Union Busting

Union Busting (engl. „Gewerkschafts-Zerstörung“) ist ein Fachbegriff aus den USA für die systematische Bekämpfung, Unterdrückung und Sabotage von Arbeitnehmervertretungen, also Gewerkschaften, Betriebsräten und Personalräten. Dazu gehören legale wie auch illegale Methoden wie beispielsweise die ungenehmigte Ausspähung durch Detekteien, die gezielte Diskreditierung oder ungerechtfertigte Kündigung von Arbeitnehmervertretern, die Förderung von arbeitgeberfreundlichen Wählerlisten und die Blockade von Betriebsratswahlen.

Union Busting steht in einem Spannungsverhältnis zu grundrechtlichen Garantien, zum geltenden Arbeitsrecht (in Deutschland z. B. Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz und Betriebsverfassungsgesetz), zur Europäischen Sozialcharta und zu den Arbeitsrechtsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der UNO. Seit Beginn der 2000er Jahre werden für dieselben Praktiken auch die Begriffe „Union Avoidance“ (dt.: Gewerkschaftsvermeidung), „Counter Organizing“ (dt.: Gegenorganisierung) und „Union Prevention“ (dt.: Vorbeugung gegen die Bildung einer Belegschaftsvertretung) benutzt. In Deutschland benutzte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten den Begriff Union Busting erstmals im Jahre 1999, um Praktiken des Fast Food-Konzerns McDonald’s anzuprangern. 2014 haben die Autoren Werner Rügemer und Elmar Wigand den Begriff in Deutschland stärker eingeführt und geprägt, sodass er in Gewerkschaften und Medien gebräuchlich wurde.[1]

Allgemeine Definition des Begriffes

Union Busting ist die gezielte Anwendung und modulare Kombination von Praktiken, um arbeitgeberunabhängige Organisierung und Interessenvertretung in einem Betrieb, einer Branche oder eines Staates zu unterbinden, auszuhebeln oder im Entstehen zu be- und verhindern. Union Busting wird sowohl betrieben, um den erreichten Status quo an Kollektivität, Mitbestimmung und arbeitsrechtlichem Schutz anzugreifen, wie auch, um Organisierungsbemühungen von Beschäftigten möglichst im Keim zu ersticken.[2]

Reichweite und Vorkommen in den USA

Als erste Vertreter des Union Busting gilt die 1850 gegründete Pinkerton-Agentur, die nach 40 Jahren über eine Miliz von über 30.000 Personen verfügte.[3]

Die erste Sammlung von gewerkschaftsfeindlichen Methoden erstellte Robert Franklin Hoxie 1917, die als „Hoxie-Liste“ bekannt wurde. Die Mohawk-Valley-Formel mit Handlungsanweisungen zur Unterdrückung von Streiks wurde 1937 in The Nation veröffentlicht. Unter der Bezeichnung Union-Busting-Consultants (etwa: Berater für Gewerkschaftssprengungen) firmierten in den 1980er Jahren der Vereinigten Staaten von Amerika 1500 Personen. In den 1990er Jahren erwirtschaftete diese Branche etwa eine Milliarde US-Dollar jährlich, für 2002 werden rund 200 Milliarden Dollar Umsatz veranschlagt.[4] Die Entwicklung seit den 1950er Jahren dokumentiert und analysiert Professor John Logan von der San Francisco State University die US-amerikanische Situation, seit den 1990er Jahren erforscht Kate Bronfenbrenner Strategien und Methoden gegen Gewerkschaftswahlen. Über das Verhalten der Arbeitgeber vor Betriebsratswahlen stellte Bronfenbrenner fest:

„In 96 % der Fälle startete der Arbeitgeber eine Anti-Gewerkschaftskampagne; in 89 % der Fälle hielt er als verpflichtend angeordnete Belegschaftsversammlungen [zur gezielt antigewerkschaftlichen Beeinflussung und Einschüchterung] ab; in 53 % der Fälle waren es mehr als 5 Versammlungen. In 75 % der Fälle wurden externe Berater hinzugezogen, in 74 % [...] Anti-Gewerkschaftsflugblätter verteilt.“

Kate Bronfenbrenner[5]

Der seit Ende der 1960er Jahre aktive Streikbrecher und Firmenberater Martin Jay Levitt wechselte in den 1980er Jahren in die Beratung der US-Gewerkschaft AFL-CIO und veröffentlichte 1993 eine Autobiografie „Bekenntnisse eines Union Busters“.[6]

