eines Arbeitsplatzangebotes ist in der Kategorie EB-3 möglich für qualifizierte Personen mit höherem Schulabschluss, Facharbeiter mit mind. zwei Jahren Berufserfahrung sowie andere Arbeitnehmer, deren Fähigkeiten in den USA gesucht werden. Nur nach Prüfung des US-Arbeitsmarktes, aus der hervorgehen muss, dass kein amerikanischer Arbeitnehmer zur Verfügung steht, kann die Permanent Resident Card beantragt werden. Für Arbeitnehmer ohne besondere Ausbildung sind lange Wartezeiten einzurechnen. Hier beträgt die Wartezeit z. Zt. ca. sechs Jahre (Stand: August 2012).

Kirchliche Mitarbeiter

Pfarrer, Priester oder Rabbiner, die ordiniert sind bzw. vergleichbare religiöse Tätigkeiten ausüben, können eine Permanent Resident Card der Kategorie EB-4 beantragen. Im Gegensatz zum in der Definition ähnlichen Nichteinwanderungsvisum R-1 muss hier aber nachgewiesen werden, dass der Antragsteller schon im Heimatland mindestens 2 Jahre für die Kirche oder Gemeinde gearbeitet hat. Eine Prüfung des Arbeitsmarktes ist allerdings nicht notwendig.

Investoren

Investoren, die Arbeitsplätze für zehn nicht mit ihnen verwandte Personen schaffen, indem sie Kapital in neue Wirtschaftsunternehmen in den USA investieren, können eine Permanent Resident Card der Kategorie EB-5 erhalten. Die Investition muss zwischen mindestens 900.000 und 1.800.000 US-Dollar liegen, abhängig von der Beschäftigungslage im jeweiligen geographischen Gebiet. Erst nach zwei Jahren wird die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, wenn in dieser Zeit die versprochene Investition tatsächlich erfolgt und Arbeitsplätze geschaffen wurden.[14]

Familienzusammenführung

Permanent Residents sind, wenn sie ihre nicht-amerikanischen Familienangehörigen im Zuge der Familienzusammenführung in die USA nachreisen lassen wollen, gegenüber Visa-Inhabern in mancherlei Hinsicht im Vorteil. Ihre Möglichkeiten reichen jedoch nicht an die von US-Staatsbürgern heran. Folgende Tabelle zeigt die Rechte von Visum-Inhabern, Permanent Residents (Green-Card-Inhaber) und US-Staatsbürgern (Citizens) im Vergleich.

Visum-InhaberPermanent Residents (Green-Card-Inhaber)US-Staatsbürger (Citizens)
EhepartnerDer Partner braucht ein eigenes Visum.[Anm. 1]Der Partner kann eine Green Card beantragen, muss aber mit einer Wartezeit rechnen.[15]Der Partner kann sofort eine Green Card oder ein Nichteinwanderervisum beantragen.[16]
Verlobte/rNur mit eigenem, unabhängigen Visum.Verlobtenvisum möglich.[16]
Ledige Kinder unter 21 JahrenNur mit eigenem Visum.Die Kinder können eine Green Card beantragen, müssen aber mit einer Wartezeit rechnen.[15]Die Kinder können, falls sie nicht schon per Gesetz US-Staatsbürger sind, sofort eine Green Card beantragen.[16]
ElternNur mit eigenem, unabhängigen Visum.Eltern können, falls der US-Staatsbürger mind. 21 Jahre alt ist, sofort eine Green Card beantragen.[16]
Kinder über 21 Jahre, verheiratete Kinder, GeschwisterNur mit eigenem, unabhängigen Visum.Können eine Green Card beantragen, müssen aber mit einer Wartezeit rechnen.[16]

Diversity-Immigrant-Visa-Program („Green-Card-Lotterie“)

Eine vergleichsweise kleine Anzahl von Personen erlangt die Green Card durch eine Bewerbung im Rahmen des Diversity-Immigrant-Visa-Programms, der sogenannten „Green-Card-Lotterie“. Entstanden ist dieses Programm vor dem Hintergrund des politischen Wunsches, mehr Einwanderer aus bestimmten Herkunftsländern zu erhalten, aus denen sonst nur wenige Einwanderer kommen. Viele Länder sind ausgeschlossen, in Europa z. B. das Vereinigte Königreich. Die Auswahl der Bewerber erfolgt, nachdem diese sich qualifiziert haben müssen, auf dem Wege der Verlosung. Bewerber, die angenommen werden, können ohne Arbeitsplatzangebot mit einem Einwanderungsvisum in die USA einreisen; das Visum wird später durch eine Green Card ersetzt.

