UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf sicheres Trinkwasser und sanitäre Anlagen

Sonderberichterstatter zum Recht auf sicheres Trinkwasser und sanitäre Anlagen
Special Rapporteur on the human rights to safe drinking water and sanitation
 
OrganisationsartSonderberichterstatter
KürzelSRWater
LeitungLéo HELLER
Gegründet28. März 2008
HauptsitzPalais des Nations, Genf
OberorganisationUN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Recht auf sicheres Trinkwasser und sanitäre Anlagen wurde geschaffen, da der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen von zentraler Bedeutung für ein menschenwürdiges Leben und die Wahrung der Menschenrechte ist. Dennoch ist dieses Grundrechte Milliarden von Menschen verwehrt. Laut Angaben der UNO würden Frauen keine sanitären Einrichtungen nutzen, die weder gewartet noch nach Geschlecht getrennt seien,[1] dennoch wird seitens der UNO auf die Gleichheit des sozialen Geschlechts (Gender Equality) besonderen Wert gelegt.[2]

Das UNO-Mandat

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 28. März 2008 mittels einer Resolution,[3] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 5. Oktober 2016.[4]

Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UNO mit einem Mandat beauftragt[5][6] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[7] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[8] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[9]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[10] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[11] Er prüft Mitteilungen[12] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[11]. Er macht auch Anschlussverfahren[13] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[14] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[9]

Websites

Fußnoten

  1. Einleitung. In: Sonderberichterstatters zum Recht auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Anlagen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  2. Pamplet Gleichheit des sozialen Geschlechts (Gender Equality). (PDF) Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  3. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/7/22. UN-Menschenrechtsrat, 28. März 2008, abgerufen am 8. April 2019.
  4. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/33/10. UN-Menschenrechtsrat, 5. Oktober 2016, abgerufen am 8. April 2019.
  5. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  6. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
  8. Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
  9. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  13. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  14. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.