Uenzen

Uenzen
Koordinaten:52° 51′ N, 8° 57′ O
Eingemeindung:1. März 1974
Postleitzahl:27305
Vorwahl:04252
Uenzen (Niedersachsen)
Uenzen (Niedersachsen)
Lage von Uenzen in Niedersachsen

Uenzen ist ein Ortsteil des Fleckens Bruchhausen-Vilsen im niedersächsischen Landkreis Diepholz.

Geographie und Verkehrsanbindung

Der Ort liegt nordwestlich des Kernortes Bruchhausen-Vilsen und südöstlich von Süstedt an der Kreisstraße K 129. Westlich des Ortes verläuft die B 6, nordöstlich erstreckt sich das Waldgebiet Hoyaer Weide und östlich fließt die Eiter, ein linker Zufluss der Weser.

Uenzen hat einen Bahnhof an der Bahnstrecke Syke-Eystrup. Diese Strecke dient heute nur noch touristischem Verkehr (siehe auch Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya).

Baudenkmale

In der Liste der Baudenkmale in Bruchhausen-Vilsen sind für Uenzen 15 Baudenkmale aufgeführt.

Siehe auch

Commons: Uenzen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • UenzenHistorische Ansichtskarten aus der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen

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Wappen Bruchhausen-Vilsen.png
Wappen des Flecken Bruchhausen-Vilsen, Landkreis Diepholz, Niedersachsen.
„Gespalten; vorn in Gold eine aus der Spaltlinie waschsende, aufrechte, rot bewehrte schwarze Bärentatze; hinten achtfach geständert von Blau und Silber.“[1]

Die Bärentatze als Schildbild der Grafen von Hoya in Verbindung mit der geständerten Schildhälfte, die das Wappen der alten Grafen von Bruchhausen bedeuten soll, erscheint schon in dem mit 1551 datierten Weichbildsiegel von Bruchhausen, mit einem Balken auch im Sekret des Fleckens Vilsen im 17. Jahrhundert. Nach Zusammenlegung der Gemeinden 1928 wurde das bisherige Wappen von Bruchhausen weiter verendet. Abweichend von der Wiedergabe von Hupp hat man jedoch die Form der Bärentatze geändert. Im heutigen Siegel wird in der geständerten Schildhälfte Blau durch rautenförmige Gitterung mit Punkten angegeben.[1]

„Die Gemeindeflagge ist blau und gelb.“[1]
Gemeindefarben
Gemeindefarben
Die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen führt dieses Wappen ebenfalls in § 2 Absatz 1 ihrer Hauptsatzung.[2]