Von der Green Card zur amerikanischen Staatsbürgerschaft

Gewöhnliches Verfahren

Permanent Residents, die diesen Status seit mindestens 5 Jahren haben, von den letzten 5 Jahren mindestens 30 Monate in den USA verbracht haben und einige weitere Voraussetzungen erfüllen, können sich für die US-Staatsbürgerschaft bewerben. Für Ehepartner von US-Staatsbürgern beträgt die Wartezeit nur 3 Jahre. Permanent Residents, die minderjährig und unverheiratet sind, erlangen die US-Staatsbürgerschaft per Gesetz, also automatisch, sobald ihre Eltern oder mindestens 1 Elternteil die amerikanische Staatsbürgerschaft erwirbt.

Beschleunigte Einbürgerung

Die amerikanischen Streitkräfte unterstützen Einwanderungswillige nicht beim Erwerb einer Einreiseerlaubnis oder einer Green Card. Ausländer, die dem amerikanischen Militär beitreten wollen, müssen wie alle anderen Einwanderer zunächst einen Weg finden, legal in die USA einzureisen und eine Green Card zu erwerben. Erst dann können sie den Streitkräften beitreten.[17]

Aufgrund einer Revision der Abschnitt 328 und 329 des Immigration and Nationality Act (INA)[18] können Mitglieder der US-Streitkräfte, die Permanent Residents sind, sich seit dem 11. September 2001 beschleunigt für die US-Staatsbürgerschaft bewerben (Accelerated Citizenship).[19]

Einer breiteren Öffentlichkeit wurde die Accelerated Citizenship durch den Dokumentarfilm Das kurze Leben des José Antonio Gutierrez bekannt. In dem Film wird berichtet, dass im Irak seit 2003 circa 32.000 sogenannte Green Card Soldiers für die USA kämpfen. Gutierrez war der erste dieser ausländischen Soldaten, der in diesem Krieg im Irak starb. Er erhielt postum die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Rechte im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die Rechte von Visum-Inhabern, Permanent Residents und US-Staatsbürgern im Vergleich.

Visum-InhaberPermanent Residents (Green-Card-Inhaber)US-Staatsbürger (Citizens)
ReisefreiheitKeine Einschränkungen.Pflicht zum dauerhaften Aufenthalt in den USA.[Anm. 2]Keine Einschränkungen.
MeldepflichtJa.[Anm. 3]Nein.
Aktives WahlrechtNein.[Anm. 4]Ja.
Ladung als GeschworenerNein.US-Staatsbürger können als Geschworene vor Gericht geladen werden.
Einkommens-
steuer
Steuerpflichtig in den Jahren des USA-Aufenthalts.[Anm. 5]Generell steuerpflichtig, also auch in Jahren, die außerhalb der USA verbracht werden.[Anm. 6]
Social SecurityAbhängig von der Art des Visums.[Anm. 7]Keine Einschränkungen.
Supplemental Security IncomeKein Anspruch.In einigen Fällen.[20]Keine Einschränkungen.
MedicareNur, wenn auch Anspruch auf Leistungen aus Social Security bestehen.Nur Bewerber, die bereits seit 5 Jahren in den USA leben.[21]Keine Einschränkungen.
ErbschaftssteuerHinterbliebene Ehepartner (Ausländer) von US-Staatsbürgern zahlen föderale Erbschaftssteuer.[22]Hinterbliebene Ehepartner (US-Staatsbürger) von US-Staatsbürgern sind von der föderalen Erbschaftssteuer befreit.[22]
Freibeträge abhängig von der Aufenthaltsdauer in den USA.[Anm. 8]Einheitliche Freibeträge.
Hochschul-
studium
Ausländer, die in den USA studieren wollen, benötigen ein F- oder ein M-Visum.Keine Einschränkungen.
Selective ServiceKeine Verpflichtung.Männliche Green-Card-Inhaber und US-Staatsbürger müssen, wenn sie 18 bis 25 Jahre alt sind, beim Selective Service gemeldet sein, der sie im Verteidigungsfall zur Wehrpflicht heranziehen kann.
Beitritt zum MilitärNicht möglich.[23]Möglich, aber beschränkte Auswahl von Positionen.[23]Uneingeschränkt möglich.[23]
Kauf und Besitz von WaffenNonimmigrant aliens dürfen Schusswaffen nur in bestimmten Sonderfällen kaufen und besitzen.[24]Beschränkungen nur durch bundesstaatliche und lokale Gesetze.