Reichweite und Vorkommen in der Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland ließen sich im Jahre 2010 241 Betriebe mit Gewerkschaftsmitgliedern finden, in denen das Organisieren der Belegschaft aktiv be- oder verhindert wurde. In 73 % der Fälle nannten die Gewerkschaftssekretäre Einschüchterungen als Mittel, bei 43 % der Betriebe wurde kein Wahlvorstand bestellt, in 24 % Kündigungen für Kandidaten ausgesprochen, in 16 % wurden die Arbeitnehmer mit Geld von der Teilnahme an Wahlen abgehalten, in 12 % wurden notwendige Unterlagen und Materialien nicht bereitgestellt.[7] Prominente Beispiele sind Amazon.com[8], Birkenstock,[9] Legoland, Haticon, Nora Systems, United Parcel Systems, Charité/Vivantes, Neupack, Edeka, DURA Automotive Systems,[10] Median[11] und OBI.[12]

Öffentliche Wahrnehmung

Das Rheinisches JournalistInnen Büro veröffentlichte 1987 eine Reihe von Schriften, die Fälle von Sabotage bei Betriebsratswahlen u. a. bei BMW, der WAZ-Zeitungsgruppe und McDonald’s offenlegte. Der Politikwissenschaftler Bodo Zeuner veröffentlichte 1991 einen Sammelband zum gleichen Thema, in dem er Beispiele u. a. bei Volkswagen, Siemens und Bosch belegt.

Unwort des Jahres 2009

Nach Recherchen des Fernsehmagazins Monitor war das Wort „betriebsratsverseucht“ üblicher Gebrauch in der Personalabteilung der Firma Bauhaus, worauf es zum Unwort des Jahres gewählt wurde.

Rechtliche Ahndung

Laut Koalitionsvertrag der im Jahr 2021 vereidigten Bundesregierung soll die Behinderung der betrieblichen Mitbestimmung künftig als Offizialdelikt eingestuft werden.[13]

Literatur

Fernsehen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Werner Rügemer/Elmar Wigand: Union-Busting in Deutschland. Die Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften als professionelle Dienstleistung. In: Eine Studie der Otto Brenner Stiftung (Hrsg.): OBS-Arbeitsheft. Nr. 77. Frankfurt/Main 2014.
  2. Werner Rügemer/Elmar Wigand: Die Fertigmacher: Arbeitsunrecht und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung. 3. Auflage. Papy Rossa, Köln 2017, ISBN 3-89438-555-3, S. 40.
  3. Johnny Logan: Consultants, Lawyers and the “Union Free Movement” in the USA since the 1970s. Industrial Relations Journal, Nr. 3, 2002, S. 197–213.
  4. Robert Michael Smith: Blackjacks To Briefcases – A History of Commercialized Strikebreakers and Unionbusting in the United States. Hrsg.: Ohio University Press. 2003, ISBN 0-8214-1466-6.
  5. Kate Bronfenbrenner: No Holds Barred – The Intensification of Employer Opposition to Union Vertification Win Rates. A Private/Public Sector Comparison S. 24–29, Ithaca 2009
  6. Barbara Presley Notble: At Work; A Union Buster Confess. The New York Times, 5. September 1993.
  7. Martin Behrens, Heiner Dribbusch: Arbeitgebermaßnahmen gegen Betriebsräte: Angriffe auf die betriebliche Mitbestimmung, in: WSI-Mitteilungen 2/2014, S. 140–148.
  8. Amazon in Rheinberg bekommt Betriebsrat, Westdeutsche Allgemeine Zeitung – Website, 11. Januar 2013. Abgerufen am 11. Juni 2014.
  9. Wieder Unruhe bei Birkenstock, Frankfurter Neue Presse – Website, 22. August 2013. Abgerufen am 11. Juni 2014.
  10. Werner Rügemer / Elmar Wigand: Die Fertigmacher. Arbeitsunrecht und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung. 3. Auflage. Köln 2017, S. 194–242.
  11. Median-Kliniken: Hedge-Fonds und Fertigmacher-Kanzlei. Abgerufen am 23. August 2017.
  12. Und raus bist Du! Gewerkschaften unter Druck. ZDF Zoom, abgerufen am 16. August 2017.
  13. Ampel-Koalition erkennt Union Busting als Offizialdelikt an – Behinderung von Betriebsratsarbeit ist strafbar! Auf verdi.de, abgerufen am 9. Januar 2022