Folgende Rechte sind gänzlich unabhängig vom Einwanderungsstatus:

  • das Recht, Wohneigentum oder Grundbesitz zur eigenen Nutzung zu erwerben[25]
  • das Recht von Kindern, öffentliche Schulen bis zum Highschool-Abschluss zu besuchen[26]

Statistik

Die größte Zahl an Green Cards wird gegenwärtig an Bewerber aus Mexiko ausgegeben. 2013 waren es 135.028 Karten. Es folgten die Volksrepublik China (71.798), Indien (68.458), die Philippinen (54.446), die Dominikanische Republik (41.311), Kuba (32.219), Vietnam (27.101), Südkorea (23.166), Kolumbien (21.131), Haiti (20.351), Jamaika (19.400) und El Salvador (18.260). Das europäische Land mit den meisten Green-Card-Empfängern war Großbritannien.[27]

Die größte Zahl von Permanent Residents hatte im Jahre 2011 Kalifornien (3.380.000), gefolgt vom Bundesstaat New York (1.620.000), Texas (1.280.000), Florida (1.270.000), Illinois (550.000) und Massachusetts (330.000).[28]

Im Jahr 2011 waren von insgesamt 13.070.000 Permanent Residents geschätzte 180.000 (knapp 1,4 %) in Deutschland geboren.[28]

Weblinks

Commons: United States Permanent Resident Card – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Inhaber eines H1-Visums z. B. können für ihren wirtschaftlich abhängigen Partner ein H4-Visum beantragen. H4 Visa (Dependent Visa). Abgerufen am 4. September 2014.
  2. Um ihren Status aufrechtzuerhalten, müssen Inhaber einer Permanent Resident Card sich dauerhaft in den USA aufhalten (establish continuous physical presence). Faktisch unterliegen sie damit bestimmten Reisebeschränkungen. So müssen sie, wenn sie die USA länger als 12 Monate verlassen wollen, vor der Ausreise eine Wiedereinreiseerlaubnis (reentry permit) beantragen. Diese Erlaubnis wird in der Regel für einen Zeitraum von 2 Jahren gewährt; sie ersetzt keine abgelaufene Permanent Resident Card und keinen abgelaufenen Reisepass. Green-Card-Inhaber, die in den USA einen Antrag auf Einbürgerung stellen, müssen darüber hinaus nachweisen, dass sie von den vergangenen 5 Jahren mindestens 4½ in den USA verbracht haben. Dem Antrag ist eine Liste sämtlicher Auslandsaufenthalte seit Erwerb der Green Card beizulegen.
    Quellen: Maintaining Permanent Residence U.S. Citizen and Immigration Services; What are the travel restrictions for green card holders? (PDF; 102 kB); How much time can I spend outside the US without losing my green card? (Memento vom 19. August 2013 im Internet Archive)
  3. Mit wenigen Ausnahmen müssen alle Personen, die als Nicht-Staatsbürger in den USA leben, dem USCIS jeden Wechsel der permanenten Adresse innerhalb von 10 Tagen mitteilen. Change of Adress Information. Abgerufen am 3. September 2014.
  4. Personen ohne US-Staatsbürgerschaft können in den USA weder auf kommunaler, noch auf bundesstaatlicher, noch auf Bundesebene ein aktives Wahlrecht ausüben.
  5. Personen, die steuerrechtlich als nonresident aliens eingestuft und die in den USA geschäftlich oder beruflich tätig sind, müssen, wenn ihr Einkommen einen festgesetzten Mindestbetrag überschreitet, beim IRS eine jährliche Steuererklärung (Formblatt 1040NR oder 1040NR-EZ) einreichen. Ein nonresident alien ist nicht dasselbe wie ein Visum-Inhaber; selbst Personen, die eine Green Card haben, werden steuerrechtlich unter bestimmten Umständen, z. B. wenn sie große Teile des Jahres außerhalb der USA verbracht haben, als nonresident aliens eingestuft. Resident and Nonresident Aliens. Abgerufen am 3. September 2014.; Filing requirements. Abgerufen am 3. September 2014.
  6. US-Bürger und Personen, die steuerrechtlich als resident aliens eingestuft sind, müssen alles Einkommen, das sie im In- und Ausland erworben haben und das über einen festgesetzten Mindestbetrag hinausgeht, in einer jährlichen Steuererklärung (Formblatt 1040EZ, 1040A oder 1040) beim IRS anzeigen. Diese Steuerpflicht besteht auch für Personen, die außerhalb der USA arbeiten und leben. Resident and Nonresident Aliens. Abgerufen am 3. September 2014.; U.S. Citizens and Resident Aliens Abroad. Abgerufen am 3. September 2014.
    Eine Doppelbesteuerung wird im Rahmen entsprechender Abkommen zwischen den USA und anderen Staaten in der Regel vermieden.
    Neben die Pflicht, Einkommen beim IRS anzuzeigen, kann die Pflicht treten, auch der Steuerbehörde des jeweiligen Bundesstaates eine jährliche Steuererklärung vorzulegen.
  7. Visa-Inhaber können am amerikanischen Sozialversicherungssystem teilnehmen, wenn das Visum eine Arbeitserlaubnis einschließt. What is Social Security and the Benefits for Non US Citizens. Abgerufen am 3. September 2014.
  8. Ausländer, die viel Zeit außerhalb der USA verbracht haben und darum am Substantial Presence Test scheitern, werden bei der föderalen Erbschaftsteuer benachteiligt; statt des sonst geltenden Freibetrages von 5 Mio. US-Dollar können sie nur einen Freibetrag von 60.000 Dollar geltend machen. Quellen: Substantial Presence Test; Estate Tax (PDF; 180 kB).
    Weitere Unterschiede zwischen Ausländern und US-Staatsbürgern können sich bei der Erbschaftssteuer der Bundesstaaten ergeben.

Einzelnachweise

  1. www.uscis.gov/greencard Green Card (Permanent Residence). Aufgerufen am 30. Mai 2011.
  2. Estimates of the Lawful Permanent Resident Population in the United States and the Subpopulation Eligible to Naturalize: 2015-2019 (PDF; 0,2 MB)
  3. a b c d History of the Green Card. Abgerufen am 5. September 2014.
  4. Change of Address Information. Abgerufen am 6. September 2014.
  5. Renew a Green Card. Abgerufen am 6. September 2014.
  6. International Travel as a Permanent Resident. Abgerufen am 6. September 2014. Green Cards: 10 Pointers for Re-Entry into the U.S. as a Lawful Permanent Resident (LPR) After Traveling Abroad. Abgerufen am 6. September 2014.
  7. U. S. Permanent Residency. Archiviert vom Original am 7. September 2014; abgerufen am 6. September 2014.
  8. Ilona Bray: Grounds of Deportability: When Legal U.S. Residents Can Be Removed. In: www.nolo.com. Abgerufen am 30. Juni 2018 (englisch).
  9. a b c The Economic Report of the President 2005, S. 111f
  10. a b The Economic Report of the President 2005, S. 111
  11. a b Employment Based Green Card. Abgerufen am 15. September 2014.
  12. Archivierte Kopie (Memento vom 23. April 2013 im Internet Archive) Visa Bulletin for July 2012
  13. Archivierte Kopie (Memento vom 22. September 2013 im Internet Archive) Visa Bulletin for October 2013
  14. Immigrant Investor Visas. In: U.S. Visas. 2020. U.S. Department of State – Bureau of Consular Affairs. Auf Travel.State.gov (englisch), abgerufen am 5. Dezember 2020.
  15. a b Green Card for a Family Member of a Permanent Resident. Abgerufen am 4. September 2014.
  16. a b c d e Family of U.S. Citizens. Abgerufen am 4. September 2014.
  17. US Military Enlistment Standards. Archiviert vom Original am 9. November 2009; abgerufen am 4. September 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/usmilitary.about.com
  18. INA, 328, 329, Gesetzestext
  19. Becoming a Citizen in the U.S. Military. Abgerufen am 4. September 2014.; Application and Filing for Service Members. Abgerufen am 4. September 2014.; The ENLIST Act: A Back Door to Instant Citizenship. Abgerufen am 4. September 2014.
  20. Under what circumstances may a non-citizen be eligiblefor SSI? Abgerufen am 3. September 2014.
  21. Original Medicare (Part A and B) Eligibility and Enrollment. Abgerufen am 3. September 2014.
  22. a b United States: Transfers To Non-Citizen Spouses: Planning Considerations. Abgerufen am 4. September 2014.
  23. a b c Joining the Military as a Non-U.S. Citizen. Archiviert vom Original am 18. Februar 2011; abgerufen am 4. September 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/usmilitary.about.com, US Military Enlistment Standards. Archiviert vom Original am 9. November 2009; abgerufen am 4. September 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/usmilitary.about.com
  24. Questions and Answers: Revised ATF F4473. Abgerufen am 3. September 2014.
  25. Information and Advice About Buying Southwest Florida Real Estate
  26. Immigrant Students' Rights to Attend Public Schools
  27. Number of persons obtaining legal permanent resident status in the U.S. in 2013, by country of origin. Abgerufen am 6. September 2014.
  28. a b Estimates of the Legal Permanent Resident Population in 2011. Abgerufen am 6. September 2014.

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Numerical limits for different groups of new green cards per year: immediate family members (dark red; no numerical limit, average number of 402000 per year in 2000-2003), other family members (light red), employment based (blue), refugees (light grey), asylum based (dark grey), and "green card lottery" (green). Data source: The Economic Report of the President 2005, p. 113
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